pts20230207026 Politik/Recht, Medizin/Wellness

Maßnahmenvollzug, Strafmaßnahmen, Erziehungsmaßnahmen: Der Fall Hannah

Victims Mission berichtet über Aspekte des Tiefen Staates


Wien (pts026/07.02.2023/13:30)

Ämter, Behörden, Gerichte, Kliniken, also die Institutionen, deren Auftrag es wäre, eine helfende Funktion auszuüben, verhalten sich zunehmend wie Vollstrecker eines Tiefen Staates, immun gegenüber menschlichem Leid. Hannahs* Geschichte beleuchtet die Abgründe dieses fragwürdigen Systems. Große Organisationen verkaufen ihre Dienstleistungen und Produkte immer unter einem Label wie "wir helfen euch", "das ist gut für dich", "nimm es, dann bleibst du gesund", "wenn du machst, was wir dir sagen, bekommst du deine Kinder zurück" usw. Solche Organisationen werden oft von "Philantropen" oder "Reformern" gegründet und geleitet. Täuschung ist eine Kriegsstrategie, meisterhaft angewandt, wenn Profitgier und noch weitaus dunklere Intentionen dahinterstecken. Beispielhaft könnten gewisse Ämter, aber auch Industriezweige wie der Medizin-Pharma-Komplex genannt werden. Die Kriegsstrategie der Täuschung reicht vom Verharmlosen ("nur ein kleiner Pieks") bis zur glatten Lüge ("Du bist erziehungsunfähig, daher nehmen wir dir die Kinder weg").

Heute, im Jahr 2023, lebt Hannah in Wien. Alleine. Mit ihren bald 70 Jahren lebt sie genauso sparsam und bescheiden wie damals, als sie ihre fünf Kinder fast alleine aufzog. Sie zahlt jeden Monat die vorgeschriebene Rate an den Staat, der ihr die Alimente in Rechnung gestellt hatte. Hannahs Schulden beim Staat Österreich sind so hoch, dass sie sie nie mehr tilgen wird können. Es gab Zeiten, wo sie längerfristig bis weit unter das Existenzminimum gepfändet wurde. Doch das bedrückt Hannah am wenigsten.

1. Maßnahmenvollzug: Zwangsmaßnahmen 2020 bis 2023 (6)

Die Kontinuität der Entrechtung zieht sich von den 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts bis heute.

Der Bub war 11, als er Hannah weggenommen und dem Vater zugesprochen wurde. Während der Pubertät gab es zur Mutter keinen Kontakt. Er wird menschenscheu, erlernt einen Beruf, macht aber keinen Abschluss. Er ist mehrsprachig aufgewachsen, versteht verschiedene Sprachen, ist gutaussehend. Aufgrund einer unglücklichen Liebesbeziehung verfällt er in Depressionen. 2020 sucht er Arbeit und bittet beim Arbeitsamt (AMS) telefonisch um Auskunft zum Stand der Dinge. Er telefoniert etwa ein bis zwei Minuten mit einer AMS-Angestellten. Nach dem Telefonat wird er verhaftet.

Im Polizeiprotokoll ist die Aussage von Hannahs Sohn festgehalten (Zitat): "Sie verweigerte mir jedoch jegliche telefonische Auskunft. Wenn ich Informationen erhalten wolle, müsste ich persönlich erscheinen. Dabei müsste ich einen Mund- und Nasenschutz tragen. Dies wäre verpflichtend. Ich erwiderte nur, dass ich keine Verpflichtung habe, eine Maske zu tragen. Ich würde mir auch von niemandem seinen Willen aufzwingen lassen. Den nächsten Mensch der zu mir kommt und mir seinen Willen aufzwingen will, würde ich dann persönlich zur Rechenschaft ziehen, weil ich mich verteidigen will und meine Rechte verteidige. Ich wurde aber niemals konkret wie ich mich verteidigen würde. Das war das letzte was ich gesagt habe."

Hannahs Sohn wird vier Monate in der Psychiatrie angehalten. Dann kommt es zur Strafverhandlung, wo er in Handschellen vorgeführt wird. Das Gericht (1 Richterin, 2 Schöffinnen) fällt das Urteil (Zitat): "Der Betroffene ... wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB eingewiesen, weil er unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad, nämlich einer paranoiden Schizophrenie (ICD-10: F20.0) beruht, ... die Mitarbeiterin der Service-Hotline des AMS, ... [N.N.] durch gefährliche Drohung mit dem Tod ihrer Person und von Sympathiepersonen - nämlich von ihr nahestehenden Arbeitskollegen und sonstigen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit schutzbefohlenen Personen - zur Bekanntgabe von Daten seiner Arbeitslosenmeldung zu nötigen versuchte, indem er ... fernmündlich äußerte: 'I loss ma von keinem irgendeinen Willen aufzwingen und wenn i wirklich eini kummen muass, dann gibts a Unglück, des bedeutet Krieg und dann bring i olle de ma im Weg kumman, wurscht wo des is, auf der Straße oder im AMS, egal ob Kind oder Erwachsener, um' ... Die Annahmen ... zur Gefährlichkeit des Betroffenen gründen sich auf das ... Gutachten des Sachverständigen Univ.Prof. Dr. Manfred Walzl."

