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13. AHV-Rente 2026: Mehr Geld im Alter – die Vorsorgelücke bleibt

Warum die private Vorsorge trotzdem wichtig bleibt und welche Möglichkeiten die Säule 3a 2026 bietet


13. AHV-Rente bringt mehr Geld im Ruhestand (Foto: Unsplash)
13. AHV-Rente bringt mehr Geld im Ruhestand (Foto: Unsplash)

Bern (ptp010/29.10.2026/08:00)

Im Dezember 2026 wird die 13. AHV-Rente erstmals ausbezahlt. Rund 2,6 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten damit eine zusätzliche Zahlung. Für viele Haushalte ist das eine Entlastung. Doch müssen Berufstätige deshalb weniger privat vorsorgen? Die zusätzliche Rente erhöht zwar das Jahreseinkommen, ersetzt aber weder fehlende Pensionskassenleistungen noch eigenes Vorsorgekapital.

Was die 13. AHV-Rente wirklich bringt

Die zusätzliche Altersrente kommt zusammen mit der Dezemberrente – nicht als monatlicher Zuschlag. Wer zwölf Monate lang eine unveränderte AHV-Rente von 2'000 Franken bezogen hat, erhält beispielhaft weitere 2'000 Franken. Auf das ganze Jahr verteilt entspricht das rund 167 Franken mehr pro Monat. Die regulären monatlichen Zahlungen ändern sich nicht.

Anspruch haben Personen, die im Dezember eine AHV-Altersrente beziehen. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Der Betrag entspricht einem Zwölftel der im Kalenderjahr tatsächlich ausgerichteten Altersrenten. Wer erst im Laufe des Jahres pensioniert wurde, erhält deshalb möglicherweise weniger. AHV-Hinterlassenenrenten und IV-Renten sind ausgenommen; Ergänzungsleistungen werden durch die neue Altersrente nicht gekürzt.

Persönliche Vorsorgelücke verschwindet nicht

Ob AHV und Pensionskasse im Ruhestand genügen, hängt von Einkommen, Beschäftigungsgrad, Erwerbsunterbrüchen und Ausgaben ab. Teilzeitarbeit und Jahre ohne Pensionskassenanschluss können die späteren Leistungen schmälern. Gleichzeitig laufen Kosten für Wohnen, Gesundheit und Alltag weiter.

Entscheidend ist deshalb nicht die neue AHV-Zahlung allein, sondern das verfügbare Jahresbudget nach der Pensionierung. Wer die voraussichtliche AHV, die Pensionskassenleistungen und vorhandenes Vermögen den erwarteten Ausgaben gegenüberstellt, erkennt, ob und in welchem Umfang zusätzliches Kapital benötigt wird.

Säule 3a: Die steuerlichen Möglichkeiten bleiben

Erwerbstätige können Beiträge an die gebundene Vorsorge innerhalb gesetzlicher Grenzen vom steuerbaren Einkommen abziehen. Der Maximalbetrag Säule 3A beträgt 2026 für Personen mit Pensionskasse 7'258 Franken. Ohne Pensionskasse sind bis zu 20 Prozent des massgebenden Erwerbseinkommens möglich, höchstens 36'288 Franken.

Ab 2027 gelten höhere Grenzen: 7'373 beziehungsweise 36'864 Franken. Wer den Abzug noch für das Steuerjahr 2026 nutzen möchte, muss die ordentliche Einzahlung rechtzeitig beim Anbieter verbuchen lassen. Die tatsächliche Ersparnis hängt von Einkommen und Steuerdomizil ab. An diesen Regeln ändert die 13. AHV-Rente nichts.

Warum 3a und 3b nicht austauschbar sind

Beim Unterschied Säule 3a und 3b geht es vor allem um Steuern und Verfügbarkeit. Die Säule 3a ist steuerbegünstigt, dafür grundsätzlich bis zur Pensionierung gebunden. Ausnahmen gelten etwa bei selbst genutztem Wohneigentum. Die freie Vorsorge 3b bietet mehr Spielraum für andere Lebensziele. Je nach Produkt gelten unterschiedliche Steuerregeln.

Damit erfüllen beide Formen andere Aufgaben: Langfristiges Alterskapital muss nicht jederzeit verfügbar sein. Für unvorhergesehene Ausgaben braucht es dagegen genügend frei zugängliche Reserven. Eine zusätzliche AHV-Zahlung ersetzt diese Unterscheidung nicht.

Lebensversicherung 3a oder Banklösung?

Eine Lebensversicherung 3A kann Sparen mit Leistungen bei Tod oder Erwerbsunfähigkeit verbinden. Für Familien mit finanziell abhängigen Angehörigen kann solcher Schutz wichtig sein. Dafür sind bei Versicherungspolicen Vertragsdauer, Prämienpflicht und Kosten besonders sorgfältig zu prüfen. Wer eine Police vorzeitig beendet, muss je nach Vertrag mit finanziellen Nachteilen rechnen.

Bankkonten und Wertschriftenlösungen setzen andere Schwerpunkte. Ein Konto bietet planbare Verzinsung gemäss Anbieterbedingungen; Wertschriften eröffnen Ertragschancen, unterliegen aber Kursschwankungen und Verlustrisiken. Keine dieser Formen ist pauschal für alle Lebenssituationen geeignet.

Beim 3a-Vergleich zählen mehr als die Zinsen

Ein Säule 3A-Vergleich sollte Gebühren, Anlagehorizont, Risiko, Garantien und Bedingungen bei einem Anbieterwechsel einbeziehen. Über lange Laufzeiten können selbst kleine Kostenunterschiede das angesparte Vermögen merklich beeinflussen. Bei Versicherungslösungen kommen die Leistungen im Risikofall und die Folgen einer Kündigung hinzu.

Wenig bekannt ist eine weitere Änderung: Seit 2026 sind unter bestimmten Voraussetzungen erstmals nachträgliche 3a-Einkäufe für Beitragslücken aus 2025 möglich. Vor einem solchen Einkauf muss unter anderem der ordentliche Beitrag des laufenden Jahres vollständig einbezahlt sein. Frühere Lücken lassen sich also nicht ohne Weiteres beliebig auffüllen.

Was vor Ende 2026 zu prüfen ist

Für eine erste Bestandsaufnahme reichen drei Grössen: erwartete AHV, voraussichtliche Pensionskassenleistungen und jährliche Ausgaben im Ruhestand. Daraus ergibt sich, wie viel privat finanziert werden müsste. Im zweiten Schritt stellt sich die Frage, welches Geld langfristig gebunden werden kann und welche Reserven flexibel bleiben sollen.

Die 13. AHV-Rente stärkt das Einkommen heutiger Pensionierter. Für künftige Rentnerinnen und Rentner bleibt sie aber nur ein Teil der Rechnung. Nicht die Zahl der Rentenzahlungen entscheidet über die finanzielle Sicherheit im Alter, sondern das Zusammenspiel von staatlicher, beruflicher und privater Vorsorge.

Über Vorsorgeberatung-3A
Das Schweizer Informationsportal Vorsorgeberatung-3A erläutert Grundlagen der Säule 3a sowie Unterschiede zwischen Bank-, Fonds- und Versicherungslösungen.

(Ende)
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