pts20130604023 Politik/Recht, Medien/Kommunikation

Heute berät Verfassungs-Unterausschuss im Parlament über Staatsziel Tierschutz

ANIMAL SPIRIT fordert mehr Klarheit und Nachbesserungen


Wien (pts023/04.06.2013/11:35) "Die Republik Österreich bekennt sich zum Tierschutz", so kurz und bündig soll es - laut Initiativantrag von SPÖ, ÖVP und FPÖ - im § 2 des Bundesverfassungsgesetzes stehen, über den heute nachmittag im parlamentarischen Verfassungs-Unterausschuß beraten und abgestimmt werden soll. Zuvor fand allerdings keinerlei öffentliche Diskussion darüber statt, die Formulierung ist nur sehr vage und unkonkret (so werden Tiere zum Beispiel nicht um ihrer selbst willen geschützt) und die ÖVP hat als "Gegenleistung" zu ihrer jahrzehntelang verweigerten Zustimmung Zusatz-Paragraphen eingefordert, die das Ganze gleich wieder abschwächen. So heißt es zum Beispiel in § 5 des neuen Bundesverfassungsgesetz-Entwurfs: "Die Republik Österreich bekennt sich zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit hochqualitativen Lebensmitteln tierischen und pflanzlichen Ursprungs auch aus heimischer Produktion."

Dazu Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann der Tierschutzorganisation ANIMAL SPIRIT, die sich - wie viele andere - seit Jahren für Tierschutz in der Verfassung einsetzt: "Dieser kürzlich präsentierte und heute im zuständigen Unterausschuß zu beratende Antrag der Regierungsparteien sowie der FPÖ ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung, aber leider nicht umfassend genug. Wie auch andere Oppositionsparteien kritisieren, ist der Text zu unkonkret und für alle möglichen Auslegungsvarianten offen. Zudem wurden gleich im selben Antrag 'Hintertürchen' sowohl für die Agrarindustrie als auch für die Tierversuchslobby (§ 6: 'Die Republik Österreich bekennt sich zur Bedeutung der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung') eingebaut. Das kann nur als Zugeständnis an die ÖVP und die dort beheimateten Tierquäler-Lobbys (Massentierhaltungs- und Tierversuchs-Industrie) verstanden werden, offensichtlich damit die SPÖVP-Einheitsregierung kurz vor der Nationalratswahl noch ein paar Wählerstimmen bei Tierfreunden einheimsen kann. Zumal ja all die Jahre seit dem erfolgreichen Tierschutz-Volksbegehren 1996 nicht einmal eine öffentlich geführte Diskussion, geschweige denn mit kompetenten VertreterInnen aus Tierschutz-NGOs stattgefunden hat."

Auch der renommierte Verfassungsrechts-Professor Heinz Mayer kritisierte am 25. Mai in einem ORF-Interview diesen Entwurf scharf: "Das sind leere Formeln und Bekenntnisse, die juristisch kaum einen Wert haben." Und weiter: "Das sind eher politische Deklarationen als faßbare Regelungen", die zudem juristisch nicht durchsetzbar seien. Die Politik liefere sich damit den Verfassungsrichtern aus, kritisiert Mayer: "Der Gesetzgeber hat Regeln zu schaffen. Und er hätte festzulegen, wenn das notwendig ist, wer verpflichtet ist, in welchem Ausmaß Tiere zu schützen sind. Wir haben nach sehr langen und intensiven Beratungen vorgeschlagen, von Staatszielbestimmungen Abstand zu nehmen, weil eine Verfassung ein Regelwerk ist und nicht ein Sammelsurium von politischen Bekenntnissen, die in Wahrheit nichts bedeuten und die auch niemanden binden", spricht Heinz Mayer von "unehrlicher Politik" und daß dieser Entwurf "zu den Akten gelegt" werden solle.

Dr. Plank abschließend: "Auch im gestern und heute auf der Wiener Vet. Med. Uni tagenden Symposium 'Tier - Mensch - Gesellschaft' wurde und wird ausführlich über dieses Thema debattiert und die einhellige Meinung dazu ist, daß dieser Entwurf nachgebessert werden muß. Auch fehlt das klare Bekenntnis zum Eigenwert, also der Würde der Tiere, wie es zum Beispiel in der Schweizer Verfassung festgeschrieben ist. Und in der slowakischen Verfassung kann sogar das Grundrecht auf Eigentum unter anderem zum Schutz der Tiere beschränkt werden. ANIMAL SPIRIT fordert daher - nach bald zwei Jahrzehnten Verzögerungstaktik - endlich ein klares und eindeutiges verfassungsrechtliches Bekenntnis zum Schutz der Tiere in Österreich und nicht nur politische Gags kurz vor den Wahlen!"

(Ende)
Aussender: Animal Spirit
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E-Mail: office@animal-spirit.at
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