Hannahs Sohn ist mehrsprachig aufgewachsen. Er sprach immer hochdeutsch, hat nie Dialekt gesprochen. Warum zitiert das Gericht seine angebliche Aussage im Dialekt?

Warum wurde aus einer telefonischen Unmutsäußerung zum Maskentragen das Bild eines gefährlichen Verbrechers, der eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen würde, konstruiert?

Von der im Gerichtsakt dokumentierten Aussage der AMS-Angestellten existiert angeblich keine Aufzeichnung. Im Gerichtsakt gibt es offenbar keine Unterlagen hierzu. Sie ist die einzige Belastungszeugin. Und das einzige Belastungsdokument soll vernichtet worden sein?

"Personen im Maßnahmenvollzug unterliegen darüber hinaus massiven Beschränkungen ihrer Persönlichkeitsrechte (z.B. Zwangsbehandlungen, Bewegungsbeschränkungen, Isolation) und verfügen über keine professionelle rechtliche Vertretung bzw. wirksamen Rechtsschutz. Sowohl rechtliche Grundlagen als auch die Praxis des österreichischen Maßnahmenvollzugs verletzen die Vorschriften der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Österreich daher wiederholt für die Missstände in diesem Bereich gerügt". Quelle: https://vertretungsnetz.at/patientenanwaltschaft/massnahmenvollzug

Hannah stellt fest: "Die bisherigen Nebenwirkungen der zweieinhalbjährigen Zwangsbehandlung sind verheerend. Mein Sohn wurde körperlich, seelisch und geistig schwer geschädigt." Die Gewichtszunahme von 20 kg oder Haarausfall führt Hannah auf die Psychopharmaka zurück, die ihr Sohn, der nie geraucht hat, keine Drogen genommen, keinen Alkohol, nicht einmal Bier und auch keinen Kaffee getrunken hat, seit der Einlieferung gegen seinen Willen nehmen muss: Temesta, Zyprexa, Risperidon, Halcion, Mirtel, Dominal, Risperdal, Oleovit, Trittico etc.

Hannahs Sohn wollte keine Depotspritze erhalten - er wurde fixiert

Hannah erinnert sich: "Er bekam ein Jahr lang Depotspritzen. Ich war seit zwei Jahren die einzige Bezugsperson und kümmerte mich um alle Belange, auch um die Wohnung meines Sohnes. Nachdem also zwei Jahre die leerstehende Wohnung bezahlt wurde, die er auf keinen Fall verlieren wollte, unterstellte man mir eine illegale Untervermietung, und die Wohnung wurde hinter meinem Rücken gekündigt und ohne mein Wissen geräumt. Es gab eine Absprache zwischen Hausverwalter und Betreuer des 'Betreuten Wohnens'. Die Betreuer befolgten die Weisung der Oberärzte der Psychiatrie, die sagten: 'Die Wohnung muss weg'. Mein Sohn wurde genötigt die Wohnung aufzugeben, bzw. war er angeblich damit einverstanden, weil er sonst Schwierigkeiten bekommen und zurückgestuft werden würde."

Hannahs Sohn hat sich in seinem Wesen komplett verändert. Er scheint frühere Interessen verloren zu haben. Von anderen Fällen her ist bekannt, das Maßnahme-Häftlinge negative Konsequenzen riskierten, wenn sie "Kontakte zu außen", die kritisch eingestellt waren, pflegten. Von einem Fall wurde bekannt, dass der Häftling nach einem schweren gesundheitlichen Rückschlag heim durfte, also von der allgegenwärtigen Schizophrenie plötzlich geheilt war. Von einem anderen Fall ist bekannt, dass eine Person nach 25 Jahren Maßnahmenvollzug die Vergünstigung erhielt, ein eigenes Zimmer bewohnen zu dürfen. Vorher wurden ihre Briefe zunehmend unleserlich, dann hörte das Briefeschreiben auf.

