pte20260312026 in Forschung

"App-Zwang" in Packstation: vzbv verklagt DHL

Kunden müssen Anwendung herunterladen und installieren, um an hinterlegte Pakete zu gelangen


"Post & DHL App": Wer diese Anwendung nicht hat, kann Pakete nicht abholen (Foto: dhl.de)

Berlin/Bonn/Köln (pte026/12.03.2026/13:59)

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt den deutschen Paket- und Brief-Express-Dienst DHL wegen der Notwendigkeit der App-Nutzung des Unternehmens bei der Abholung von Paketen in den entsprechenden Packstationen.

"Unzulässige Benachteiligung"

In der Klage gegen die DHL Paket GmbH beim Landgericht Köln "werden Unterlassungsanträge bezüglich verbraucherschutzwidriger Praktiken geltend gemacht". Die Verbraucherschützer kritisieren, dass Kunden Pakete, die nicht an sie zugestellt werden konnten und somit in einer Packstation hinterlegt wurden, nur durch Nutzung der DHL-App dort abholen können.

Der Empfänger werde hierdurch veranlasst, die "Post & DHL App" auf sein Smartphone zu installieren, um die Packstation überhaupt erst bedienen zu können. Der klagende vzbv sieht in der verpflichtenden App-Nutzung eine unzulässige Benachteiligung von Kunden. Die jüngste Umstellung auf App-gesteuerte Packstationen der DHL würden einem "App-Zwang" gleichen.

"Eingeschränkte Wahlfreiheit"

Als problematisch sehen die vzbv-Juristen zudem den Umstand, dass Kunden keinen Einfluss darauf hätten, ob ein Paket an eine Packstation gehen oder doch der Versuch einer erneuten Zustellung unternommen werde. Wer dann zu einer Packstation müsse, dem fehle es an einer Alternative ohne Smartphone. Das schränke erheblich die Wahlfreiheit des Kunden ein.

(Ende)
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