pta20150428031
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

UBM Realitätenentwicklung AG: Veröffentlichung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG

Wien (pta031/28.04.2015/20:00 UTC+2) -
Der Vorstand der UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft teilt mit, dass er am 24.04.2015 von Rechtsanwalt Dr. Peter Konwitschka, Schönherr Rechtsanwälte GmbH, FN 266331 p, wie folgt informiert wurde:

"In Bezug auf die Emittentin UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft, Wien ("UBM"), und deren zum Handel im Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassenen stimmberechtigten Aktien (ISIN AT0000815402; ISIN AT0000A1DWA6) ("UBM-Aktien") teilen wir Ihnen gemäß § 92a Abs 1 iVm §§ 91 ff BörseG namens und im Auftrag von Renaissance Construction AG, FN 325008 d ("REC"), wie folgt mit:

Diese Mitteilung wird im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung der UBM erstattet. Im Zuge dieser Kapitalerhöhung soll das Grundkapital der UBM in zwei Tranchen um bis zu Nominale EUR 6.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.000.000 neuen UBM-Aktien erhöht werden (die "Kapitalerhöhung"). Im Rahmen der ersten Tranche der Kapitalerhöhung wurden 1.353.543 neue UBM-Aktien ausgegeben. Die erste Tranche der Kapitalerhöhung wurde am 22.4.2015 ins Firmenbuch eingetragen und ist seit diesem Tag rechtswirksam.

Diese Mitteilung wird unter Berücksichtigung der im Rahmen der ersten Tranche der Kapital-erhöhung neu geschaffenen 1.353.543 UBM-Aktien auf Grundlage einer Gesamtzahl von Stimmrechten der UBM von 7.363.543 erstattet.

REC hat im Rahmen der ersten Tranche der Kapitalerhöhung keine neuen UBM-Aktien er-worben. REC hält per 22.4.2015 somit weiterhin 309.442 Stimmrechte aus UBM-Aktien - dies entspricht (unter Berücksichtigung der im Rahmen der ersten Tranche der Kapitalerhöhung neu geschaffenen 1.353.543 UBM-Aktien) nunmehr rund 4,20% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM - und hat mit Eintragung der ersten Tranche der Kapitalerhöhung in das Firmenbuch am 22.4.2015 die Schwelle von 5% gemäß § 91 BörseG erreicht und unterschritten."

Weiters wurde der Vorstand der UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft am 28.04.2015 gemäß § 91 BörseG von der Ortner-Gruppe und der Strauss-Gruppe wie folgt informiert:

"In Bezug auf die Emittentin UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft, Wien ("UBM"), und deren zum Handel im Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassenen stimmberechtigten Aktien (ISIN AT0000815402; ISIN AT0000A1DWA6) ("UBM-Aktien") teilen wir Ihnen gemäß § 92a Abs 1 iVm §§ 91 ff BörseG wie folgt mit:

Diese Mitteilung wird im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung der UBM erstattet. Im Zuge dieser Kapitalerhöhung soll das Grundkapital der UBM in zwei Tranchen um bis zu Nominale EUR 6.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.000.000 neuen UBM-Aktien erhöht werden (die "Kapitalerhöhung"). Im Rahmen der ersten Tranche der Kapitalerhöhung wurden bereits 1.353.543 neue UBM-Aktien ausgegeben. Die erste Tranche der Kapitalerhöhung wurde am 22.4.2015 ins Firmenbuch eingetragen und ist seit diesem Tag rechtswirksam.

Diese Mitteilung wird unter Berücksichtigung der im Rahmen der ersten Tranche der Kapitalerhöhung neu geschaffenen 1.353.543 UBM-Aktien auf Grundlage einer Gesamtzahl von 7.363.543 Stimmrechten der UBM erstattet (ungeachtet des Umstands, dass die erst Ende dieses Kalendermonats fällige Veröffentlichung der neuen Gesamtzahl der Stimmrechte der UBM gemäß § 93 Abs 2 BörseG noch nicht erfolgt ist).

1) Vor Rechtswirksamkeit der Kapitalerhöhung wurde UBM von einem Syndikat, bestehend aus der Ortner-Gruppe (diese besteht wiederum aus Ortner Beteiligungsverwaltung GmbH, Ortner Ges.m.b.H., Haustechnische Gesellschaft für Sanitär-, Wärme- und lufttechnische Anlagen Gesellschaft m.b.H., IGO Immobiliengesellschaft mit beschränkter Haftung, IGO Baubeteiligungs GmbH und Herrn Dipl.-Ing. Klaus Ortner) und der Strauss-Gruppe (diese besteht wiederum aus SuP Beteiligungs GmbH, AIM Industrieholding und Unternehmensbeteiligungen GmbH, PROSPERO Holding GmbH, PROSPERO Privatstiftung und Herrn Ing. Karl-Heinz Strauss), kontrolliert.
Auch nach Durchführung der ersten Tranche der Kapitalerhöhung halten die Ortner-Gruppe und die Strauss-Gruppe gemeinsam weiterhin insgesamt 2.901.964 UBM-Aktien, dies entspricht (unter Berücksichtigung der im Rahmen der ersten Tranche der Kapitalerhöhung neu geschaffenen 1.353.543 UBM-Aktien) rund 39,41% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM.
Zudem sind dem Syndikat weitere von PORR AG und einer Tochtergesellschaft der PORR AG (EPS Absberggasse 47 Projektmanagement GmbH) gehaltene 53.531 UBM-Aktien gemäß § 92 BörseG zuzurechnen, weil das Syndikat auch die PORR AG kontrolliert.
Darüber hinaus hält die Ortner-Gruppe (namentlich Herr Dipl.-Ing. Klaus Ortner und Ortner Ges.m.b.H.) insgesamt 379.971 UBM-Aktien, dies entspricht (unter Berücksichtigung der im Rahmen der ersten Tranche der Kapitalerhöhung neu geschaffenen 1.353.543 UBM-Aktien) rund 5,16% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM.
In Bezug auf Stimmrechte aus gehaltenen und gemäß § 92 BörseG zurechenbaren UBM-Aktien hält das Syndikat bzw. halten dessen Mitglieder per 22.4.2015 weiterhin 3.335.466 Stimmrechte aus UBM-Aktien, dies entspricht (unter Berücksichtigung der im Rahmen der ersten Tranche der Kapitalerhöhung neu geschaffenen 1.353.543 UBM-Aktien) rund 45,30% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM) und hat bzw. haben damit per 22.4.2015 die Schwelle von 50% gemäß § 91 BörseG erreicht und unterschritten.