Hannah ist sehr besorgt um ihren Sohn und sucht eine Lösung, um ihn von dieser Art der Betreuung und seiner Zwangslage zu befreien. Sie sieht in der Zwangsmedikamentierung eine Gefahr für ihren Sohn und ist der Meinung, dass die Medikamente abgesetzt werden müssten, damit er sich von Abhängigkeit, Schädigung und Retraumatisierung regenerieren könne. Doch welche Rechte und Möglichkeiten gibt es für sie als Mutter, da Rechtsanwälte unerschwinglich für sie sind? Der Kontakt zu ihrem heute erwachsenen Sohn wird unterbunden - genau wie damals ...

2. Rückblick: Zwangsmaßnahmen ab 1998 - Inobhutnahme/Kindesabnahme durch Jugendamt

In ihrer Ehe bringt Hannah zwei Kinder zur Welt. Nach sieben Jahren Ehehölle reicht sie die Scheidung ein. Der Kindsvater entführt die damals dreijährige Tochter. Hannah sieht ihr Kind erst nach einem halben Jahr wieder, als ihr das Gericht das Sorgerecht zuspricht. Der Kindsvater bekommt per Gerichtsbeschluss die Hälfte der Wohnung, die Hannah vor der Ehe gekauft hatte. Während er davon profitiert, muss Hannah noch 20 Jahre lang den Kredit tilgen.

Hannah geht eine neue Beziehung ein, hat drei weitere Kinder. Als Hannahs Älteste in die Pubertät kommt, sucht die Minderjährige "die große Freiheit" beim Jugendamt, und wird von den Behörden in ein Heim gesteckt. Sie nimmt Kontakt zu ihrem Vater auf, Hannahs Exgatten, der das Sorgerecht beantragt. Etwas später möchte Hannahs Tochter zurück zu ihrer Mutter; Hannah beantragt, dass sie zurück nach Hause kommen darf, doch die 16-Jährige bleibt in der Fremdbetreuung, obwohl nie eine Kindswohlgefährdung durch die Mutter festgestellt wurde. Vor den Sirenengesängen des Jugendamtes "Hast du Probleme? Wir helfen dir!" muss eindringlich gewarnt werden. Das Amt lässt seine Beute nicht mehr so leicht los.

Die Sozialarbeiterin des Jugendamtes drohte Hannah: "Am liebsten würde ich Ihnen auch noch die anderen Kinder wegnehmen!" Das Sorgerecht für die älteste Tochter bleibt beim Jugendamt, während das Sorgerecht für die Kinder aus der zweiten Beziehung dem Kindsvater zugesprochen wird. Hannah und er hatten getrennte Wohnsitze. Das Gericht protokolliert (Zitat)**: "Der Kindesvater stellt den Antrag, der Mutter die Obsorge über die [3 minderjährigen] Kinder zu entziehen und ihm alleine zu übertragen. Zur Begründung gibt er an, die Kinder seien "gefährdet bei der Mutter weil die Mutter faul ist, kein Essen macht, lange schläft und die Kinder nicht umsorgt".

Das Gericht sieht den Widerspruch nicht, dass eine Mutter, die fünf Kinder mehr oder weniger ohne fremde oder väterliche Hilfe aufgezogen hat, nicht "faul" sein kann. Die Kinder waren immer gesund. Hannah wurde nie vom Jugendamt betreut. Die Akten aller Kinder wurden zusammengelegt, die Zuständigkeit ging an den Jugendgerichtshof (5), dessen Präsident Udo Jesionek war. Vielleicht wollte der Kindsvater die Kinder mit nach Italien nehmen, wie er es Hannah schon öfters angedroht hatte, um dort in seinem Elternhaus zu wohnen, das ihm später gehören sollte. Vielleicht wollte er seiner neuen, ihm extra vermittelten Frau aus Südamerika imponieren. Das älteste der drei minderjährigen Kinder wurde Zeuge, wie der Vater nach der Abholung seiner neuen Frau am Flughafen noch im Auto Sex mit ihr hatte. Dieses älteste der drei Kinder wurde durch die Trennung von der Mutter, so wie die anderen Kinder, extrem traumatisiert.

Die Berichte des Jugendamtes an das Gericht sind gefüllt mit abfälligen und falschen Behauptungen zu Hannah. Was für Hannah gesprochen hätte, wird von Amt und Gericht ignoriert. Etwa der Brief der ältesten Tochter, in dem diese u.a. schreibt:

"Liebe Mama! ... weil ich innerlich ... weiß, daß Du mich lieb hast."

Jugendamt, Gericht und Gutachter sind offenbar gegen die Mutter eingestellt. Die Verdienste Hannahs zählen nicht.

Ohne Wissen der Mutter werden die drei Kinder vom Jugendamt aus der Schule abgeholt und in ein Heim gebracht.

Der Kindsvater erhält das Sorgerecht, er, der intensiv für seine ausländische Familie sorgte, aber nicht für Hannah und die gemeinsamen drei Kinder.

