pte20030220031 Politik/Recht, Medien/Kommunikation

Meteodata spricht von "Fehlurteil" und will vor den EuGH

User werden trotz OGH-Beschluss weiter verfolgt


Attnang-Puchheim (pte031/20.02.2003/13:41) Meteodata will den Fall um die Einbindung von Wetterkarten in Frames der Website der oberösterreichischen Baufirma Bernegger Bau http://www.bernegger.at vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Wie berichtet http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=030220013 , hat der Wetterinformationsdienstleister ein möglicherweise entscheidendes Verfahren vor dem OGH verloren. Der Antrag auf Einstweilige Verfügung, Bernegger Bau dürfe in ihre Website keine Wetterkarten von meteodata.at mittels Frame einbinden, wurde in letzter Instanz zurückgewiesen. Aufgrund der auch inhaltlich ausführlichen Begründung des OGH-Beschlusses hat die Klägerin wenig Aussicht auf Erfolg im Hauptverfahren. Dennoch soll an dem Verfahren festgehalten werden, damit nach der zu erwartenden Niederlage vor den EuGH gezogen werden kann, bestätigte Rene Hellwig von Meteodata gegenüber pressetext.austria. "Wir halten an unserem Standpunkt fest", sagte Hellwig.

In einer schriftlichen Stellungnahme interpretiert Meteodata den Beschluss dahingehend, dass "nun die Situation entsteht, dass jeder diese Wetterkarten in seine Homepage einbauen kann, ohne dafür etwas bezahlen zu müssen." Das Unternehmen wirft den "finanziell wohl gut ausstaffierten Höchstrichtern" vor, "mit diesem Urteil Content-Dieben Tür und Tor" zu öffnen. Geschäftsführer Christian Brandstätter schreibt weiter: "Dieses klare Fehlurteil geht weit an jeder Realität vorbei! Meteodata wird natürlich diese OGH-Entscheidung bekämpfen. Wir werden uns daher an den Europäischen Gerichtshof wenden, um dieses Unrecht - auch international gesehen - abzuwenden." Tatsächlich steht das Urteil noch aus, bislang liegt nur ein Beschluss über die beantragte Einstweilige Verfügung vor. Allerdings dürfte das Urteil ähnlich ausfallen.

Das Unternehmen geht von "einem Sturm der Entrüstung unter all jenen Anbietern von Internet-Inhalten, die urheberrechtlich geschützte Werke schaffen", aus. Ob die Wetterkarten an sich urheberrechtlich geschützt sind, hat der OGH offen gelassen. Nur natürliche Personen können Urheber von urheberrechtlich geschützten Werken sein. Möglicherweise werden die Wetterkarten aber vollautomatisch generiert.

Hunderte von hohen Rechnungen oder gar Klagen betroffene User können noch nicht endgültig aufatmen. "Wenn man unseren Content bei sich einframed, werden wir das weiter verfolgen", betonte Hellwig. Bezüglich direkter Links auf Wetterkarten in eigenen Fenstern, so genanntem Deep Linking, sieht Hellwig das Problem gelöst: "Seit Oktober wird das nicht mehr weiter verfolgt. Wir schreiben die Personen nur noch an, dass wir das nicht wünschen." Die Personen hätten die Links dann stets entfernt. In der Vergangenheit hatte das Unternehmen auch in diesen Fällen hohe Rechnungen verschickt. "Uns geht es jetzt rein um die Einframeung, wo eigener mit fremdem Content vermischt wird und es für die User nicht mehr klar ersichtlich ist, was von wem stammt", sagte Hellwig.

Bei der beklagten Baufirma ist man über die juristischen Details noch nicht informiert. Vor ausführlichen Stellungnahmen sollen erst Beratungen mit den Anwälten stattfinden. Aber in einem Punkt war sich der EDV-Verantwortliche Klaus Rohregger schon sicher: "Wir gewinnen."

(Ende)
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