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pte20170207025 in Forschung

"Routerfreiheit" gilt für alle Kunden uneingeschränkt

GELSEN-NET erleidet vor Gericht Schlappe gegen Verbraucherzentrale


Düsseldorf (pte025/07.02.2017/13:09)

Netzbetreiber in Deutschland dürfen ihren Kunden nicht vorschreiben, ausschließlich von ihnen bereitgestellte Endgeräte für den Breitbandanschluss zu nutzen. Das hat das Landgericht Essen http://lg-essen.nrw.de in einem richtungweisenden Urteil heute, Dienstag, gegen GELSEN-NET http://gelsen-net.de festgestellt. Bisher konnten andere Router nur dann eingesetzt werden, wenn Anbieter die Zugangsdaten für Internet und Telefonie (Voice over IP) zur Verfügung stellten. Doch das verweigerten Netzbetreiber wiederholt.

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