2) Aus dem Kreis der oben unter Punkt 1) angeführten juristischen und natürlichen Personen, die das Syndikat bilden, hat lediglich IGO Baubeteiligungs GmbH als unmittelbare Aktionärin der UBM im Vergleich zu zuletzt erstatteten Meldungen gemäß §§ 91 ff BörseG per 22.4.2015 eine Schwelle gemäß § 91 BörseG wie folgt erreicht und unterschritten:
a. IGO Baubeteiligungs GmbH, die weiterhin 1.254.423 UBM-Aktien hält (dies entspricht unter Berücksichtigung der im Rahmen der ersten Tranche der Kapitalerhöhung neu geschaffenen 1.353.543 UBM-Aktien rund 17,04% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM), hat per 22.4.2015 die Schwelle von 20% erreicht und unterschritten.

3) SuP Beteiligungs GmbH verfügt über Finanzinstrumente gemäß § 91a BörseG auf den Erwerb von bis zu 134.620 UBM-Aktien, dies entspricht (unter Berücksichtigung der im Rahmen der ersten Tranche der Kapitalerhöhung neu geschaffenen 1.353.543 UBM-Aktien) rund 1,83% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM. Die optionsgegenständlichen UBM-Aktien können in den Jahren 2015 und 2016 in folgenden Tranchen jeweils im Rahmen der vereinbarten Call-Option durch SuP Beteiligungs GmbH erworben und im Rahmen der vereinbarten Put-Option an SuP Beteiligungs GmbH verkauft werden:
b. Tranche 2015: 67.310
c. Tranche 2016: 67.310
SuP Beteiligungs GmbH kann die Call-Optionen (a) hinsichtlich der von der Tranche 2015 umfassten UBM-Aktien in der Zeit zwischen 1.1.2015, 08:00 Uhr, bis 30.11.2015, 16:00 Uhr, und (b) hinsichtlich der von der Tranche 2016 umfassten UBM-Aktien in der Zeit zwischen 1.1.2016, 08:00 Uhr, bis 30.11.2016, 16:00 Uhr, ausüben.
Gemäß den Put-Optionen können (a) die von der Tranche 2015 umfassten UBM-Aktien in der Zeit zwischen 1.12.2015 08:00 Uhr, bis 31.12.2015 16:00 Uhr, und (b) die von der Tranche 2016 umfassten UBM-Aktien in der Zeit zwischen 1.12.2016 08:00 Uhr, bis 31.12.2016, 16:00 Uhr, an SuP Beteiligungs GmbH verkauft werden.
Mangels Erreichens oder Überschreitens der Schwellen des § 91 BörseG besteht allerdings keine eigenständige Meldepflicht des Syndikats für Finanzinstrumente gemäß § 91a BörseG.

4) Bei Zusammenzählung der sich aus § 91 bis § 92 BörseG ergebenden Stimmrechte gemäß § 91a Abs 7 BörseG (= gehaltene und gemäß § 92 BörseG zurechenbare Stimmrechte aus UBM-Aktien gemäß Punkt 1) oben und aus Finanzinstrumenten auf den Erwerb von UBM-Aktien gemäß Punkt 3) oben) ergeben sich für das Syndikat bzw. dessen Mitglieder in Summe 3.470.086 Stimmrechte, dies entspricht (unter Berücksichtigung der im Rahmen der ersten Tranche der Kapitalerhöhung neu geschaffenen 1.353.543 UBM-Aktien) rund 47,13% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM, sodass das Syndikat auf aggregierter Basis gemäß § 91a Abs 7 BörseG per 22.4.2015 die Schwelle von 50% erreicht und unterschritten hat.

5) SuP Beteiligungs GmbH hat auf aggregierter Basis gemäß § 91a Abs 7 BörseG (= direkt gehaltene 783.660 UBM-Aktien und Finanzinstrumente auf den Erwerb von 134.620 UBM-Aktien, dies entspricht unter Berücksichtigung der im Rahmen der ersten Tranche der Kapitalerhöhung neu geschaffenen 1.353.543 UBM-Aktien rund 12,47% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM) per 22.4.2015 die Schwelle von 15% erreicht und unterschritten.

Diese Meldung wird vom Syndikat bzw. von deren Mitgliedern gemäß § 5 Abs 3 TransV in einer einzigen gemeinsamen Mitteilung erstattet."

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: UBM Realitätenentwicklung AG
Floridsdorfer Hauptstraße 1
1210 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Dr. Julia Kozielski
Tel.: +43 50-626-3827
E-Mail: julia.kozielski@ubm.at
Website: www.ubm.at
ISIN(s): AT0000815402 (Aktie) AT0000A0G231 (Anleihe) AT0000A0QR71 (Anleihe) AT0000A185Y1 (Anleihe) AT0000A1DWA6 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel); Freiverkehr in Frankfurt (Basic Board)
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