Hannah hat ihre fünf Kinder so gut wie alleine aufgezogen. Als die Kleinen aus dem Gröbsten heraus waren, kam das Jugendamt und hat sie ihr weggenommen. In puncto "Kinder wegnehmen" sind sich Amt und Gericht meist einig. Als Begründung wurden die üblichen, in tausenden von Fällen aufgeführten Floskeln wiederholt. Die Mutter sei "labilgeschichtet, frustrationsintolerant, gestresst, überfordert, gehe keiner Beschäftigung nach" und sie "vernachlässige die Kinder". Sollte eine 5-fache Mutter, die ihre Kinder alleine aufzieht, tunlichst auch noch einer Vollzeit-Beschäftigung nachgehen, Ehe- und Haushaltspflichten erfüllen, Gerichtsprozesse bestreiten usw.?

Hannahs Anträge und Rekurse werden allesamt abgelehnt. Das Gericht stützt sich auf die Lügen der Gegenseite. Hannahs Anwalt stellt "schwere Verfahrensmängel, mangelnde Beweiswürdigung und Verfassungswidrigkeit" fest. Das Gericht schmettert alles ab.

Die Kinder eröffnen ihrer Mutter, dass sie manipuliert worden sind.

Anspannungstheorie, Anspannungsprinzip, Anspannungsgrundsatz

Diese Begriffe erinnern stark an die sogenannte "Strategie der Spannung"(1). Der damalige Jugendgerichtshof Wien beschließt hinsichtlich Hannah u.a.: "Da beide Sachverständige die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit durch die Unterhaltspflichtige bejahen, war unter Hinweis auf § 140 ABGB, die sogenannte 'Anspannungstheorie' anzuwenden"(2). Die Höhe von Unterhaltszahlungen wird also auf Basis eines theoretisch erzielbaren, fiktiven Einkommens berechnet. "RechtEasy.at" erklärt folgendes: "Den Unterhaltsberechtigten trifft das Anspannungsprinzip allerdings ebenso. Er hat ebenso nach den eigenen Kräften ein eigenes Einkommen zu erwirtschaften ..."(3). Ein späteres (berufskundliches) Gutachten stellt fest, dass die Anspannungstheorie bei Hannah zu Unrecht angewandt wurde.

Der Kindsvater bekommt all die Jahre Unterhaltsvorschuss vom Staat, obwohl er inzwischen durch Erbschaft vermögend war und nie Alimente zahlte, solange die Kinder bei der Mutter lebten.

"Eine gesetzliche Belastungsgrenze für den unterhaltspflichtigen Elternteil gibt es nicht, in Einzelfällen ist es sogar möglich, dass das (pfändungsfreie) Existenzminimum unterschritten wird" (4). Hannah kann ein Lied davon singen. Sie wird immer noch zeitweise gepfändet, wenn nicht rechtzeitig ein neuer Antrag auf Ratenzahlung gestellt wird, für die Restschuld-Alimente nach Volljährigkeit der Kinder. Es gibt eine Ratenzahlungsvereinbarung. Die Anträge auf Erlassung der Restschuld wurden abgelehnt.

Hannah hat über ihr fremdbestimmtes und tragisches Leben ein Buch geschrieben. Die Veröffentlichung ist für dieses Jahr geplant.

*Name geändert
**Dokumente liegen vor

(1)
-https://de.wikipedia.org/wiki/Strategie_der_Spannung

(2)
-https://www.ris.bka.gv.at/eli/jgs/1811/946/P140/NOR12017830
-https://www.volkswoerterbuch.at/wort/26705/Anspannungstheorie
-https://www.meinanwalt.at/news/anspannungsgrundsatz-kinderunterhalt-was-bedeutet-das_dhrkzy

(3)
-https://www.rechteasy.at/wiki/anspannungsprinzip/

(4)
-https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/alleinerziehung/5/1/Seite.490530.html

(5)
-https://de.wikipedia.org/wiki/Jugendgerichtshof
-https://www.digital.wienbibliothek.at/wbrup/content/pageview/3045968

(6)
-https://de.wikipedia.org/wiki/Ma%C3%9Fnahmenvollzug
-https://de.wikipedia.org/wiki/Ma%C3%9Fregelvollzug
-https://www.blickpunkte.co.at/
-https://www.mandelbaum.at/buecher/markus-drechsler-blickpunkte/massnahmenvollzug/
-https://www.rgmwien.at/
-https://epub.jku.at/obvulihs/download/pdf/2581861?originalFilename=true
-https://www.pressetext.com/news/massnahmenvollzug-kinder-freiheit-gesundheit-menschenwuerde-alles-weg-der-fall-samanta-teil-4-a-.html

(Ende)
Aussender: Verein VICTIMS MISSION
Ansprechpartner: Sissi Kammerlander
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