pta20120723021
Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG

Porta Systems AG: Einladung zur Hauptversammlung 2012

Porta Westfalica / Bremen (pta021/23.07.2012/15:00 UTC+2) Porta Systems AG
Porta Westfalica

- ISIN: DE000A0WMJQ4 -

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Donnerstag, 30. August 2012 um 15.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Carthago Capital AG, Langenstr. 52-54 (3. Stockwerk), 28195 Bremen stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2011 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

Die vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter http://porta-ag.de/10.html verfügbar. Sie werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt und werden in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresab-schluss für das Geschäftsjahr 2011 am 25. April 2012 festgestellt. Eine Feststellung des Jahresab-schlusses durch die Hauptversammlung entfällt somit.

2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand die Entlastung zu erteilen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung zu erteilen.

4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Witten-Treuhand GmbH & Co KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wildeshausen, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.

5. Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren

- Olaf H a s s e I b r u c h, selbständiger Rechtsanwalt, Bremen
- Sven Q u a d e r, kaufmännischer Mitarbeiter, Ganderkesee
- Panagiotis B a I I i s - P a p a n a s t a s i o u, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Worpswede

für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvor-schläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen.

6. Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung

Das bisherige genehmigte Kapital läuft zum 31. Juli 2012 aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, ein genehmigtes Kapital zu schaffen und dementsprechend § 4.6 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

"Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Juli 2017 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt Eur 258.300,-- gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen. Der Vor-stand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Akti-onäre für Spitzenbeträge oder bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen und zum Zweck der Einbringung von Forderungen der die Gesellschaft finanzierenden Kreditgeber gegen die Gesellschaft oder wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des bei Beschlussfassung über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals vor-handenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne des § 203 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet, auszuschließen."

Der gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erstellte Bericht zu Tagesordnungspunkt 6 wird den Akti-onären über die Depotbanken übermittelt und ist im Internet unter http://porta-ag.de/10.html abrufbar.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversamm-lung sind gemäß § 7.5 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet ha-ben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 9. August 2012 zu beziehen. Er muss der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 23. August 2012 unter untenstehender Adresse zugehen.

Verfahren für die Stimmabgabe

Die Ausübung des Stimmrechts kann selbst oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere ihnen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, haben sich die Bevollmächtigten rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den Aktionär anmelden zu lassen. Die Erteilung von Voll-machten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß §134 Abs. 3 AktG der Textform (hierzu kann beispielsweise der vorgesehen Platz auf der Ein-trittskarte genutzt werden). Der Nachweis einer Bevollmächtigung kann entweder durch den Bevoll-mächtigten am Tag der Hauptversammlung nachgewiesen werden oder vorab der Gesellschaft zuge-sandt werden. Die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung kann auch elektronisch erfol-gen, indem das unter http://porta-ag.de/10.html bereitgestellte Formular per eMail an hv@porta-ag.de übermittelt wird. Nähere Informationen zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen sowie Vollmachtsformulare zum Download finden sich unter http://porta-ag.de/10.html oder können auf Ver-langen zugesandt werden.

Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen durch das Aktiengesetz gleichgestellte Personen und Institutionen können im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen Sonderregelung (§135 AktG) eigene Anforderungen an die ihnen zu erteilenden Vollmachten vorsehen, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.

Rechte der Aktionäre

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, können gemäß §122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 30. Juli 2012 zugegangen sein.

Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen und Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 4 (Wahl des Abschlussprüfers) und 5 (Neuwahlen zum Aufsichtsrat) zu machen (§§126 Abs.1, 127 AktG). Wenn Gegenanträge und Wahlvorschläge im Vorfeld übermittelt werden, haben sie an die unten genannte Adresse zu erfolgen. Bei Eingang bis spätestens 15. August 2012 werden sie den Aktionären im Internet unter http://porta-ag.de/10.html zugänglich gemacht.

Gemäß §131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Adresse und Internetseite der Gesellschaft

Sämtliche Anfragen, Anträge, Anmeldungen und Nachweisübermittlungen sind an folgende Adresse zu richten:
Porta Systems AG, Langenstraße 52-54, 28195 Bremen,
Telefon 0421 / 596 1490, Fax 0421 / 596 1492,
eMail: hv@porta-ag.de.

Die Internetseite, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind, lautet http://porta-ag.de/10.html. Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen und weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §122 Abs. 2, §126 Abs. 1, §§127, 131 Abs.1 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://porta-ag.de/10.html zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Ab-stimmungsergebnisse veröffentlicht.

Weitere Angaben

Gemäß § 3.2 und § 3.3 der Satzung werden Mitteilungen der Gesellschaft nach § 125 Abs. 1 und Abs. 2 AktG ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation übermittelt.

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Eur 516.600,00 und ist eingeteilt in 516.600 auf den Inhaber lautende Stückaktien, dies entspricht 516.600 Stimmrechten.

Porta Westfalica / Bremen, im Juli 2012
Der Vorstand

(Ende)

Aussender: Porta Systems AG
Langenstr. 52-54
28195 Bremen
Deutschland
Ansprechpartner: Robert Zeiss
Tel.: 0421 / 596 1490
E-Mail: zeiss@porta-ag.de
Website: www.porta-ag.de
ISIN(s): DE000A0WMJQ4 (Aktie)
Börse(n): Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf
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