pts20100930046 Auto/Verkehr, Handel/Dienstleistungen

Forstinger rüstet für den Winterreifenwechsel auf

130 zusätzliche Leiharbeiter für den Ansturm rund um den 1. November


Wien (pts046/30.09.2010/17:35) * Gesetzliche Winterreifenpflicht ab 1. November
* Viele Winterreifenaktionen jetzt bei Forstinger
* Weitere Fakten und Tipps

Alle Register zieht Forstinger http://www.forstinger.at rund um den 1. November, um den Kunden bei dem zu erwartenden Ansturm auf Winterreifen den Stress zu ersparen: In diesem Zeitraum werden dann mehr als 130 Leiharbeiter den größten Reifenfachhändler Österreichs unterstützen.

"Wir haben uns zu dieser Maßnahme entschlossen, um alle Kunden rechtzeitig vor dem gesetzlichen Pflichttermin mit Winterreifen ausstatten zu können", erläutert Günther Marchtrenker, Geschäftsführer der Forstinger Handel und Service GmbH. "Denn ein großer Teil der Autofahrer stellt erst am 1. November fest, dass Winterreifenpflicht herrscht und damit ist natürlich der Stress in den Werkstätten vorprogrammiert." Forstinger möchte seinen Kunden auch ein top Preis-/Leistungsverhältnis bieten und hat wieder tolle Angebote vorbereitet. Näheres auf http://www.forstinger.at : Und ein Forstinger ist bei 120 Filialen in Österreich auch immer in der Nähe.

Fakten und weitere Tipps*

Warum Winterreifen?
Autofahrer sollten sich stets bewusst sein, dass eine vereiste Straße doppelt so glatt ist wie eine verschneite Straße; viermal so glatt ist wie eine nasse oder von Schneeregen bedeckte Straße; achtmal so glatt ist wie eine trockene Straße. Im Winter bieten die Straßen grundsätzlich weniger Sicherheit als an warmen Tagen; die Straßen sind verschneit, vereist oder auch nur nass: Das Haftpotenzial ist gegenüber sommerlichen Bedingungen oft vielfach reduziert. Aufgrund seiner speziellen Profil-Konstruktion führt ein Winterreifen Wasser schnell ab und reduziert so das Aquaplaning-Risiko. Ein moderner Winterreifen bietet bei tiefen Temperaturen dank der ausgeklügelten Laufflächengestaltung viel bessere Haftung und Geschmeidigkeit im Vergleich zu Sommerreifen. Das Profil eines Winterreifens weist zahlreiche Lamellen auf, die sich im Schnee verzahnen. Der moderne Winterreifen beinhaltet spezielle kältetaugliche Silika-Gummimischungen. Dies erlaubt unter anderem eine Verkürzung des Bremswegs meint der Forstinger Reifenexperte Georg Reisinger.

Winterreifenpflicht
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht
Der Lenker darf ein Kraftfahrzeug der Klassen M1 (Personen /Kombinations-kraftwagen) und N1 (Lastkraftwagen bis 3,5 t) vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis, nur in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen oder, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht sind. Der Lenker darf Schneeketten nur dann verwenden, wenn dies erforderlich ist, und nur, wenn sie so befestigt sind, dass sie die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigen können.

Wann gilt die Winterreifen-Pflicht?
Die Vorschrift zur Winterreifen-Pflicht gilt von 1. November bis 15. April mit dem ausdrücklichen Zusatz "bei winterlichen Verhältnissen". Das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis. Ausgenommen sind parkende Fahrzeuge. Als Alternative zu Winterreifen können mit Einschränkungen auch Schneeketten verwendet werden.

Vorsicht: Einfache Straßennässe beispielsweise kann bei Sinken der Temperatur zu Glatteis führen. In diesem Fall gilt die Winterreifenpflicht!

Was besagt die Winterreifen-Pflicht?
Lenker von PKW, Kombikraftwagen oder LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg (3,5 t) dürfen im angeführten Fall ihr Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind. Schneeketten allerdings nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird.

Welche Geldstrafen werden bei Verstößen verhängt?
Verstöße gegen die Vorschrift werden bestraft. Einfache Verstöße werden mit einer Organstrafverfügung in der Höhe von EUR 35 geahndet. Liegt der Tatbestand einer Gefährdung vor, können in einem Verwaltungsstrafverfahren bis zu EUR 5000 verhängt werden. Die Exekutive bekommt auch die Möglichkeit, das betroffene Fahrzeug abstellen zu lassen.

