pts20230908010 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

Wiener Steuerwolf zeigt auf, wie Sie eine Privatstiftung auch wieder auflösen können


Wien (pts010/08.09.2023/09:30)

Wir haben in Österreich über 3.000 gegründete Privatstiftungen. Ist diese Rechtsform sinnvoll? Wenn Sie nicht wirklich ein riesiges Vermögen haben – also zum Beispiel 100 Millionen Euro –, dann sagt der Wiener Steuerberater in einem YouTube-Video "Nein". Auch bei kleineren Vermögen kann eine Privatstiftung durchaus sinnvoll sein, aber nur dann, wenn Sie ihr Geld verstecken müssen, vor dem neidischen Nachbarn, vor der Steuerbehörde – oder weil das Vermögen aus kriminellen Taten stammt.

Was ist zu empfehlen, wenn Sie mit Ihrer Stiftung nicht zufrieden sind?!

Zunächst ist festzuhalten, dass es die Eigentümer:in oder den Besitzer der Privatstiftung de jure gar nicht gibt. Die Privatstiftung ist eine juristische Person ohne Eigentümer und ohne Mitglieder. Das Vermögen gehört der Privatstiftung selbst – es ist somit eine Fiktion, das Gesetz tut so, als wäre die Privatstiftung am Leben. Wenn heute eine Privatstiftung gegründet wird, entschwebt ihr Vermögen wie ein Luftballon, dessen Schnur vom Stifter oder der Stifterin abgeschnitten wird. Eine Privatstiftung wird von den Stiftungsorganen, Stiftungsvorständen, Beiräten, Stiftern und Stiftungsprüfern nach außen vertreten. Der Zweck der Privatstiftung ist "heilig" – die Stiftungsorgane haben den Stiftungszweck nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.

Was sollen unzufriedene Organe der Stiftung unternehmen?

Und in der Tat, die meisten Stifter und Stiftungsorgane sind mit der Stiftung unzufrieden. Eine Stiftung aufzulösen, ist aber sehr schwierig. Ob das überhaupt möglich ist, hängt unter anderen von den Stiftungsurkunden ab – und davon, ob die Stifter noch am Leben sind; weil wenn sie bereits verstorben sind, wird es noch schwieriger.

Wie erfolgt die Besteuerung der Privatstiftung bei der Auflösung?

Die Besteuerung der Stiftung stellt ebenfalls ein großes Hindernis in der Praxis dar. Das ist in der Mausefalle Privatstiftung gefangen. Aber keine Sorge: Erich Wolf und sein Team haben auch dafür Lösungen:

  • Zuerst ist die Vermögensituation zu analysieren, die wirtschaftliche und die rechtliche Lage.

Welche Steuern fallen an, wenn die PS aufgelöst wird?

  • Was steht in den Stiftungsunterlagen? An wen darf oder muss das Vermögen ausgeschüttet werden und natürlich drittens (last but not least):
  • Wie hoch ist die Steuerbelastung? Was bleibt vom Stiftungsvermögen nach Steuern übrig?

Wie erklärt man Kindern unser Steuersystem?

Auch dafür hat der Wiener Steuerberater eine Antwort: Eine Kindergeburtstagsparty, der große Bruder kommt, obwohl er nicht eingeladen ist, und isst die Hälfte von der Torte auf– das Kind fängt an zu weinen, aber das Kind hat unser System verstanden.

Der Wiener Steuerberater und sein Team versprechen allerdings, die eine steueroptimale Lösung zu finden.

Gründung einer neuen Stiftung

Es gibt jedoch einen Fall, in welcher sich die Gründung einer Stiftung sehr wohl noch rechnet: Eine Privatstiftung bekommt ein Aktienpaket oder einen GmbH-Anteil von mehr als 10 Prozent, verkauft diesen steuerfrei, weil in der Bilanz eine steuerfreie Rücklage gebildet werden kann und kauft mit dem Veräußerungsgewinn eine andere Kapitalgesellschaft mit mehr als 10 Prozent Anteilsbesitz. Die Gewinnsteuer fällt erst dann an, wenn die neue erworbene Kapitalgesellschaft verkauft wird. Dieses Spiel funktioniert auch als "perpetuum mobile", dann fällt die Steuer erst am St.-Nimmerleins-Tag an. In den letzten Jahren gab es zwar immer wieder Verschärfungen durch Gesetzgebung und Rechtsprechung – dieses Steuerzuckerl gibt es allerdings immer noch.

Ein Video mit allen wichtigen Details gibt es auf YouTube (siehe unten).

Für weitere Informationen und Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an: https://www.youtube.com/@steuerwolf

Kontaktieren Sie Erich Wolf und die 5-Gs unter der Spezial-Erfolgs-E-Mail: office@steuerwolf.at

WP Mag. Erich Wolf
Tel.: +43 676 534 12 47



(Ende)
Aussender: Erich Wolf Wirtschaftsprüfungs Gesellschaft m.b.H.
Ansprechpartner: Erich Wolf
Tel.: +43 1 219 72 21
E-Mail: office@steuerwolf.at
Website: www.steuerwolf.at
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