pts20140812008 Unternehmen/Wirtschaft, Bildung/Karriere

Gesetz zu Gehaltsangaben zahnlos - Keine Gehaltstransparenz in Stellenanzeigen

Durch "schwammige" Angaben wird das Transparenzziel weit verfehlt


Linz (pts008/12.08.2014/09:15) Jobinserate in Österreich müssen eine Gehaltsangabe beinhalten. So sieht es das Gesetz bereits seit 3,5 Jahren vor. Durch "schwammige" Angaben wird das Transparenzziel jedoch weit verfehlt.

Um eine faire Entlohnung unabhängig vom Geschlecht sicherzustellen, wurde das Gleichbehandlungsgesetz angepasst. Seit 01. März 2011 sind Gehaltsangaben in Stellenanzeigen Pflicht. Wie durchsichtig das Gehaltssystem geworden ist, analysiert der Sales Headhunter Xenagos: Bereits zum zweiten Mal (nach 2013) wurde eine Stichprobenerhebung von 100 Print- und Online-Anzeigen zu Fach- und Führungspositionen durchgeführt. Ergebnis: Der gesetzlichen Verpflichtung wird Rechnung getragen, die Angaben sind jedoch für echte Gehaltstransparenz zu unpräzise.

Die Unternehmen halten sich an die gesetzliche Vorgabe. Lediglich in 3 Prozent der Inserate fehlt eine Gehaltsangabe. Deutlich mehr Unternehmen benennen nicht nur den kollektivvertraglichen Mindestlohn, sondern machen eine konkrete Angabe mit Verweis auf Überzahlungsbereitschaft. Hatten im Vorjahr ca. 48 Prozent der Unternehmen diese Variante gewählt, sind es jetzt 65 Prozent. Der Zuwachs kommt größtenteils aus dem Bereich, in dem bisher der kollektivvertragliche Mindestlohn plus die Bereitschaft zur Überzahlung vermerkt wurde.

Wahre Vergleichbarkeit entsteht durch die Nennung eines Mindestgehaltswerts unabhängig vom Kollektivvertrag zwar keine, aber Jobsuchende bekommen zumindest eine Einschätzungsmöglichkeit in welchem Bereich sich das Gehalt bewegen kann. Exakte Gehaltsangaben sind weiterhin Fehlanzeige. Nur 3 Prozent der Unternehmen legen die Karten gänzlich offen.

Bemerkenswert ist, dass speziell bei Führungspositionen seltener (22 Prozent der Fälle) der kollektivvertragliche Mindestlohn als Ausgangspunkt für das Gehalt benannt wird. Im Vergleich dazu sind es bei Positionen ohne Personalverantwortung noch 36 Prozent. Mehr Unternehmen haben erkannt, dass sie sich durch die Nennung eines unrealistischen Gehalts auch selbst Schaden können: Top Leute bewerben sich nicht, wenn sie eine unrealistisch niedrige Gehaltsangabe lesen. Schließlich geht es bei einer Stellenanzeige um ein Marketinginstrument, dass zur Bewerbung motivieren soll. Es bleibt zu hoffen, dass eine konkrete Gehaltsangabe als wichtiges Element einer attraktiven Stellenanzeige erkannt und dementsprechend immer häufiger eingesetzt wird.

Pressekontakt Österreich:
Xenagos GmbH, Mag. Stefan Siedler, Wiener Straße 131, 4020 Linz
Telefon Linz: +43.(0)732.341 037

Pressekontakt Deutschland:
Xenagos GmbH, Christopher Funk, Löwengasse 27, 60385 Frankfurt
Telefon Frankfurt: +49.(0)69.20 45 63-10

E-Mail: presse@xenagos.com
Twitter: http://twitter.com/Xenagos
http://www.xenagos.at
http://www.xenagos.de

Xenagos - Die Personalberatung für Vertrieb und Verkauf:
Deutschlands Spezialist für die moderne, effiziente und erfolgreiche Besetzung von Vertriebspositionen - zum Festpreis und mit Garantie. Über 500 Kunden vertrauen uns heute die Suche nach ihren Vertriebsprofis an. Sie kommen aus allen Branchen und reichen vom erfolgreichen Mittelstandsunternehmen bis zum Global Player. Wir besetzen schnell und effizient Positionen im Vertrieb und in kundennahen Bereichen - in allen Branchen, deutschlandweit und international. Wir bieten über 20 Jahre Erfahrung, umfassendes Know-how im Vertrieb, moderne Methoden, schnelle Ergebnisse und unbedingte Qualität.

(Ende)
Aussender: Xenagos GmbH
Ansprechpartner: Christopher Funk
Tel.: +49 69 204 563-10
E-Mail: presse@xenagos.de
Website: www.xenagos.de
|