pta20150602021
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

CROSS Industries AG: Bekanntmachung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG

Wels (pta021/02.06.2015/12:45 UTC+2) Wels, 2. Juni 2015 - Die CROSS Industries AG (vormals BF HOLDING AG) gibt bekannt, dass sie gemäß § 91 und § 91a BörseG seitens der Pierer Industrie AG, der Pierer Konzerngesellschaft mbH, Herrn DI Stefan Pierer und Herrn Dr. Michael Hofer wie folgt informiert wurde:

Sachverhalt
Die Pierer Industrie AG hielt bisher 11.744.080 Aktien der BF HOLDING AG (nunmehr CROSS Industries AG). Dies entsprach rund 76,33% der Stimmrechte der BF HOLDING AG (nunmehr CROSS Industries AG).
Die Pierer Industrie AG wird über die Pierer Konzerngesellschaft mbH von DI Stefan Pierer kontrolliert. Die Pierer Industrie AG war weiters Alleinaktionärin der CROSS Industries AG (FN 261823 i).
In den Hauptversammlungen der CROSS Industries AG, FN 261823 i, ("CROSS ALT") und der BF HOLDING AG, FN 78112 x, vom 22. April 2015 wurde der Beschluss gefasst, die CROSS ALT als übertragende Gesellschaft auf die BF HOLDING AG als übernehmende Gesellschaft zu verschmelzen (die "Verschmelzung"). In der Hauptversammlung der BF HOLDING AG, FN 78112 x, vom 22. April 2015 wurde weiters der Beschluss gefasst, die Firma der BF HOLDING AG auf CROSS Industries AG zu ändern. Die Verschmelzung sowie die Änderung der Firma der BF HOLDING AG wurden am 2. Juni 2015 in das Firmenbuch eingetragen.
Im Rahmen der Verschmelzung wurde bei der BF HOLDING AG das Grundkapital von bisher EUR 15.386.742 um EUR 210.000.000 auf EUR 225.386.742 durch Ausgabe von 210.000.000 jungen Aktien erhöht. Die BF HOLDING AG hat im Rahmen der Verschmelzung der Pierer Industrie AG als Alleinaktionärin der CROSS ALT 210.000.000 junge Aktien gewährt.

Meldungen gemäß § 91a und § 91 BörseG

1. Pierer Industrie AG
Meldung gemäß § 91a BörseG
Die Pierer Industrie AG hat mitgeteilt, dass sie durch die Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch am 2. Juni 2015 kein Instrument iSd § 91a BörseG mehr hält. Die Stimmrechtsanteile in Bezug auf Aktien der CROSS Industries AG (vormals BF HOLDING AG), die seit 22. April 2015 gemäß § 91a BörseG unmittelbar gehalten wurden, haben mit Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch am 2. Juni 2015 die Schwellen von 90%, 75%, 50%, 45%, 40%, 35%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 4% unterschritten und sind auf 0% gesunken.

Meldung gemäß § 91 BörseG
Die Pierer Industrie AG hat mitgeteilt, dass ihre Stimmrechte an der CROSS Industries AG (vormals BF HOLDING AG), die unmittelbar ausgeübt werden können, mit Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch am 2. Juni 2015 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 35%, 40%, 45%, 50%, 75% und 90% erreicht und überschritten haben und derzeit rund 98,38% (221.744.080 Aktien) betragen.

2. Pierer Konzerngesellschaft mbH
Meldung gemäß § 91a BörseG
Die Pierer Konzerngesellschaft mbH hat mitgeteilt, dass sie durch die Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch am 2. Juni 2015 kein Instrument iSd § 91a BörseG mehr hält. Die Stimmrechtsanteile der Pierer Konzerngesellschaft mbH an der CROSS Industries AG (vormals BF HOLDING AG) iSd § 91a BörseG, die seit dem 22. April 2015 mittelbar über die Pierer Industrie AG gehalten wurden, haben mit Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch am 2. Juni 2015 die Schwellen von 90%, 75%, 50%, 45%, 40%, 35%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 4% unterschritten und sind auf 0% gesunken.

Meldung gemäß § 91 BörseG
Die Pierer Konzerngesellschaft mbH hat mitgeteilt, dass ihre Stimmrechte an der CROSS Industries AG (vormals BF HOLDING AG), die mittelbar über die Pierer Industrie AG ausgeübt werden können, mit Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch am 2. Juni 2015 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 35%, 40%, 45%, 50%, 75% und 90% erreicht und überschritten haben und derzeit rund 98,38% (221.744.080 Aktien) betragen.
Als Konzernobergesellschaft hat die Pierer Konzerngesellschaft mbH mitgeteilt, dass die CROSS ALT im Rahmen der Verschmelzung gelöscht wurde und sohin seit der Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch am 2. Juni 2015 die CROSS ALT keine Aktien der CROSS Industries AG (vormals BF HOLDING AG) mehr hält.

3. DI Stefan Pierer
Meldung gemäß § 91a BörseG
DI Stefan Pierer hat mitgeteilt, dass er durch die Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch am 2. Juni 2015 kein Instrument iSd § 91a BörseG mehr hält. Die Stimmrechtsanteile von Herrn DI Stefan Pierer an der CROSS Industries AG (vormals BF HOLDING AG) iSd § 91a BörseG, die seit dem 22. April 2015 mittelbar über die Pierer Konzerngesellschaft mbH und die Pierer Industrie AG gehalten wurden, haben mit Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch am 2. Juni 2015 die Schwellen von 90%, 75%, 50%, 45%, 40%, 35%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 4% unterschritten und sind auf 0% gesunken.

Meldung gemäß § 91 BörseG
DI Stefan Pierer hat mitgeteilt, dass seine Stimmrechte an der CROSS Industries AG (vormals BF HOLDING AG), die mittelbar über die Pierer Konzerngesellschaft mbH und die Pierer Industrie AG ausgeübt werden können, mit Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch am 2. Juni 2015 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 35%, 40%, 45%, 50%, 75% und 90% erreicht und überschritten haben und derzeit rund 98,38% (221.744.080 Aktien) betragen.

4. Dr. Michael Hofer
Meldung gemäß § 91 BörseG
Dr. Michael Hofer hat mitgeteilt, dass seine Stimmrechte an der CROSS Industries AG (vormals BF HOLDING AG) infolge der durch die Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch eingetretenen Verwässerung am 2. Juni 2015 die Schwellen von 5% und 4% unterschritten haben und derzeit rund 0,65% (1.452.695 Aktien) betragen.

(Ende)

Aussender: CROSS Industries AG
Edisonstraße 1
4600 Wels
Österreich
Ansprechpartner: Mag. Michaela Friepeß
Tel.: +43 7242 69402
E-Mail: info@crossindustries.at
Website: www.crossindustries.at
ISIN(s): AT0000500913 (Anleihe) AT0000820659 (Aktie) AT0000A0WQ66 (Anleihe)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel); Freiverkehr in Frankfurt
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