pte20200831020 Unternehmen/Wirtschaft, Handel/Dienstleistungen

Kartellamt prüft Produktsperrungen bei Amazon

Dritthändler klagen über unergründliche Entfernung ihrer Produkte und werfen Preiskontrolle vor


Amazon-Paket: Beschwerden von Dritthändlern (Foto: pixabay.com, josemiguels)
Amazon-Paket: Beschwerden von Dritthändlern (Foto: pixabay.com, josemiguels)

Bonn (pte020/31.08.2020/11:30) Das Bundeskartellamt http://bundeskartellamt.de prüft, ob E-Comemerce-Gigant Amazon die Produkte von Dritthändlern ohne ersichtlichen Grund sperrt und so deren Preise auf seiner Plattform kontrolliert. Viele Verkäufer haben bei der Wettbewerbsbehörde Beschwerde eingereicht. Ihnen zufolge nutzt Amazon gerade in der Coronaviurs-Krise seine Machtposition stärker aus.

"Unerfindliche Gründe"

"Uns erreichen immer wieder Beschwerden von Händlern, darunter auch solche mit kartellrechtlich relevanten Vorwürfen. Aktuell gehen wir der Frage nach, ob und in welcher Form Amazon die Preissetzung der Händler auf dem Marktplatz beeinflusst", zitiert das "Handelsblatt" Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt.

Amazon rechtfertigt die Produktsperrungen damit, dass sie in der Corona-Zeit Preiswucher mit Waren wie Desinfektionsmittel oder Schutzmasken verhindern sollen. Jedoch entfernt die Plattform laut den Beschwerden auch Produkte, die mit der Pandemie nichts zu tun haben. Oft werden Artikel aus unerfindlichen Gründen als "verboten" eingestuft.

Floskeln bei Beschwerden

Den Händlern zufolge ist es sehr schwierig, Missverständnisse mit Amazon zu klären. Das Unternehmen gehe nicht wirklich auf Beschwerde-Mails ein und antworte meistens mit Standardfloskeln. Schon seit Jahren fühlen sich Dritthändler von Amazon schlecht behandelt, was sich in der Krise noch mehr verstärkt hat.

Es ist vor allem unklar, welche Kriterien für Amazon Preistreiberei ausmachen. Das Bundeskartellamt prüft die Vorwürfe und will mehr Klarheit über die Regulierung. "Wir wollen generell verstehen, ob es ein systematisches Preismonitoring gibt, wie es funktioniert und welche Eingriffsmöglichkeiten sich Amazon vorbehält", so Mundt.

(Ende)
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