Luftdruck bei Winterreifen
Die Außentemperatur hat direkte Auswirkungen auf den Reifendruck. Je niedriger die Temperatur, desto geringer der gemessene Reifenfülldruck. Um diesen "Niedrigtemperatureffekt" im Winter auszugleichen und mit dem richtigen Druck im Winterreifen unterwegs zu sein, sollte der Luftdruck jeweils um 0,2 bar (beim kalten Reifen) über den für das Fahrzeug angegebenen Werte liegen.

Welche Reifen gelten als Winterreifen?
Reifen gelten für den Gesetzgeber bzw. die Exekutive nur dann als Winterausrüstung, wenn in der Seitenwand eine Gravur mit der Aufschrift "M+S" (gleichwertige, alternative Bezeichnungen sind: "MS", "M.S.", "M/S", "M&S" oder "M-S") vorhanden ist UND die Profiltiefe über die gesamte Reifenbreite mehr als 4 mm (bei Diagonalreifen 5 mm) beträgt. Das gilt auch für Ganzjahresreifen und Spikereifen. Eine Kennzeichnung von Winterreifen ausschließlich mit einem Schneeflocken- bzw. Schneekristall-Symbol ist in Österreich NICHT als Winterreifen-Kennzeichnung anerkannt. Entscheidend für die Erfüllung der Winterreifen-Pflicht im österreichischen Bundesgebiet ist daher die M+S Kennzeichnung.

Winterreifen-Pflicht für PKW mit leichtem oder schwerem Anhänger
Lediglich das Zugfahrzeug unterliegt der situativen Winterausrüstungspflicht (Winterreifenpflicht für PKW - http://www.winterreifen-pflicht.at/winterreifenpflicht_pkw.html). PKW-Anhänger sind von der situativen Winteraus-rüstungspflicht grundsätzlich ausgenommen. Allerdings gilt beim Einsatz von Spikereifen eine Ausnahme: sind am Zugfahrzeug Reifen mit Spikes montiert, muss auch der Anhänger mit Spikereifen ausgerüstet sein.

Winterreifen-Pflicht einspurige Kraftfahrzeuge
Einspurige Kraftfahrzeuge sind von der situativen Winterausrüstungspflicht generell ausgenommen. Winterreifen für einspurige Kraftfahrzeuge sind eher ungewöhnlich können jedoch bestellt werden.

Winterreifen-Pflicht für Mopedautos (mehrspurige Mopeds)
Mopedautos sind von der situativen Winterausrüstungspflicht generell ausgenommen.

Reserverad bei Winterreifen
Die Winterreifen-Pflicht besteht NICHT für das Reserverad. Das Reserverad sollte allerdings bei jeder Druck-Kontrolle der montierten Reifen miteinbezogen werden. Das Mischen von Sommer- und Winterreifen ist bei PKW und deren Anhängern grundsätzlich verboten.

Profiltiefe
M&S Reifen verlieren bei einer Profiltiefe unter 4,0 mm (bei Diagonalreifen 5 mm) ihre Wintertauglichkeit und gelten vor dem Gesetz nicht mehr als Winterreifen. Gleiches gilt für Reifen an Anhängern.

Welche Gefahren entstehen durch eine zu geringe Profiltiefe?
Forstinger rät, die Reifen der eigenen Sicherheit zu Liebe bereits vor dem Erreichen der Mindestprofiltiefe zu ersetzen. Eine zu geringe Profiltiefe beeinträchtigt die Sicherheit:
* Der Bremsweg verlängert sich deutlich.
* Die Aquaplaninggefahr steigt um ein Vielfaches an.
Die Winterreifen sollten ausgetauscht werden, wenn:
* das Profil bis auf 4 Millimeter abgefahren ist

*Quellen:
http://www.michelin.de
http://www.kleber-reifen.de
http://www.winterreifen-pflicht.at
http://www.feiertage-schulferien.de

Pressekontakt:
Reichl und Partner PR
Dr. Wolfgang Wendy
Mobil: +43 664 828 40 76
eMail: wolfgang.wendy@reichlundpartner.at

Forstinger:
Marketing / PR
Wolfgang P. Detzer
Mobil: +43 664 1609160
eMail: wolfgang.detzer@forstinger.co.at

(Ende)
Aussender: Reichl und Partner PR GmbH
Ansprechpartner: Dr. Wolfgang Wendy
Tel.: +43 664 828 40 76
E-Mail: wolfgang.wendy@reichlundpartner.at
|