Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
S&T System Integration & Technology Distribution AG: Einladung zur Hauptversammlung am 25. Oktober 2011
Wien
(pta023/04.10.2011/12:30 UTC+2)
Einberufung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
außerordentlichen Hauptversammlung der
S & T System Integration & Technology Distribution AG
am Dienstag, dem 25. Oktober 2011, um 9 Uhr,
am Sitz der S & T System Integration & Technology Distribution AG 1110 Wien, Geiselbergstraße 17-19, Stiege 3.
Tagesordnung
1. Bericht des Vorstandes.
2. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals von EUR 7.170.034 um EUR 16.000.000 auf EUR 23.170.034 durch Ausgabe von 8.000.000 neuen, auf Namen lautenden Stückaktien unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre und Änderung der Satzung in Punkt V.1) und 2).
3. Beschlussfassung über den Widerruf der bestehenden Ermächtigungen des Vorstandes und des Aufsichtsrats gemäß Punkt V.3) der Satzung (genehmigtes Kapital) sowie Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, bis zum 24. Oktober 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital um insgesamt bis zu EUR 11.585.016 durch Ausgabe von bis zu 5.792.508 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu erhöhen und Änderung der Satzung in Punkt V.3).
4. Beschlussfassung über die Wahl von bis zu vier Mitgliedern in den Aufsichtsrat.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 4. Oktober 2011 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1110 Wien, Geiselbergstraße 17-19/Stiege 3, Abteilung Investor Relations, Mag. Michael Dvorak, auf:
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 4,
* Bericht des Vorstands über den Bezugsrechtsausschluss im Zusammenhang mit der Erhöhung des Grundkapitals zu TOP 2 gemäß § 153 Abs 4 AktG,
* Bericht des Vorstands über den Bezugsrechtsausschluss im Zusammenhang mit dem Genehmigten Kapital zu TOP 3 gemäß § 170 Abs 2 iVm § 153 Abs 4 AktG,
* Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 4 gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG, sind spätestens ab 4. Oktober 2011 außerdem im Internet http://www.snt-world.com/investors/annual_general_meetings/80676.de.php zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 6. Oktober 2011 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1110 Wien, Geiselbergstraße 17-19/Stiege 3, Mag. Michael Dvorak, Abteilung Investor Relations, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 14. Oktober 2011 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 367 8088 -1099 oder an 1110 Wien, Geiselbergstraße 17-19/Stiege 3, Mag. Michael Dvorak, Abteilung Investor Relations, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft übermittelt werden, entweder per Telefax an +43 (0)1 367 8088 -1099 oder an 1110 Wien, Geiselbergstraße 17-19/Stiege 3, Mag. Michael Dvorak, Abteilung Investor Relations.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 4 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 14. Oktober 2011 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft http://www.snt-world.com/investors/annual_general_meetings/80676.de.php zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 15. Oktober 2011 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 20. Oktober 2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss:
Per Telefax +43 (1) 928 90 60
Per Post Oesterreichische Kontrollbank AG,
Abteilung KMS / HV Operation Center 1
Strauchgasse 1-3, 1. Stock
1010 Wien
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs bzw. bei Nennbetragsaktien zudem der Nennbetrag, sowie bei mehreren Aktiengattungen, die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer;
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 15. Oktober 2011 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Telefax +43 (1) 928 90 60
Per Post Oesterreichische Kontrollbank AG,
Abteilung KMS / HV Operation Center 1
Strauchgasse 1-3, 1. Stock
1010 Wien
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.snt-world.com/investors/annual_general_meetings/80676.de.php abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 24. Oktober 2011 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft bzw. bei Oesterreichische Kontrollbank AG als Beauftragte der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Die Erteilung von Vollmachten an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats ist ausgeschlossen.
Ausschluss von SWIFT
Gemäß § 262 Abs. 20 AktG wird hiemit festgelegt, dass die Gesellschaft Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs. 1 vierter Satz AktG entgegen § 10a Abs. 3 zweiter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können, entgegennimmt.
Gesamtzahl der Aktien und Zwischenscheine
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Nominale von EUR 7.170.034,00 eingeteilt in 3.585.017 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 20.286 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 3.564.731.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 8.30 Uhr.
Wien, im Oktober 2011
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: |
S&T System Integration & Technology Distribution AG Geiselbergstraße 17-19 1110 Wien Österreich |
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Ansprechpartner: | Mag. Michael Dvorak | |
Tel.: | +43 1 367 80 88 1020 | |
E-Mail: | michael.dvorak@snt-world.com | |
Website: | www.snt-world.com | |
ISIN(s): | AT0000905351 (Aktie) | |
Börse(n): | Wiener Börse |