pte20250507018 in Business

Sennheiser und Sonova sprachen Preise ab

Bundeskartellamt sieht vertikale Preisbindung und verhängt Geldbußen über fast sechs Mio. Euro


Sennheiser-Zentrale: Unternehmen kooperiert mit Behörden (Foto: sennheiser.com)
Sennheiser-Zentrale: Unternehmen kooperiert mit Behörden (Foto: sennheiser.com)

Bonn (pte018/07.05.2025/12:30)

Das Bundeskartellamt hat die beiden Audioprodukte-Hersteller Sennheiser und Sonova sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeiter rechtskräftig zu Geldbußen in Höhe von knapp sechs Mio. Euro verdonnert. Die Behörde sieht den Verdacht der vertikalen Preisbindung bestätigt.

Vorstoß aus Österreich

Unter der Marke "Sennheiser" wird Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben. Vor allem der Vertrieb von Audioprodukten, insbesondere Kopfhörern, steht im Zentrum. Sonova hat diesen Geschäftsbereich samt Mitarbeitern und Markennutzungsrecht von Sennheiser im März 2022 übernommen und den Verstoß bis zum September 2022 fortgeführt.

Durch die Veräußerung hat sich Sennheiser aus dem Geschäftsbereich "Consumer Electronics" vollständig zurückgezogen. Eingeleitet wurde das Verfahren gegen die beschuldigten Unternehmen und Personen im Zusammenhang mit einem Amtshilfeersuchen der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde und einer Durchsuchung im September 2022.

"Code-Sprache" genutzt

"Sennheiser hat über einen langen Zeitraum die freie Preisbildung bei dem Vertrieb von Premium-Kopfhörern eingeschränkt. Die Endverbraucherpreise wurden fortlaufend beobachtet und bei Bedarf wurde bei den beteiligten Händlern interveniert, um die Preise anheben zu lassen", unterstreicht Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, heute, Mittwoch.

Mitarbeiter von Sennheiser sollen sogar einer kartellrechtlichen Schulung unterzogen worden sein und die gewonnenen Erkenntnisse zur Verschleierung der Preisbindung genutzt haben. Zumindest seit 2015 sollen sie neben den üblichen Verhandlungen über Einkaufspreise mit deutschen Vertragshändlern auch Abstimmungsmaßnahmen über Verkaufspreise für "Premium-Kopfhörer" an Endverbraucher getroffen haben.

Laut dem Bundeskartellamt bezogen sich diese Abstimmungen auf eine Anhebung der Endverbraucherpreise. Die Endverbraucherpreise der Händler wurden fortlaufend beobachtet, wobei neben Preisvergleichsdiensten im Internet zum Teil auch eine spezielle Software benutzt wurde. Für "Preispflegemaßnahmen" soll "Code-Sprache" verwendet worden sein.

(Ende)
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