pta20160519025
Ergebnisse Hauptversammlung

BKS Bank AG: 77. ordentliche Hauptversammlung

Klagenfurt (pta025/19.05.2016/15:04 UTC+2) Abstimmungsergebnisse

Die Hauptversammlung der BKS Bank AG (FN 91810s) vom 19. Mai 2016 hat folgende
Beschlüsse gefasst:

Punkt 2 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2015.
Das Geschäftsjahr 2015 der BKS Bank AG schließt mit einem Bilanzgewinn von
Eur 8.468.458,40.

Es wurde beschlossen, von dem zum 31. Dezember 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinn eine
Dividende von 0,23 Eur pro dividendenberechtigter Aktie auszuschütten und den verbleibenden
Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:

Stimmberechtigte Präsenz: 30.001.970 Stimmen
Enthaltungen: 0 Stimmen
Zahl der Aktien für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 30.001.970 Aktien
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals 83,26%
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen 30.001.970 Stimmen
Anzahl der Ja-Stimmen: 30.000.970 Stimmen = 99,9967%
Anzahl der Gegenstimmen: 1.000 Stimmen = 0,0033%

Punkt 3 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015.

Die Entlastung der im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglieder des Vorstandes für diesen Zeitraum wurde beschlossen.

Die Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:

Stimmberechtigte Präsenz: 30.001.970 Stimmen
Enthaltungen: 0 Stimmen
Zahl der Aktien für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 30.001.970 Aktien
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 83,26%
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 30.001.970 Stimmen
Anzahl der Ja-Stimmen: 30.000.970 Stimmen = 99,9967%
Anzahl der Gegenstimmen: 1.000 Stimmen = 0,0033%

Punkt 4 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Die Entlastung der im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum wurde beschlossen.
Die Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:

Stimmberechtigte Präsenz: 30.001.970 Stimmen
Enthaltungen: 0 Stimmen
Zahl der Aktien für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 30.001.970 Aktien
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 83,26%
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 30.001.970 Stimmen
Anzahl der Ja-Stimmen: 30.000.970 Stimmen = 99,9967%
Anzahl der Gegenstimmen: 1.000 Stimmen = 0,0033%

Punkt 5 der Tagesordnung

Wahlen in den Aufsichtsrat

a) Es wurde beschlossen, Herrn Karl Samstag, geb. am 03. Dezember 1944, auf die satzungsmäßige Höchstdauer, das ist bis zum Ende jener Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, wieder in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:

Stimmberechtigte Präsenz: 30.001.970 Stimmen
Enthaltungen: 0 Stimmen
Zahl der Aktien für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 30.001.970 Aktien
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 83,26%
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 30.001.970 Stimmen
Anzahl der Ja-Stimmen: 30.001.970 Stimmen = 100%
Anzahl der Gegenstimmen: 0 Stimmen = 0%

b) Es wurde beschlossen, Herrn Gerhard Burtscher, geb. am 26. Oktober 1967, auf die satzungsmäßige Höchstdauer, das ist bis zum Ende jener Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, neu in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:

Stimmberechtigte Präsenz: 30.001.970 Stimmen
Enthaltungen: 0 Stimmen
Zahl der Aktien für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 30.001.970 Aktien
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 83,26%
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 30.001.970 Stimmen
Anzahl der Ja-Stimmen: 30.000.970 Stimmen = 99,9967%
Anzahl der Gegenstimmen: 1.000 Stimmen = 0,0033%

Punkt 6 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Es wurde beschlossen, für das Geschäftsjahr 2017 die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Zweigstelle Klagenfurt, Krassniggstraße 36, 9020 Klagenfurt, mit der Abschlussprüfung der Geschäftsgebarung der BKS Bank AG und ihres Konzerns zu betrauen.

Die Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:

Stimmberechtigte Präsenz: 30.001.970 Stimmen
Enthaltungen: 0 Stimmen
Zahl der Aktien für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 30.001.970 Aktien
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 83,26%
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 30.001.970 Stimmen
Anzahl der Ja-Stimmen: 30.000.970 Stimmen = 99,9967%
Anzahl der Gegenstimmen: 1.000 Stimmen = 0,0033%

Punkt 7 der Tagesordnung

Es wurde beschlossen, die dem Vorstand in der 75. ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2014 für die Dauer von 30 Monaten erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65
Abs 1 Z 4 AktG zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und
Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder eines mit ihr
verbundenen Unternehmens zu widerrufen und durch folgende Ermächtigung zu ersetzen:

Der Vorstand der BKS Bank AG wird gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG ermächtigt, eigene Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu erwerben. Der Handel in eigenen Aktien als Erwerbszweck wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf den Durch-schnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der BKS Bank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20 % unterschreiten oder übersteigen. Diese Ermächtigung gilt bis zum 18. November 2018.

