Facebooks Freunde-Finder-Funktion rechtswidrig
Verarbeitung der Daten von Unbeteiligten ist laut neuem Urteil des Landgerichts Berlin unzulässig
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Facebook im Blick: Meta kassiert Niederlage vor Gericht (Bild: pixabay.com, geralt) |
Berlin (pte021/24.02.2026/12:30)
Facebook-Mutter Meta ist es untersagt, persönliche Daten von Personen, die nicht bei dem Netzwerk registriert sind, auf eigene Server hochzuladen und entsprechend zu verarbeiten, wie es die "Freunde-Finder-Funktion" ermöglicht. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Urteil mit Signalwirkung
Das Gericht untersagt Meta außerdem, für personalisierte Werbung Nutzungsprofile der registrierten Mitglieder zu erstellen, ohne deren Zustimmung einzuholen. "Wenn Facebook-Mitglieder die Freunde-Finder-Funktion aktivieren, werden die Kontaktdaten vom Handy auf einen Server der Facebook-Konzernmutter Meta hochgeladen. So bekommt Meta auch Daten von Leuten, die gar nicht bei Facebook registriert sind", so vzbv-Vorständin Ramona Pop.
Bis heute nutzen zahlreiche andere soziale Netzwerke ähnliche Features wie die Facebook-Freunde-Finder-Funktion - somit kommt der Entscheidung der Berliner Richter eine besondere Bedeutung zu. Denn mit der Funktion hat Facebook Zugriff auf die Daten von Menschen, die das soziale Netzwerk gar nicht nutzen und keinen Vertrag mit Facebook geschlossen haben - einschließlich eventuell gespeicherter Bilder und Beziehungs- oder Berufsinformationen.
Keine Rechtsgrundlage
In dem Urteil wird auf das Fehlen der nach der Datenschutzgrundverordnung erforderlichen Rechtsgrundlage hingewiesen. Auch darf Meta laut der Entscheidung personenbezogene Daten zu Werbezwecken zu Nutzungsprofilen nicht zusammenzuführen und muss dafür die Einwilligung der registrierten Mitglieder einholen. Meta hatte unter anderem deren Facebook-Aktivitäten ohne Erlaubnis ausgewertet, um personalisierte Werbung zu schalten.
Keinen Erfolg hatte der vzbv-Antrag, Meta die Erstellung von Nutzungsprofilen von nicht registrierten Besuchern der Facebook-Seiten zu verbieten. Laut dem Gericht ist diese von Meta bestrittene Datenverwendung nicht ausreichend belegt. Der vzbv hatte auch vergeblich beanstandet, dass Facebook besonders sensible Daten, etwa zu religiösen und politischen Ansichten oder Gesundheitsinformation, ohne wirksame und ausreichend transparente Einwilligung der Betroffenen für Profilbildungszwecke verwendet.
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