pta20140411019
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

POLYTEC HOLDING AG: Einladung zur 14. ordentlichen Hauptversammlung

Hörsching (pta019/11.04.2014/19:00 UTC+2) EINLADUNG zur 14. Ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 14. ordentlichen Hauptversammlung der POLYTEC HOLDING AG am Mittwoch, dem 14. Mai 2014, um 10.00 Uhr, am Standort der Gesellschaft in 4063 Hörsching, Polytec-Straße 1, ein.

TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2013.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2013.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013.
5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013.
6. Neuerliche Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft. Ermächtigung des Vorstandes zur Einziehung von Aktien sowie Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 23. April 2014 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 4063 Hörsching, Polytec-Straße 1, Abteilung Investor Relations, Manuel Taverne, während der üblichen Geschäftszeiten (Mo - Do: 8:00 -17:00 Uhr und Freitag 8:00-12:00 Uhr) auf:

- Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- Corporate-Governance-Bericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung
- Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2013;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7
- Bericht des Vorstandes zu TOP 6
- Bericht des Vorstandes über den Bestand an eigenen Aktien gemäß § 65 Abs 3 AktG

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser
Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind spätestens ab 23. April 2014 außerdem im Internet unter www.polytec-group.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 23. April 2014 der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse 4063 Hörsching, Polytec-Straße 1, Abteilung Investor Relations, Manuel Taverne, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 05. Mai 2014 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 7221 701 38 oder an 4063 Hörsching, Polytec-Straße 1, Abteilung Investor Relations, Manuel Taverne, oder per E-Mail investor.relations@polytec-group.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds muss die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG dem Wahlvorschlag angeschlossen sein. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage des Konzern sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.polytec-group.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 04. Mai 2014 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Es genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 09. Mai 2014 an die Anmeldestelle zugehen muss.

Anmeldestelle: HV Operation Center 1
Postanschrift:
Oesterreichische Kontrollbank AG,
Abteilung KMS / HV Operation Center 1
Strauchgasse 1-3, 6. Stock
1010 Wien

Fax-Nummer: +43 (0)1-928 90 60
E-Mail: hv.anmeldung-1@oekb.at
SWIFT BIC: OEKOATWWHVS

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am oben genannten Tag ausschließlich unter der oben genannten postalischen Adresse zugehen muss. Für die Bestätigung des Notars gilt für den Inhalt das nachfolgend Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, zudem der Nennbetrag
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 04. Mai 2014 beziehen und darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Depotführende Kreditinstitute mit Sitz in Österreich können die Depotbestätigungen
auch per Telefax oder E-Mail übermitteln:
Fax-Nummer: +43 (0)1-928 90 60
E-Mail: hv.anmeldung-1@oekb.at

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nach genannten Adressen zugehen:

Per Post:
POLYTEC Holding AG
Investor Relations
Polytec Strasse 1
4063 Hörsching

Per Telefax +43 7221 701 392
Per E-Mail: investor.relations@polytec-group.com

Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.polytec-group.com abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 13. Mai 2014 bis 15 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 22.329.585 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 310.541 Stück eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 22.019.044.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.30 Uhr.

Hörsching, im April 2014

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: POLYTEC HOLDING AG
Polytec-Straße 1
4063 Hörsching
Österreich
Ansprechpartner: Manuel Taverne
Tel.: +43 7221 701 35
E-Mail: manuel.taverne@polytec-group.com
Website: www.polytec-group.com
ISIN(s): AT0000A00XX9 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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