Crowdfunding: Jahresberichte oft verschlafen
Geldempfänger halten die Vorschriften laut University of Colorado Boulder oftmals nicht ein
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Crowdfunding: Häufig fehlt Investoren die Rückmeldung (Bild: Tumisu, pixabay.com) |
Bolder/Washington (pte003/19.08.2025/06:10)
Die Mehrheit der sich über Crowdfunding finanzierenden Unternehmen missachten eine wichtige Vorschrift in den USA: Die Vorlage von Jahresberichten bei der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC. Darauf macht Wirtschaftsrechtler Andrew A. Schwartz von der University of Colorado Boulder aufmerksam. "Sie sammeln das Geld ein und schweigen dann, sodass die Investoren im Dunkeln tappen. In den meisten Fällen ist ihr Schweigen aber nicht Teil eines ausgeklügelten Betrugs", sagt Schwartz.
Viele ahnungslose Gründer
Wahrscheinlicher ist es für den Forscher, dass die Gründer nie realisiert hätten, dass sie einen Bericht einreichen müssen. Auch könnte die Verpflichtung im Chaos eines jungen Unternehmens vergessen worden sein. Oder sie hätten ihr Unternehmen bereits wieder schließen müssen. "Aber egal, ob es sich um ein Versehen oder um eine bewusste Umgehung handelt, die Auswirkungen auf die Investoren sind dieselben: keine Informationen, keine Rechenschaftspflicht."
"Wenn Start-ups untertauchen, lassen sie nicht nur ihre Investoren im Stich, sondern untergraben das gesamte Crowdfunding-Modell. Investment-Crowdfunding sollte eine zugängliche, transparente Möglichkeit sein, Innovationen zu unterstützen. Wenn Unternehmen jedoch ihre Geldgeber im Stich lassen, sieht die Beziehung weniger nach einer Investition als nach einer Spende aus", klagt Schwartz.
Besorgte Generalstaatsanwälte hätten die SEC aufgefordert, verstärkt darauf zu achten, dass Jahresberichte vorgelegt werden. Doch angesichts der begrenzten Ressourcen und des breiten Aufgabenbereichs der SEC sei dies in der Praxis unrealistisch. Andererseits: Ändere sich nichts, könne das Crowdfunding-Experiment unter dem Gewicht des Misstrauens zusammenbrechen.
Vorbild Treuhandvereinbarungen
Doch Schwartz präsentiert eine "kostengünstige Lösung": Crowdfunding-Plattformen sollten ein Prozent des eingeworbenen Kapitals zurückhalten, bis das Unternehmen seinen ersten vorgeschriebenen Bericht vorlegt. Nur wenn es das tut, erhält es auch diesen Betrag. Das gleiche Prinzip werde bei Treuhandvereinbarungen angewendet, die im Finanzwesen üblich sind.
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