pta20100826007
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

CA Immo International AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wien (pta007/26.08.2010/07:00 UTC+2) Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur außerordentlichen Hauptversammlung der CA Immo International AG ein, die am Montag, den 27. September 2010, um 13:00 Uhr, am Sitz der Gesellschaft in 1030 Wien, Mechelgasse 1, stattfindet.

Tagesordnung
1. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Verschmelzungsvertrages auf Grundlage des Entwurfes des Verschmelzungsvertrages vom 25.8.2010 und zur Verschmelzung der CA Immo International AG mit dem Sitz in Wien, FN 248937i, als übertragende Gesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten und unter Verzicht auf die Liquidation mit der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Wien, FN 75895k, als übernehmende Gesellschaft unter Inanspruchnahme der Begünstigungen von Art I Umgründungssteuergesetz zum Verschmelzungsstichtag 31.12.2009.

Unterlagen zur Hauptversammlung (§ 106 Z 4 AktG)
Folgende Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht liegen gemäß § 221a AktG bereits ab 26. August 2010 während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1030 Wien, Mechelgasse 1, Abteilung Investor Relations, auf und sind auch im Internet unter http://www.caimmointernational.com/investor_relations/hauptversammlung/ zugänglich bzw. werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
* Beschlussvorschläge zum Tagesordnungspunkt 1
* Entwurf des Verschmelzungsvertrages vom 25.8.2010 samt dem geprüften Jahresabschluss der CA Immo International AG als Schlussbilanz und dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum 31.12.2009
* Jahresabschlüsse und Lageberichte der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft und der CA Immo International AG der letzten drei Geschäftsjahre sowie die Corporate Governance Berichte der verschmelzungsbeteiligten Gesellschaften zum Geschäftsjahr 2009
* Zwischenbilanzen der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft und der CA Immo International AG zum 30.6.2010
* Gemeinsamer Verschmelzungsbericht der Vorstände der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft und der CA Immo International AG
* Gemeinsamer Prüfungsbericht der PwC Transaction Services Wirtschaftsprüfung GmbH über die CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft und die CA Immo International AG
* Prüfungsberichte der Aufsichtsräte der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft und der CA Immo International AG

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 19. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am Mittwoch, den 8. September 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1030 Wien, Mechelgasse 1, Abteilung Investor Relations zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigungen wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am Donnerstag, den 16. September 2010 der Gesellschaft entweder per Post an CA Immo International AG, Investor Relations, Mechelgasse 1, 1030 Wien, oder per Telefax an +43 (0)1 532 59 07-595 oder per E-mail an ir@caimmointernational.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigungen wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Überdies ist gem. § 221a Abs 6 AktG jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft auch über alle für die Verschmelzung wesentlichen Angelegenheiten der anderen beteiligten Gesellschaften zu geben.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.caimmointernational.com/investor_relations/hauptversammlung/ zugänglich.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und 7 AktG)
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich gem. § 111 Abs 1 AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des 10. Tages vor der Hauptversammlung, sohin am Freitag, den 17. September 2010, 24 Uhr MEZ (Nachweisstichtag).
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf und der Gesellschaft spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am Mittwoch, den 22. September 2010 ausschließlich unter der folgenden Adresse zugehen muss:
Per Post: CA Immo International AG, Investor Relations, Mechelgasse 1, 1030 Wien
Per Telefax: CA Immo International AG, Investor Relations, +43 (0)1 532 59 07-595

Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs. 20 AktG).

Der Nachweis für nicht depotverwahrte Inhaberaktien erfolgt durch eine § 10a Abs 2 AktG inhaltlich entsprechende Bestätigung eines öffentlichen Notars (Besitzbestätigung), die der Gesellschaft spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am Mittwoch, den 22. September 2010 zugehen muss und zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Die Bestätigungen sind per Post oder Telefax an die oben genannten Adressen zu übermitteln.

Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstitut gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs (bei Nennbetragsaktien), zudem der Nennbetrag sowie (bei mehreren Aktiengattungen) die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag, sohin Freitag, den 17. September 2010, 24 Uhr MEZ beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen. Überhaupt sind schriftliche Mitteilungen von Aktionären in deutscher oder englischer Sprache an die Gesellschaft zu richten.
Die Aktionäre werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ist möglich.
Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Aufsichtsrats oder des Vorstands darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post: CA Immo International AG, Investor Relations, Mechelgasse 1, 1030 Wien
Per Telefax: CA Immo International AG, Investor Relations, +43 (0)1 532 59 07-595
Per Email: ir@caimmointernational.com, wobei die Anmeldung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.caimmointernational.com/investor_relations/hauptversammlung/ abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am Freitag, den 24. September 2010, bis 16:00 Uhr MEZ bei der Gesellschaft einzulangen.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt das zur Übermittlung von Depotbestätigungen Ausgeführte sinngemäß.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei der Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie unter "Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und 7 AktG)" beschrieben sind, zu erfüllen haben.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 315.959.906,95 eingeteilt in 43.460.785 Stückaktien/Inhaberaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 43.460.785.

Die Aktionäre bzw. Bevollmächtigten können beim Zutritt zur Hauptversammlung aufgefordert werden, sich durch einen allgemein anerkannten gültigen Lichtbildausweis, zum Beispiel einen Reisepass oder Führerschein, auszuweisen. Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 12:30 Uhr.

Wien, im August 2010
Der Vorstand

(Ende)

Aussender: CA Immo International AG
Mechelgasse 1
1030 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Mag. Claudia Hainz
Tel.: (+431) 532 59 07 - 502
E-Mail: hainz@caimmointernational.com
Website: www.caimmointernational.com
ISIN(s): ATCAIMMOINT5 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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