pts20110615008 Unternehmen/Wirtschaft, Politik/Recht

Vollübertritt ins neue Abfertigungssystem nur noch bis Ende 2012 möglich

Valida rechnet mit steigendem Interesse vor Auslaufen der Frist


Wien (pts008/15.06.2011/09:30) Seit Einführung der Abfertigung Neu mit 1. Jänner 2003 können auch Arbeitnehmer mit älteren Dienstverträgen vom alten in das neue Abfertigungssystem wechseln. Bis Jahresende 2010 haben sich laut Plattform der Betrieblichen Vorsorgekassen insgesamt über 18.000 Dienstgeber für mehr als 70.000 Arbeitnehmer entschieden, vom alten in das neue Abfertigungssystem umzusteigen. Dadurch wurde insgesamt knapp eine halbe Milliarde Euro in Betriebliche Vorsorgekassen in Österreich übertragen.

"Unsere bisherigen Auswertungen der Anzahl der Vollübertritte im Zeitverlauf zeigen eine sehr starke Nachfrage in der Anfangsphase, also in den Jahren 2003 bis 2005", sagt Mag. Andreas Zakostelsky, Vorsitzender des Vorstandes der Valida Vorsorge Management. "Aufgrund des Auslaufens der gesetzlichen Frist für den Vollübertritt mit Jahresende 2012 ist wieder mit verstärktem Interesse zu rechnen. Wir schätzen, dass zurzeit noch rund 1,4 Millionen Arbeitnehmer im alten Abfertigungssystem sind", ergänzt Zakostelsky.

Beim Vollübertritt wird das gesamte Abfertigungsguthaben des Dienstnehmers in eine Betriebliche Vorsorgekasse übertragen. Für einen Übertritt muss rechtlich das Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hergestellt sein.

Vorteile bei Vollübertritt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Viele Arbeitgeber bevorzugen die Abfertigung Neu, weil sie die zukünftigen Kosten durch fixe laufende Beiträge besser planen können. Es entfällt die steuerrechtliche und handelsrechtliche Rückstellungsbildung. Die laufenden Beiträge, der Übertragungsbetrag und die 6 % Zinsen im Falle einer Ratenzahlung sind als Betriebsausgabe absetzbar. Vor allem Familienbetriebe nutzen den Vollübertritt insbesondere dann, wenn die angestellten Familienmitglieder nach 25 Dienstjahren das Maximum der Abfertigung Alt (ein Jahresentgelt) erreicht haben. Somit profitieren sie zusätzlich von den laufenden Zahlungen in der Höhe von 1,53 % des Bruttogehaltes im System Abfertigung Neu.

Der Arbeitnehmer kann - ganz im Gegensatz zur Abfertigung Alt - sein Abfertigungsguthaben nicht verlieren. Auch im Fall einer Selbstkündigung bleibt der Anspruch bestehen. Im alten Abfertigungssystem hat der Arbeitnehmer erst nach drei Jahren in einem Unternehmen Anspruch auf Abfertigung. Doch selbst diesen Anspruch würde er bei Selbstkündigung verlieren.

Die Abfertigung Neu kann wahlweise als Einmalauszahlung oder als steuerfreie Zusatzpension verwendet werden. "Bei einer Auszahlung des angesparten Vorsorgekapitals als Zusatzpension entfällt der sechsprozentige Lohnsteuerabzug, der bei einer Einmalauszahlung geltend gemacht würde", erläutert Zakostelsky. "Daher empfehlen wir auch den Arbeitnehmern, die Mitarbeitervorsorge als zusätzliche finanzielle Absicherung im Ruhestand zu nützen", ergänzt Zakostelsky.

Die Valida Vorsorge Management berät und unterstützt Unternehmen im Übertritts-Prozess. Die Valida Plus AG, die Betriebliche Vorsorgekasse in der Valida Unternehmensgruppe, übertraf in der Jahres-Performance mit 3,4 Prozent per Jahresende 2010 laut Performancevergleich der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) den Branchendurchschnitt um 0,8 Prozentpunkte. Gemeinsam mit Raiffeisen Versicherung und UNIQA können Gesamtkonzepte an Betrieblichen Vorsorgelösungen angeboten werden, die auch den Versicherungsbereich einschließen.

Zu den zahlreichen Kunden, die sich für einen Vollübertritt bereits entschieden haben, zählen beispielsweise der Metallverarbeiter Horn GmbH & Co KG sowie die St. Nikolaus-Kindertagesheimstiftung. Geschäftsführer Ing. Markus Horn entkräftet vor allem das Argument, dass die Abfertigung Neu zu einem Fluktuationsanstieg führen würde: "Das neue Modell hatte auf die Mitarbeiterfluktuation keinerlei Einfluss. Jeder einzelne Mitarbeiter, der "Ja" zum Vollübertritt gesagt hatte, ist nach wie vor im Unternehmen beschäftigt, so dass ich nun alle 100 Mitarbeiter einheitlich im neuen System verzeichnen kann."

"Ein einheitliches Abfertigungs-System gewährleistet eine klare Übersicht und bedeutet die Gleichstellung aller Arbeitnehmer", bestätigt auch Mag. Elmar Walter, Geschäftsführer der St. Nikolaus-Kindertagesheimstiftung die Vorteile des Übertritts ins neue Abfertigungssystem. "97 % unserer rund 300 MitarbeiterInnen haben das Angebot angenommen, was auch die Akzeptanz des neuen Abfertigungssystems an sich zeigt. Die Valida Plus hat uns beim Abfertigungsübertritt umfassend beraten und bestmöglich begleitet", zeigt sich Mag. Elmar Walter zufrieden.

(Ende)
Aussender: Valida Vorsorge Management
Ansprechpartner: Monika Schmied, MBA
Tel.: +43 1 316 48-1200
E-Mail: monika.schmied@valida.at
Website: www.valida.at
|