pta20160421039
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Linz Textil Holding AG: Einladung zur 138. ordentlichen Hauptversammlung

Linz (pta039/21.04.2016/19:01 UTC+2) Einladung
zu der am Mittwoch, dem 11. Mai 2016, um 10.30 Uhr im Sitzungssaal
des Bürogebäudes der Gesellschaft, Linz, Wiener Straße 435, stattfindenden

138. ordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre unserer Gesellschaft

T a g e s o r d n u n g:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Gewinnverwendungsvorschlages und des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2015
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015
5. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015
6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
7. Wahlen in den Aufsichtsrat

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen stehen spätestens ab 20. April 2016 zur Einsicht auf der Homepage der Gesellschaft unter www.linz-textil.at unter der Rubrik Investor Relations zur Verfügung und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
* Jahresabschluss 2015 samt Lagebericht,
* Corporate Governance-Bericht,
* Konzernabschluss samt Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015,
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 7.,
* Geschäftsbericht 2015 der Linz Textil Holding AG
* Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat gem. § 87 Abs. 2 AktG.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE
GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 20. April 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4030 Linz, Wiener Straße 435, Abteilung Investor Relations, zu-geht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn die-es Verlangen in Textform spätestens am 29. April 2016 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 732 3996 78 oder an 4030 Linz, Wiener Straße 435, Abteilung Investor Relations, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.linz-textil.at zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME
AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am 1. Mai 2016, 24.00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stich-tag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 6. Mai 2016 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.

Per Post: Linz Textil Holding AG, z.Hd. Investor Relations,
Wiener Straße 435, 4030 Linz
Per Fax: Linz Textil Holding AG, Faxnummer +43 732 3996-78
Per E-Mail: finance@linz-textil.at, wobei die Depotbestätigung,
als unveränderbares Dokument (PDF) dem E-Mail
anzuschließen ist.
Per SWIFT: BKAUATWW3AGM (Message Type MT599, unbedingt
ISIN AT0000723606 im Text angeben)

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT- Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
* Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 1. Mai 2016 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher und englischer Sprache entgegen genommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte hat wie der Aktionär, den er vertritt. Vollmachten können nicht per SWIFT übermittelt werden.
Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Ein Vollmachtsformular (bzw. ein Formular für den Widerruf der Voll-macht) wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.linz-textil.at (Investor Relations) abrufbar.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 10. Mai 2016, 16.00 Uhr ausschließlich an einer der nachstehenden Adressen zugehen:

Per Post: Linz Textil Holding AG, z.Hd. Investor Relations,
Wiener Straße 435, 4030 Linz,
Per Fax: Linz Textil Holding AG, Faxnummer +43 732 3996-78
Per E-Mail: finance@linz-textil.at, wobei die Vollmacht als unveränderbares Dokument (PDF) dem E-Mail anzuschließen ist.
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: Bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß für den Widerruf der erteilten Vollmacht.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Gemäß § 106 Z 9 Aktiengesetz wird bekannt gegeben, dass 300.000 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien im Umlauf sind, von denen 87 Stückaktien kraftlos erklärt und noch nicht umgetauscht wurden, und jede Stückaktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Hauptversammlung erschienenen Personen festzustellen. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung mitzubringen. Ein-lass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10.00 Uhr.

Linz, im April 2016

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: Linz Textil Holding AG
Wiener Straße 435
4030 Linz
Österreich
Ansprechpartner: Mag. Otmar Zeindlinger
Tel.: +43 732 3996538
E-Mail: zeindlinger@linz-textil.at
Website: www.linz-textil.com
ISIN(s): AT0000723606 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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