pte20090812010 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

Hollywood gewinnt Real-DVD-Rechtsstreit

Kopiersoftware darf per einstweiliger Verfügung nicht vertrieben werden


RealDVD darf auch weiterhin nicht vertrieben werden (Foto: realdvd.com)
RealDVD darf auch weiterhin nicht vertrieben werden (Foto: realdvd.com)

San Francisco (pte010/12.08.2009/11:01) Das US-Unternehmen RealNetworks muss im Prozess um die Rechtmäßigkeit seiner DVD-Kopiersoftware RealDVD http://www.realdvd.com einen herben Rückschlag hinnehmen. Nach fast einem Jahr harter Verhandlungen und einem bereits verhängten vorläufigen Verkaufsverbot (pressetext berichtete: http://pressetext.com/news/081006024/), hat der Bundesgerichtshof in San Francisco nun entschieden, dass die umstrittene Software auch weiterhin nicht vertrieben werden darf. Marilyn Hall Patel, zuständige Richterin im vorliegenden Fall, gab dabei den auf Anklägerseite vertretenen Hollywood-Filmstudios Recht und stellte fest, dass ein derartiges Tool gegen die Urheberrechtsrichtlinien des "Digital Millennium Copyright Acts" verstoße. Dieser erweitert die Rechte von Copyright-Inhabern und kriminalisiert jegliches Vervielfältigen von kopiergeschützten Werken, insbesondere solchen, die mit einem CSS-Schutz versehen sind wie etwa DVD-Filme.

In ihrer 57 Seiten starken Urteilsschrift geht Patel auch auf die Kernfrage im aktuellen Verfahren ein. Diese bezieht sich auf die sogenannte "Fair Use"-Doktrin, die es grundsätzlich jedem US-Bürger erlaubt, Kopien von urheberrechtlich geschützten DVD-Inhalten für den persönlichen Gebrauch anzufertigen. "Während es sehrwohl eine faire Verwendung darstellt, wenn ein einzelner Konsument eine Sicherungskopie einer in seinem persönlichen Besitz befindlichen DVD auf seinem eigenen Computer abspeichert, ist es per Bundesgesetz nichtsdestotrotz illegal, ein Gerät oder Werkzeug zu entwickeln bzw. zu vertreiben, dass es einem Nutzer erlaubt, eine derartige Kopie anzufertigen", zitiert das Wall Street Journal aus dem Urteil der Richterin.

"Die Frage, ob Nutzer das Recht haben sollten, eine private Kopie von einem legal im Handel erworbenen DVD-Film zu erstellen, wird bereits seit geraumer Zeit diskutiert. Obwohl dieses Problem mittlerweile etwas entschärft worden ist, bleibt es bis auf weiteres dabei, dass das Umgehen von technischen Schutzmaßnahmen in diesem Zusammenhang illegal ist", stellt Andreas Manak, Urheberrechtsexperte und Rechtsanwalt des Vereins für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) http://www.vap.cc , gegenüber pressetext klar. Das Erstellen einer Eins-zu-eins-Kopie sei gegenwärtig auf legalem Wege nicht möglich. "Es finden sich zwar im Internet genügend Tools, die dies ermöglichen. Sobald der CSS-Kopierschutz von DVDs umgangen wird, macht sich der User aber unbestritten strafbar", betont Manak.

Für die Motion Picture Association of America (MPAA) http://www.mpaa.org , die als Vertretung für die Hollywood-Studios fungiert, ist das aktuelle Urteil eine Bestätigung der eigenen Rechtsauffassung. "Wir sind sehr zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts. Dies ist ein Sieg für die Film- und Fernsehproduzenten sowie für die Gültigkeit von Rechtsvorschriften in der digitalen Wirtschaft", erklärt MPAA-CEO Dan Glickman. RealNetworks habe mit der Entwicklung der DVD-Kopiersoftware gezeigt, dass es bereit sei, das Gesetz auf Kosten jener zu brechen, die Unterhaltungsinhalte erschaffen. "Wir sind enttäuscht, dass der Verkauf von RealDVD per einstweiliger Verfügung verboten worden ist", heißt es hingegen in einer offiziellen Stellungnahme des Softwareunternehmens. Man habe die Urteilsschrift gerade erst erhalten und werde nach einer gründlichen Prüfung die weitere Vorgehensweise festlegen. Ob man die Möglichkeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen, nutzern werde, sei zum jetzigen Zeitpunkt noch offen.

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