INTERPANE GLAS INDUSTRIE Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Europaweite Verbreitung gemäß §121 AktG
Lauenförde
(pta022/16.05.2014/16:15 UTC+2)
INTERPANE GLAS INDUSTRIE
Aktiengesellschaft
Lauenförde
- Wertpapier-Kenn-Nummer 620 890 -
Mitteilung gem. § 125 (1) AktG
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, den 23. Juni 2014, um 10:00 Uhr, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Die Hauptversammlung wird in den Geschäftsräumen der AGC Interpane Glas Deutschland GmbH stattfinden.
Adresse:
Appendorfer Weg 5
39171 Sülzetal/OT Osterweddingen
Deutschland
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am 16. Juni 2014 unter der Adresse:
INTERPANE GLAS INDUSTRIE AG
Sohnreystraße 21
D-37697 Lauenförde
bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erbracht haben, dass sie zu Beginn des 02. Juni 2014, 0.00 Uhr, Aktionär der Gesellschaft waren.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens am 22. Juni 2014 zugehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmacht ist grundsätzlich schriftlich zu erteilen. Bei Vollmachten an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen oder Personen i. S. v. § 135 Abs. 9 AktG, insbesondere Aktionärsvereinigungen, genügt es jedoch, wenn die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Eine solche Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.
Auch im Falle einer Bevollmächtigung sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Tagesordnung
1. Jahresabschluss
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der INTERPANE GLAS INDUSTRIE AG, des zusammengefassten Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013.
2. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
3. Einzelentlastung sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Einzelentlastung zu erteilen. Die Hauptversammlung beschließt, über die Entlastung jedes einzelnen Aufsichtsratsmitglieds gesondert abzustimmen.
4. Zustimmung zur Befreiung nach § 264 Abs. 3 Ziffer 1 HGB
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass die Gesellschaft für das am 31. Dezember 2014 endende Geschäftsjahr davon befreit ist, die Vorschriften der §§ 264 bis 289, 316 bis 324 und 325 bis 329 HGB anzuwenden, so dass insbesondere die Aufstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB), die Aufstellung eines Lageberichts (§289 HGB) und die Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung sowie des Lageberichts (§§ 316 bis 324) entbehrlich ist.
Lauenförde, 13. Mai 2014
Der Vorstand
(Ende)
| Aussender: |
INTERPANE GLAS INDUSTRIE Aktiengesellschaft Sohnreystraße 21 37697 Lauenförde Deutschland |
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|---|---|---|
| Ansprechpartner: | INTERPANE GLAS INDUSTRIE Aktiengesellschaft | |
| Tel.: | +49 5273 809 0 | |
| E-Mail: | ag@interpane.com | |
| Website: | www.interpane.com | |
| ISIN(s): | - (Sonstige) | |
| Börse(n): | - |
