pte20200707014 Bildung/Karriere, Politik/Recht

TU Eindhoven: Frauen-Ausschreibungen unzulässig

Pauschales Ausschließen männlicher Kandidaten genügt Gleichbehandlungsgrundsätzen nicht


Forscherin: Förderung wichtig, Ansatz falsch (Foto: jarmolouk, pixabay.com)
Forscherin: Förderung wichtig, Ansatz falsch (Foto: jarmolouk, pixabay.com)

Utrecht/Einhoven (pte014/07.07.2020/12:30) Um einen höheren Frauenanteil unter Professoren zu erreichen, berücksichtigt die TU Eindhoven (TU/e) http://tue.nl/en seit rund einem Jahr bei Ausschreibungen zunächst ausschließlich Kandidatinnen. Doch dieser Ansatz zur Frauenförderung ist unzulässig, urteilte nun das niederländische Institut für Menschenrechte http://mensenrechten.nl . Reine Frauen-Ausschreibungen verstoßen gegen geltende Gleichbehandlungsgrundsätze und EU-Rechtssprechung. Eine Bevorzugung ist demnach nur bei gleicher Qualifikation zulässig.

Zu drastische Maßnahme

Am 1. Juli 2019 hatte die TU Eindhoven Irène Curie Fellowship (ICF) gestartet, um den bis dahin mit unter 15 Prozent im niederländischen Vergleich erbärmlichen Frauenanteil unter Professoren zu steigern. Unbefristete Stellen wurden daher sechs Monate lang nur für Frauen ausgeschrieben - nur wenn sie danach noch unbesetzt waren, wurden auch männliche Kandidaten berücksichtigt. Aufgrund von Beschwerden, dass diese Praxis Männer diskriminiere, hat sich das niederländische Institut für Menschenrechte damit befasst. Es gelangte nun zum Urteil, dass die Vorgehensweise tatsächlich nicht rechtens ist.

"Ein wichtiges Prinzip der Präferenzpolitik ist, dass die Position Männern und Frauen offen steht und dass eine Frau nur dann bevorzugt werden kann, wenn die gleiche Eignung besteht", betont das Institut und verweist in diesem Zusammenhang auf die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs. Zwar seien weiterreichende Maßnahmen in Ausnahmefällen zulässig, doch das ICF-Programm der TU/e war einfach zu undifferenziert. So betraf es auch Fakultäten, in denen der Frauenanteil deutlich über dem Schnitt der Universität liegt. Insgesamt stufte das Institut für Menschenrechte die TU/e-Maßnahmen daher als zu drastisch und nicht zulässig ein.

Legitimes Ziel

Das Institut für Menschenrechte bestätigt allerdings, dass die Frauenförderung an der TU/e und anderen Hochschulen ein grundsätzlich legitimes Ziel ist. Es empfiehlt daher unter anderem, mittels Schulungen bei Auswahlkommittees das Bewusstsein für oft unbewusste Vorurteile zu schärfen, interne Coachingprogramme für weibliche Mitarbeiter anzubieten sowie zulässige Maßnahmen der Frauenförderung, wie für Wissenschaftlerinnen reservierte Forschungsmittel, zu ergreifen. Zudem betont das Institut, dass ein Beitrag zur Diversität eines Teams ein Teil der Job-Anforderungen sein könne, den Frauen wohl besser erfüllen, was einen Vorteil im Auswahlprozess bedeutet.

Bei der TU/e scheint das Unrechtbewusstsein begrenzt. "Unser Irène Curie Fellowship Programm hat sich als sehr effektiv erweisen. Wir haben seit seinem Beginn 48 talentierte neue weibliche Lehrpersonen aus aller Welt angestellt", preist TU/e-Präsident Robert-Jan Smits in einer Stellungnahme das als nunmehr unzulässig bewertete Programm. Differenzierter wirkt die Reaktion von Rektor Frank Baaijens, der die Kritik an zu weitreichenden Maßnahmen klar zur Kenntnis nimmt. "Wir werden die Erkenntnisse des Instituts ebenso wie seine Empfehlungen analysieren, um über unsere nächsten Schritte zu entscheiden."

(Ende)
Aussender: pressetext.redaktion
Ansprechpartner: Thomas Pichler
Tel.: +43-1-81140-314
E-Mail: pichler@pressetext.com
Website: www.pressetext.com
|