Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
S&T System Integration & Technology Distribution AG: Einladung
Wien
(pta026/17.06.2011/17:00 UTC+2)
S & T System Integration & Technology Distribution AG
Wien, FN 47292 y
ISIN AT0000905351
Bezugnehmend auf die Einberufung und Veröffentlichung vom 3. Juni 2011 laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 20. ordentlichen Hauptversammlung der S & T System Integration & Technology Distribution AG am Freitag, dem 1. Juli 2011, um 8 Uhr, am Sitz der S & T System Integration & Technology Distribution AG 1110 Wien, Geiselbergstraße 17-19, Stiege 3.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2010 samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses 2010 samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Ergebnisverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2010
2. Anzeige des Vorstands gemäß § 83 Aktiengesetz betreffend einen Verlust in Höhe des halben Grundkapitals
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
7. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 10. Juni 2011 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1110 Wien, Geiselbergstraße 17-19/Stiege 3, Abteilung Investor Relations, Mag. Michael Dvorak, auf:
* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate Governance-Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Verwendung des Bilanzergebnisses, jeweils für das Geschäftsjahr 2010;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7,
* Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG, sind spätestens ab 10. Juni 2011 außerdem im Internet http://www.snt-world.com/investors/annual_general_meetings/79814.de.php zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 10. Juni 2011 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1110 Wien, Geiselbergstraße 17-19/Stiege 3, Mag. Michael Dvorak, Abteilung Investor Relations, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begrün¬dung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderun-gen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu je-dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 21. Juni 2011 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 367 8088 -1099 oder an 1110 Wien, Geiselbergstraße 17-19/Stiege 3, Mag. Michael Dvorak, Abteilung Investor Relations, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbe-stätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbe-stätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft übermittelt werden, entweder per Telefax an +43 (0)1 367 8088 -1099 oder an 1110 Wien, Geiselbergstraße 17-19/Stiege 3, Mag. Michael Dvorak, Abteilung Investor Relations.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 7 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 21. Juni 2011 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft http://www.snt-world.com/investors/annual_general_meetings/79814.de.php zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Haupt¬versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 21. Juni 2011 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 28. Juni 2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss:
Per Telefax +43 (1) 928 90 60
Per Post Oesterreichische Kontrollbank AG,
Abteilung KMS / HV Operation Center 1
Strauchgasse 1-3, 1. Stock
1010 Wien
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied-staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs bzw. bei Nennbetragsak¬tien zudem der Nennbetrag, sowie bei mehreren Aktiengattungen, die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkenn-nummer;
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 21. Juni 2011 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptver-sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt wer-den können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Telefax +43 (1) 928 90 60
Per Post Oesterreichische Kontrollbank AG,
Abteilung KMS / HV Operation Center 1
Strauchgasse 1-3, 1. Stock
1010 Wien
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.snt-world.com/investors/annual_general_meetings/79814.de.php abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung per-sönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 30. Juni 2011 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Die Erteilung von Vollmachten an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats ist ausgeschlossen.
Ausschluss von SWIFT
Gemäß § 262 Abs. 20 AktG wird hiermit festgelegt, dass die Gesellschaft Depotbestäti-gungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs. 1 vierter Satz AktG entgegen § 10a Abs. 3 zweiter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert wer-den können, entgegennimmt.
Gesamtzahl der Aktien und Zwischenscheine
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Nominale von EUR 7.170.034,00 eingeteilt in 3.585.017 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 20.286 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 3.564.731.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Ak-tionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 7.30 Uhr.
Wien, im Juni 2011
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: |
S&T System Integration & Technology Distribution AG Geiselbergstraße 17-19 1110 Wien Österreich |
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Ansprechpartner: | Mag. Michael Dvorak | |
Tel.: | +43 1 367 80 88 1020 | |
E-Mail: | michael.dvorak@snt-world.com | |
Website: | www.snt-world.com | |
ISIN(s): | AT0000905351 (Aktie) | |
Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |