pte20250630022 in Business

Lufthansa darf Minderheit an airBaltic kaufen

Bagatellmarkt: Trotz "erheblicher wettbewerblicher Bedenken" gibt Bundeskartellamt Freigabe


Lufthansa-Flieger: Unternehmen darf airBaltic-Minderheitseigner werden (Foto: pixabay.com, j0nqh)
Lufthansa-Flieger: Unternehmen darf airBaltic-Minderheitseigner werden (Foto: pixabay.com, j0nqh)

Bonn (pte022/30.06.2025/12:30)

Trotz "erheblicher wettbewerblicher Bedenken" hat das Bundeskartellamt heute, Montag, den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung von Lufthansa an der airBaltic genehmigt.

"Die beteiligten Unternehmen stehen auf einigen Strecken in unmittelbarem Wettbewerb zueinander und alternative Carrier sind dünn gesät. Dennoch mussten wir den Zusammenschluss genehmigen", so Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt.

"Sehr geringe Umsätze"

Als Begründung für die Genehmigung verweist die Bonner Behörde auf sogenannte "Bagatellmärkte mit sehr geringen Umsätzen". Bei solchen Märkten sei ein Einschreiten nicht möglich, wodurch die Beteiligung damit freizugeben war, heißt es.

Die Minderheitsbeteiligung in Höhe von zehn Prozent geht mit weiteren Rechten der Lufthansa an der Beschlussfassung der airBaltic einher. Darüber hinaus haben die Fusionsbeteiligten 2024 eine deutliche Ausweitung ihrer bestehenden Wetlease-Kooperation, einer Überlassung von Flugzeugen samt Personal von airBaltic an Lufthansa, vereinbart.

Keine Absprachen erlaubt

Beide Unternehmen bleiben rechtlich selbstständig. Direkte wettbewerbswidrige Absprachen und Abstimmungen zwischen den Fluggesellschaften sind laut dem Bundeskartellamt damit verboten und könnten daher als Kartellvereinbarung aufgegriffen werden.

Gegenstand des Fusionskontrollverfahrens war zunächst die Bewertung einzelner Flugstrecken. Dabei kann das Bundeskartellamt nur solche vom Zusammenschlussvorhaben betroffene Flugverbindungen untersuchen, von denen eine Inlandsauswirkung ausgeht. Dies betrifft zahlreiche Flugverbindungen zwischen Deutschland und dem Baltikum.

"Auf einer Reihe dieser Strecken stehen die Unternehmen in enger Konkurrenz zueinander, ohne dass es genügend Wettbewerb gäbe. Ein Zusammenschluss von Lufthansa und airBaltic könnte auf diesen Strecken zu wettbewerblichen Problemen führen", heißt es jedoch abschließend mit Verweis auf die gesetzliche Bagatellmarktklausel.

(Ende)
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