pts20160809006 Unternehmen/Wirtschaft, Bildung/Karriere

Xenagos: 5 Jahre Gehaltsangaben in Stelleninseraten - Transparenz Fehlanzeige

Gesetzliche Verpflichtung zu Gehaltsangaben in Stellenanzeigen feiert fünfjähriges Jubiläum


Linz (pts006/09.08.2016/09:15) Die gesetzliche Verpflichtung zu Gehaltsangaben in Stellenanzeigen feiert Ihr fünfjähriges Jubiläum. Seit der Einführung in 2011 analysiert die Personalberatung Xenagos jährlich, welche Angaben in Stellenanzeigen tatsächlich gemacht werden. Aktuelles Ergebnis: In einem Drittel der Fälle können kaum Rückschlüsse auf das tatsächliche Gehalt gemacht werden, es entsteht keine Transparenz.

Für unsere Arbeit möchten wir fair bezahlt werden. Die Entscheidung für oder gegen ein Jobangebot wird stark durch die zu erwartende Entlohnung beeinflusst. Infolge einer Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes sind seit fünf Jahren Stellenanzeigen mit einer Information zum Gehalt zu versehen. Welche Angaben tatsächlich gemacht werden und wie sich diese auswirken analysiert jährlich der Sales-Headhunter Xenagos anhand einer Stichprobenanalyse von 100 Print- und Online-Anzeigen zu Fach- und Führungspositionen (aktueller Erhebungszeitraum: 1.7. 2016 bis 15.7. 2016).

In 96 % der Fälle kommen Unternehmen ihrer Angabenverpflichtung nach. Wie die Angaben gemacht werden und ob dadurch der Idee der Gleichbehandlung durch das Schaffen von Transparenz Rechnung getragen wird, hinterfragt die Erhebung. Studienautor und Geschäftsführer der Personalberatung Xenagos Herr Mag. Stefan Siedler erklärt: "Exakt ein Drittel der Stellenanzeigen beinhalten entweder keine Gehaltsangabe oder nur die Angabe des kollektivvertraglichen Mindestlohns mit der Zusatzinformation, dass die Bereitschaft zur Überzahlung besteht. Somit hat der Bewerber keinen wesentlichen Anhaltspunkt, in welcher Höhe das Gehalt tatsächlich ausfallen wird."

Fünf Jahre nach Einführung des Gesetzes ein sehr hoher Wert, vor allem da weitere 56% der Anzeigen lediglich mit der Information versehen sind, wie hoch das Gehalt mindestens ist. Bewerber können daher davon nur bedingt ableiten, in welcher Größenordnung sich der Lohn tatsächlich bewegen wird.

Bislang war ein Trend weg von der eher nichtssagenden Gehaltsangabe rein über den Kollektivvertrag (2013: 38 %) erkennbar. Beispielsweise waren letztes Jahr 20 % der Anzeigen nur mit dieser Minimalangabe versehen. In der aktuellen Studie liegt der Wert aber wieder bei 29 %. Für Mag. Siedler unverständlich: "Unternehmen vergeben eine Chance, die Gehaltsangabe als Personalmarketing Instrument zu verwenden. Denn auch fünf Jahre seit Bestehen des Gesetzes gibt es immer noch viele Bewerber die überrascht fragen: "Ist das in der Anzeige genannte Gehalt wirklich ernst gemeint?" Bei Fach- und Führungspositionen werden tatsächlich deutlich höhere Gehälter bezahlt. Kritisch für Herrn Mag. Siedler: "Wie viele Bewerber gehen den Unternehmen so verloren?"

Verwunderliches Detail am Rande: 4 % der Unternehmen halten sich gar nicht an die vor bereits fünf Jahren eingeführte Regelung. Während es in den Vorjahren eher ausländische Organisationen waren (bei denen Unwissenheit noch eher nachvollziehbar wäre), sind es jetzt heimische - sogar ein Personaldienstleister.

Grafiken und Ergebnisse erhalten Sie unter: http://www.xenagos.de/at/presse/5-jahre-gehaltsangaben-in-stelleninseraten-transparenz-fehlanzeige.html

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