pte20141126010 Bildung/Karriere, Politik/Recht

UK: Lehrer dürfen Sexfotos von Handys löschen

Britische Regierung erteilt Erlaubnis, um "Sexting" zu unterbinden


Verzweifeltes Mädchen: zu freizügige Fotos als Problem (Foto: Tamara/pixelio.de)
Verzweifeltes Mädchen: zu freizügige Fotos als Problem (Foto: Tamara/pixelio.de)

London (pte010/26.11.2014/11:30) Britische Lehrer dürfen aufreizende Fotos und Videos von Schüler-Handys löschen. Großbritanniens Lehrkräfte haben seitens der Regierung offiziell diese Erlaubnis bekommen, weil sich sogenanntes Sexting-Material rasend schnell auf den Mobilgeräten der Jugendlichen verbreitet (pressetext berichtete: http://pte.com/news/20140506003 ).

Umstrittenes Vorgehen

Die ehemalige Kulturministerin Maria Miller bemängelt nach dem Beschluss der Regierung jedoch, dass das bloße Löschen der Bilder noch lange keine Lösung für die Situation auf den Pausenhöfen ist. "Wenn solches Material nur gelöscht wird, ignoriert das völlig das eigentlich vorliegende Problem - nämlich, dass solche Fotos mittlerweile unglaublich weit verbreitet sind", bemängelt die Politikerin.

Eine aktuelle Umfrage von ChildLine http://childline.org.uk ist zu dem drastischen Ergebnis gekommen, dass etwa 60 Prozent aller 13- bis 18-Jährigen schon einmal gefragt wurden, ob sie ein erotisches Foto versenden oder sogar ein anzügliches Video von sich drehen würden. Auch wenn viele Befragte angaben, solche Aufnahmen für ihren Partner gemacht zu haben, sinkt die Gefahr dabei noch lange nicht. Sogenannte Revanche-Pornos und ähnlicher Missbrauch von Privatfotos nach einer gescheiterten Beziehung sind nicht selten.

Keine Datensammlung

Die Regierung versichert im Zusammenhang mit der Erlaubnis, dass weder Daten im Zusammenhang mit Sexting an Schulen gesammelt, noch die Anzahl der Fälle, die an die Polizei weitergeleitet wurden, vermerkt werden. "Das Versenden von fremden Nacktfotos ist eines der schlimmsten Verbrechen", kritisiert Miller. Sie bemängelt, dass es für Schulen zwar eine Pflicht zur Bekanntgabe von kriminellen Aktivitäten gibt, jedoch Sexting-Vorfälle nicht in diese Vorschrift fallen. "Jugendliche müssen bewusst lernen, dass das Verbreiten expliziter Bilder ein Sittlichkeitsdelikt ist", fordert Miller.

(Ende)
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