ptp20231118003 Handel/Dienstleistungen, Bauen/Wohnen

Fachgerechte Durchführung einer Baumfällung im Garten


Berlin (ptp003/18.11.2023/17:04)

Die kühlen Herbstmonate sind die ideale Zeit, sich bereits jetzt Gedanken zur Gartengestaltung im kommenden Jahr zu machen. Bestimmte Maßnahmen sollten rechtzeitig getroffen werden. Insbesondere, wenn man einen Baum im Garten fällen lassen will. Hier kommt es auf eine durchdachte Planung an, die sowohl fachliche als auch rechtliche Anforderungen erfüllt.

Während sich der zulässige Fällzeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar erstreckt, müssen dennoch wichtige Einflussfaktoren berücksichtigt werden. Einerseits, was die Vorschriften im Baumschutz betrifft – andererseits, wenn es um die Realisierung der Arbeiten am jeweiligen Standort geht.

Räume für neue Ideen im heimischen Garten

Zuerst sei gesagt, dass Bäume schützenswert sind. Entscheiden sich Gartenbesitzer dazu, einen Baum fällen zu lassen, müssen die Bestimmungen der Baumschutzverordnung erfüllt werden. Diese gelten, wenn das jeweilige Gehölz aufgrund seiner Art und seines Stammumfangs oder auch seiner Funktion unter Baumschutz steht. Bevor man also eine Baumfällung vom Fachmann in Auftrag gibt, muss für geschützte Bäume auch im Fällzeitraum eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden. Diese ist generell an verpflichtende Ersatzpflanzungen oder einen finanziellen Ausgleich geknüpft.

So vielfältig die Möglichkeiten im Gartenbau sind, so vielfältig sind auch die Gründe, einen bestehenden Baum vom Grundstück entfernen zu lassen. Vor allem große Exemplare können eine Hürde für die geplanten Maßnahmen sein.

Dabei kann es sich um die Schaffung neuer Flächen, die Errichtung eines Carports, die Vergrößerung des Gartenschuppens oder auch eine vollständige Neugestaltung des gesamten Grundstücks handeln – und mehr. Ein Sonderfall ist, wenn man ein Grundstück teilen möchte und der Baum genau auf der Grenze steht. Eine Fällung ist zwar nicht zwingend notwendig, kann aber künftigen Streitigkeiten vorbeugen und die Einfriedung mit einem durchgehenden Zaun erleichtern. Besteht wiederum zu wenig Platz, um eine gewünschte Baumart zu pflanzen, kann man einen bestehenden Baum fällen lassen und an der jeweiligen Stelle ersetzen. Darüber hinaus kann auch eine sicherheitsbedingte Baumfällung aufgrund von Schädlingsbefall notwendig sein, wie dem Borkenkäfer, der in Berlin wegen zunehmender Hitze und Trockenperioden immer häufiger auftritt.

Baumfällung: Stück für Stück mit Hilfe der Seilklettertechnik

In Großstädten stehen Grundstücke in der Regel dicht beieinander. Oftmals sind sie auch knapper bemessen, wodurch nicht ausreichend Raum für den freien Fall des Baumes zur Verfügung steht – beispielsweise in Reihenhaussiedlungen. Möchte man also einen Gartenbaum fällen lassen, bedeutet es dementsprechend, die richtigen Vorkehrungen zu treffen.
Genau hier setzt die A-Z Garten- und Landschaftspflege GmbH als zuverlässiger Ansprechpartner an. Für eine sichere und fachgerechte Fällung der Berliner Fachbetrieb zunächst die Anforderungen am Standort, um passende Lösungen abzuleiten.

Eine Alternative zum freien Fall eröffnet die sogenannte Abtragung mit Seilklettertechnik. Stück für Stück wird der Baum von der Kronenspitze über den Stamm bis zum Wurzelwerk kontrolliert abgetragen und abschließend entsorgt. Dies immer unter Einhaltung hoher Arbeitssicherheitsstandards als auch der geltenden Vorschriften. Das interdisziplinäre Team unterstützt Auftraggeber auch über die Fällarbeiten hinaus. Ganz egal, ob man einen bestehenden Garten neu gestalten oder eine bisher ungenutzte Fläche begrünen möchte – für jedes Anliegen im Gartenbau wird eine individualisierte Herangehensweise mit passenden Maßnahmen erarbeitet.

(Ende)
Aussender: A-Z Garten- und Landschaftspflege GmbH
Ansprechpartner: Dirk Schmidt
Tel.: +49 30 96061125
E-Mail: kontakt@gartenservice-schmidt.de
Website: www.gartenservice-schmidt.de
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