Die Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:

Stimmberechtigte Präsenz: 30.001.970 Stimmen
Enthaltungen: 0 Stimmen
Zahl der Aktien für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 30.001.970 Aktien
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 83,26%
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 30.001.970 Stimmen
Anzahl der Ja-Stimmen: 29.999.848 Stimmen = 99,9929%
Anzahl der Gegenstimmen: 2.122 Stimmen = 0,0071%

Punkt 8 der Tagesordnung

Es wurde beschlossen, die in der 75. ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2014 auf die Dauer von 30 Monaten ab Beschlussfassung erteilte Ermächtigung des Vorstandes, gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG eigene Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels im Ausmaß von bis zu 5 % des Grundkapitals zu erwerben, zu widerrufen und durch folgende Ermächtigung zu ersetzen:

Der Vorstand der BKS Bank AG wird gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG ermächtigt, eigene Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels mit der Maßgabe zu erwerben, dass der Handelsbestand der zu die-sem Zweck zu erwerbenden Aktien 5 % des Grundkapitals am Ende jeden Tages nicht übersteigen darf. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den Durchschnitt der an der Wie-ner Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der BKS Bank AG an den dem Er-werb vorausgehenden drei Börsetagen nicht um mehr als 20 % unterschreiten oder übersteigen. Diese Ermächtigung gilt auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung und endet somit am 18. November 2018.

Die Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:

Stimmberechtigte Präsenz: 30.001.970 Stimmen
Enthaltungen: 0 Stimmen
Zahl der Aktien für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 30.001.970 Aktien
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 83,26%
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 30.001.970 Stimmen
Anzahl der Ja-Stimmen: 30.000.970 Stimmen = 99,9967%
Anzahl der Gegenstimmen: 1.000 Stimmen = 0,0033%

Punkt 9 der Tagesordnung

Es wurde beschlossen, die dem Vorstand in der 75. ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2014 für die Dauer von 30 Monaten erteilte Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zum zweck-freien Erwerb eigener Aktien im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals zu widerrufen
und durch folgende Ermächtigung zu ersetzen:

Der Vorstand der BKS Bank AG wird gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß zu erwerben (zweckfreier Erwerb). Der Handel in eigenen Aktien als Erwerbszweck wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der BKS Bank AG an den dem Erwerb vo-rausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20 % unterschreiten oder übersteigen. Diese Er-mächtigung gilt bis zum 18. November 2018.

Der Vorstand ist weiters ermächtigt, auf Grund dieses Beschlusses erworbene eigene Aktien wieder zu veräußern. Der Vorstand ist verpflichtet, das jeweilige Rückkaufprogramm sowie dessen Dauer und ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm unmittelbar vor Durchführung entsprechend den Bestimmungen des BörseG zu veröffentlichen. Jedes Rückkauf- und gegebe-nenfalls Wiederverkaufsprogramm muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre ge-mäß § 47 a AktG entsprechen. Der mit den von der Gesellschaft gemäß § 65 Abs 1 Z 4, 7 und 8 AktG erworbenen eigenen Aktien verbundene Anteil am Grundkapital darf zusammen mit den an-deren eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen. Der Vorstand wird auch ermächtigt, die eigenen Aktien ohne wei-teren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.

Die Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:

Stimmberechtigte Präsenz: 30.001.970 Stimmen
Enthaltungen: 0 Stimmen
Zahl der Aktien für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 30.001.970 Aktien
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 83,26%
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 30.001.970 Stimmen
Anzahl der Ja-Stimmen: 30.000.970 Stimmen = 99,9967%
Anzahl der Gegenstimmen: 1.000 Stimmen = 0,0033%

(Ende)

Aussender: BKS Bank AG
St. Veiter Ring 43
9020 Klagenfurt
Österreich
Ansprechpartner: Mag. Herbert Titze
Tel.: 0463-5858-120
E-Mail: herbert.titze@bks.at
Website: www.bks.at
ISIN(s): AT0000624705 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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