pts20080311012 Unternehmen/Wirtschaft, Handel/Dienstleistungen

Gericht bezahlt Sachverständige nicht kostendeckend

Bundesverband BVS bittet um Stellungnahme der Bundesregierung


Berlin (pts012/11.03.2008/10:03) Das Mitte 2004 in Kraft getretene Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG - sieht eine nicht kostendeckende Erstattung von Aufwendungen vor. Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) fordert deshalb eine Anpassung der Fahrtkostenpauschale an marktübliche Preise.

In einem Schreiben an das Bundesjustizministerium rechnet der BVS vor, dass der im Gesetz derzeit vorgesehene Betrag weit unter den tatsächlichen Kosten liegt. Ein Sachverständiger hat bei einem Mittelklassewagen einen finanziellen Verlust von bis zu 0,16 Eur pro gefahrenen Kilometer zu verzeichnen. Und das tatsächliche Minus wird noch höher, da insbesondere beim Kraftstoff ein Ende der Preisspirale nicht in Sicht ist. "Ich habe mich für eine Pauschale von 0,50 Eur ausgesprochen. Nun warte ich auf die Stellungnahme des Justizministeriums", so Roland R. Vogel, Präsident des BVS.

Die Bundesregierung hatte bei der Einführung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes im Jahr 2004 den Anspruch, die Vergütung marktgerecht auszugestalten. "Schon damals hat der Gesetzgeber seine eigene Vorgabe verfehlt. Nun läuft er Gefahr, seinen Fehler zu wiederholen", beklagt sich Roland R. Vogel.

"Um ein weiteres Auseinanderdriften von tatsächlichen und erstattungsfähigen Fahrtkosten zu Lasten der Sachverständigen zu verhindern", so Roland R. Vogel weiter, "sollte der Gesetzgeber sich künftig an der ADAC-Tabelle orientieren."

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