pta20120511012
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

S&T AG: Einladung zur 21. ordentlichen Hauptversammlung

Wien (pta012/11.05.2012/10:05 UTC+2) S & T System Intergration & Technology Distribution AG
Wien, FN 47292 y
ISIN AT0000905351

Einberufung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
21. ordentlichen Hauptversammlung der
S & T System Intergration & Technology Distribution AG
am Montag, dem 11. Juni 2012, um 9 Uhr,
Hotel roomz Vienna, Paragonstraße 1, 1110 Wien, Raum M2, Erdgeschoss

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2011 samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses 2011 samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Ergebnisverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2011

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

6. Wahlen in den Aufsichtsrat

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 21. Mai 2012 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1110 Wien, Geiselbergstraße 17-19/Stiege 3, Sandra Grünwald, auf:
* Jahresabschluss samt Lagebericht,
* Corporate Governance-Bericht,
* Konzernabschluss samt Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung und
* der Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2011 sowie
* die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 6.
* Die Wahlvorschläge und die Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs. 2 AktG werden spätestens am fünften Werktag vor der Hauptversammlung auf der Internetseite http://www.snt.at/news/investoren zugänglich gemacht werden.

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und das Formular für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG, sind spätestens ab 21. Mai 2012 außerdem im Internet unter snt.at./news/investoren zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 21. Mai 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1110 Wien, Geiselbergstraße 17-19/Stiege 3, Frau Sandra Grünwald, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 30. Mai 2012 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 367 8088 -1099 oder an 1110 Wien, Geiselbergstraße 17-19/Stiege 3, Frau Sandra Grünwald, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre oder sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft übermittelt werden, entweder per Telefax an +43 (0)1 367 8088 -1099 oder an 1110 Wien, Geiselbergstraße 17-19/Stiege 3, Frau Sandra Grünwald.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMM-LUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 01. Juni 2012 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 05. Juni 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss:

Per Telefax +43 (1) 8900 500 54

Per Post HV-Veranstaltungsservice GmbH
Waldgasse 9
2443 Stotzing

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs bzw. bei Nennbetragsaktien zudem der Nennbetrag, sowie bei mehreren Aktiengattungen, die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer;
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 01. Juni 2012 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegen-genommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Bei Namensaktien ist zur Teilnahme berechtigt, wer am Nachweisstichtag, somit am 01. Juni 2012, im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen ist. Zur ordentlichen Hauptversammlung nehmen diese Aktionäre bitte die Depotbestätigung oder einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adres-sen zugehen:

Per Telefax +43 (1) 8900 500 54

Per Post HV-Veranstaltungsservice GmbH
Waldgasse 9
2443 Stotzing

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.snt.at abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 08. Juni 2012 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Die Erteilung von Vollmachten an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats ist ausgeschlossen.

Ausschluss von SWIFT

Gemäß § 262 Abs. 20 AktG wird hiermit festgelegt, dass die Gesellschaft Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs. 1 vierter Satz AktG entgegen § 10a Abs. 3 zweiter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können, entgegennimmt.

Gesamtzahl der Aktien und Zwischenscheine

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Nominale von EUR 23.170.034,00 eingeteilt in 11.585.017 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 20.286 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 11.564.731.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 08.30 Uhr.

Wien, im Mai 2012

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: S&T AG
Geiselbergstraße 17-19
1110 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Sandra Grünwald
Tel.: 0043 664 611 92 14
E-Mail: sandra.gruenwald@snt-world.com
Website: www.snt.at
ISIN(s): AT0000905351 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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