Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Biofrontera AG: Biofrontera Inc. Erfüllt die Bedingungen für die Umsetzung des Term Sheets mit der Biofrontera AG
Leverkusen (pta002/01.07.2025/01:35 UTC+2)
Wie bereits mitgeteilt, haben Biofrontera AG und Biofrontera Inc. ein Term Sheet für eine weitreichende strategische Restrukturierungsvereinbarung unterzeichnet, die zentrale Aspekte ihrer Zusammenarbeit neu regeln wird.
Diese Vereinbarung steht unter zwei aufschiebenden Bedingungen:
(i)Die Leistung einer Zahlung der Biofrontera Inc. an die Biofrontera AG in Höhe von rund 2,6 Mio. EUR, die die überfälligen 1,8 Mio. EUR gemäß den Ad-hoc-Mitteilungen vom 18. und 26. Juni 2025 einschließt und im Übrigen im Wesentlichen eine Vorauszahlung für Produktlieferungen darstellt, die in der ersten Juliwoche fällig werden.
(ii) Eine Drittinvestition in Höhe von 8,5 Millionen USD in neues Eigenkapital der Biofrontera Inc., mit einer zusätzlichen Verpflichtung über 2,5 Millionen USD durch einen oder mehrere Aktionäre bzw. Investoren, die bis Ende 2025 investiert werden sollen
Diese Bedingungen sind nunmehr eingetreten. Biofrontera Inc befindet sich nicht mehr in einem Zahlungsverzug gegenüber der Biofrontera AG. Das Term Sheet ist damit in Kraft getreten und die Parteien beginnen nun mit der Ausarbeitung eines detaillierten Vertrags, der bis zum 30. September 2025 abgeschlossen werden soll:
Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Juni 2025 überträgt die deutsche Biofrontera-Gruppe sämtliche Vermögenswerte sowie alle damit verbundenen Kosten, Risiken und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Vermarktung von Ameluz® und den zugehörigen Lampen in den USA auf die Biofrontera Inc.
Die Gegenleistung für die Übertragung besteht aus:
(a) Vorzugsaktien der Biofrontera Inc., die nach Ausgabe der eingangs bezeichneten Vorzugsaktien an Drittinvestoren 10% des Eigenkapitals der Biofrontera Inc. (aber vor Ausgabe der Aktien an Biofrontera AG)ausmachen.
(b) Laufende monatliche Lizenzgebühren auf die US-Umsätze von Ameluz®. Die Lizenzgebühren betragen 12 % p.a., solange der US- Jahresumsatz mit Ameluz® USD 65 Mio. nicht überschreitet, danach 15% p.a. Solange die kumulierten gezahlten Lizenzgebühren nicht insgesamt 50 Mio. USD erreicht haben und der übertragene Patentschutz noch besteht, ist die Biofrontera Inc. verpflichtet, jährlich mindestens Lizenzgebühren in Höhe von 12 % auf den Umsatz von 80.000 Tuben Ameluz® zu zahlen (Mindestlizenzgebühr).
(Ende)
Aussender: |
Biofrontera AG Hemmelrather Weg 201 51377 Leverkusen Deutschland |
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Ansprechpartner: | Investor Relations | |
Tel.: | +49 (0) 214 87 63 20 | |
E-Mail: | ir@biofrontera.com | |
Website: | www.biofrontera.com | |
ISIN(s): | DE000A4BGGM7 (Aktie) | |
Börse(n): | Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, München, Stuttgart, Tradegate |