pte20251125026 in Forschung

Telekom kassiert Schlappe wegen Unwahrheit

Abschaltung des Kundenportals bei Marke Congstar für mehr App-Downloads nur vorgeschoben


Screenshot der angeblichen Kundenportal-Abschaltung: Gericht folgt dem vzbv (Bild: vzbv.de)
Screenshot der angeblichen Kundenportal-Abschaltung: Gericht folgt dem vzbv (Bild: vzbv.de)

Berlin (pte026/25.11.2025/13:59)

Das Landgericht Köln hat einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Telekom Deutschland GmbH wegen Irreführung in Bezug auf die angebliche Abschaltung des Kundenportals bei ihrer Marke Congstar stattgegeben. "Kunden dürfen nicht per Falschmeldung zum Download einer App gedrängt werden", so vzbv-Vorständin Ramona Pop.

Irreführende Falschmeldung

2024 hatte Congstar angekündigt, sein Portal "meincongstar" abzuschalten und Kunden in der Folge aufgefordert, die App herunterzuladen und zu installieren. Doch das Unternehmen plante gar keine Abschaltung der Online-Accounts für Bestandskunden, so der vzbv. Auch wäre dies ein Bruch mit den damaligen Vertragsbedingungen gewesen, heißt es weiter.

Vor Gericht stellte das Unternehmen klar, dass das Kunden-Center gar nicht abgeschaltet, sondern für Bestandskunden in modifizierter Form weitergeführt werde. Das Gericht folgte der Auffassung der vzbv-Juristen, wonach die Telekom ihre Kunden mit der Falschmeldung in die Irre führte und damit gegen das Wettbewerbsrecht verstieß.

Auch zur Täuschung geeignet

Den Richtern zufolge ist die Ankündigung zur Abschaltung des bisherigen Kundenportals nicht nur unwahr, sondern auch zur Täuschung geeignet. Sie suggeriere den Kunden, sie müssten zwingend die App auf ihrem Handy installieren, um ihren Vertrag auch künftig noch verwalten zu können. Das treffe objektiv nicht zu. Das Urteil hat das Aktenzeichen "33 O 490/24".

(Ende)
Aussender: pressetext.redaktion
Ansprechpartner: Florian Fügemann
Tel.: +43-1-81140-313
E-Mail: fuegemann@pressetext.com
Website: www.pressetext.com
|