pta20161020028
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Beteiligungen im Baltikum AG: Pressemitteilung zu unserer Beteiligung an der Kremlin AG

Steinheim (pta028/20.10.2016/11:03 UTC+2) Hiermit möchten wir unsere Aktionäre darüber informieren, dass das Registergericht Hamburg durch Beschluss vom 30.09.2016 die Beteiligungen im Baltikum AG ermächtigt hat, eine Hauptversammlung für die Kremlin AG einzuberufen.

Durch diesen Beschluss hat das Registergericht Hamburg festgestellt, dass der Vorstand der Kremlin AG, Herr Hans-Hermann Mindermann, unseren Antrag, eine Hauptversammlung einzuberufen rechtswidrig abgelehnt hat.

Der Beschluss des Registergerichts Hamburg zeigt einmal mehr, dass der Vorstand Mindermann gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen hat. Dies wird im Zuge von möglichen Schadensersatzklagen gegen Vorstand und Aufsichtsrat möglicherweise noch von Bedeutung sein.

Wörtlich wird im gerichtlichen Beschluss vom 30.09.2016 ausgeführt:
"Das Stattfinden einer zeitnahen Hauptversammlung ist aber notwendig, nicht zuletzt um der Gesellschaft wieder zu funktionsfähigen Organen zu verhelfen und gegebenenfalls die Insolvenz zu verhindern."

Diese Aussage verdeutlicht einmal mehr, dass die Kremlin AG derzeit über keine funktionsfähigen Organe verfügt. Weder Vorstand, noch Aufsichtsrat der Kremlin AG sind nach Beschluss des Registergerichts Hamburg funktionsfähig. Die Aufsichtsratsmitglieder Ralf Bake und Volker Deibert sind offensichtlich nicht in der Lage, notwendige Beschlüsse, wie z. B. die Einberufung einer Hauptversammlung zu fassen.

Das Aufsichtsratsmitglied Patrick Kenntner hingegen fordert unseres Wissens nach seit Monaten die Durchführung einer Hauptversammlung, was der Vorstand, Herr Hans-Hermann Mindermann und die Aufsichtsräte Ralf Bake und Volker Deibert ablehnen.

Gemäß § 121 AktG kann auch der Aufsichtsrat eine Hauptversammlung einberufen, wenn der Vorstand dieser Verpflichtung nicht nachkommt.

Unserer Meinung nach hätte der Aufsichtsrat eine Hauptversammlung einberufen müssen, nachdem der Vorstand dem nicht nachgekommen ist.

Wieder einmal mehr haben die Aufsichtsratsmitglieder Bake und Deibert durch ihr "untätig sein" gegen das Gesetz verstoßen.

Es liegen also somit unserer Meinung nach massive Gesetzesverstöße von Herrn Mindermann, Herrn Bake und Herrn Deibert vor.

Des Weiteren ist der am 30.05.2016 gerichtlich bestellte Vorstand Hans-Hermann Mindermann bisher nicht im Handelsregister eingetragen.

Entweder ist Herr Mindermann nicht in der Lage, sich als Vorstand eintragen zu lassen, oder er ist gar nicht Vorstand der Kremlin AG.

Herr Hans-Hermann Mindermann wurde angeblich am 30.05.2016 zum Vorstand der Kremlin AG gerichtlich bestellt.

Vielleicht ist der Vorstand Mindermann auch nur unfähig, seinen gesetzlichen Verpflichtungen bezüglich der Eintragung im Handelsregister nachzukommen.

Die Aufsichtsratsmitglieder Bake und Deibert tolerieren offensichtlich diese Gesetzesverstöße.

Des Weiteren vermuten wir, dass die im Handelsregister angegebene Geschäftsanschrift Sebastian-Kneipp-Straße 41, 60439 Frankfurt nicht die Geschäftsanschrift der Gesellschaft ist.

Zustellungen an diese Adresse sind nicht möglich.

Der Vorstand Hans-Herrmann Mindermann ist offensichtlich nicht einmal in der Lage, für eine Geschäftsanschrift für die Kremlin AG zu sorgen.

Den Aufsichtsratsmitgliedern ist dieser Vorgang ebenfalls bekannt.

Das Aufsichtsratsmitglied Patrick Kenntner hat nach unseren Informationen die übrigen Aufsichtsratsmitglieder aufgefordert, einen neuen Vorstand zu bestellen, damit die Gesellschaft wieder handlungsfähig wird und eine zustellfähige Adresse besitzt.

Dieser Verpflichtung, für eine zustellfähige Adresse zu sorgen, kommen die Aufsichtsratsmitglieder Bake und Deibert nicht nach.

Die Organmitglieder Hans-Hermann Mindermann, Ralf Bake und Volker Deibert verhindern seit Monaten die Einberufung einer Hauptversammlung und somit auch eine mögliche Rettung der Kremlin AG aus der Insolvenz.

Wenn man sich weiter vor Augen führt, dass das Registergericht Hamburg zunächst Herrn Mindermann gerichtlich zum Vorstand bestellt und der gleiche Richter wenige Monate später entscheidet, dass der gerichtlich bestellte Vorstand seiner Verpflichtung zur Einberufung einer Hauptversammlung nicht nachkommt, kann man dies nur als deutliche Klatsche für den Vorstand Mindermann bezeichnen.

Die Organmitglieder der Kremlin AG, Hans-Hermann Mindermann, Ralf Bake und Volker Deibert haben somit auf ganzer Linie versagt.

Anders ist der Beschluss des Registergerichts Hamburg nicht zu deuten.

Wir sind nun zuversichtlich, dass nach Durchführung einer Hauptversammlung die Gesellschaft in ein ruhigeres Fahrwasser kommt und die der Gesellschaft zugefügten Schäden der bisherigen Organe aufgeklärt und für die Gesellschaft zurückgefordert werden können.

(Ende)

Aussender: Beteiligungen im Baltikum AG
Hochfeldweg 21
89555 Steinheim
Deutschland
Ansprechpartner: Georg Engels
Tel.: +49 7329 2512005
E-Mail: info@baltikum-ag.de
Website: www.baltikum-ag.de
ISIN(s): DE0005204200 (Aktie)
Börse(n): Freiverkehr in München
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