pta20140116020
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

Erste Group Bank AG: Rahmenprogramm für Aktientransaktionen der Sparkassen im Haftungsverbund

Wien (pta020/16.01.2014/14:30 UTC+1) Der Haftungsverbund regelt die Kooperation der österreichischen Sparkassen. Rechtlich gesehen stellt diese Kooperation eine Kreditinstitutsgruppe dar und folglich werden alle Sparkassen nach § 59 BWG im Konzernabschluss der Erste Group konsolidiert.

Die im Rahmen des neuen Haftungsverbundes vermittelte Beherrschung durch die Erste Group Bank AG führt dazu, dass alle Sparkassen, die Mitglieder des Haftungsverbundes sind, als verbundene Unternehmen im Sinne des § 228 (3) UGB einzustufen sind. Dadurch sind deren Erste Group-Aktien als "eigene Aktien" im Sinne des § 65 AktG anzusehen. Beabsichtigte Käufe und Verkäufe von Erste Group-Aktien durch diese Sparkassen unterliegen daher einer besonderen Genehmigungs- und Veröffentlichungspflicht.

Der Vorstand der Erste Group Bank AG hat am 16. Jänner 2014 die Ermächtigung zum Verkauf von Erste Group-Aktien beschlossen. Diesem Beschluss entsprechend können 1.250.000 Aktien der Erste Group (0,291% des Grundkapitals) zwischen dem 22. Jänner 2014 und 15. Mai 2018 über die Börse verkauft werden.

Details zum Veräußerungsprogramm:

Der Vorstand der Erste Group Bank AG hat das Rahmenprogramm für die beabsichtigte Veräußerung von Erste Group-Aktien über die Börse durch jene Sparkassen, die als verbundene Unternehmen iSd § 228 Abs. 3 UGB gelten und deren Aktien an der Erste Group Bank AG somit als eigene Aktien im Sinne des § 65 AktG anzusehen sind, beschlossen.

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 16.05.2013

2. Tag und Art der Veröffentlichung dieses Hauptversammlungsbeschlusses: Veröffentlichung am 17.05.2013 über elektronisch betriebene Informationsverbreitungssysteme gemäß § 82 Abs 8 BörseG

3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Veräußerungsprogramms eigener Aktien: 22.01.2014 bis 15.05.2018

4. Aktiengattung, auf die sich die Veräußerung eigener Aktien bezieht: auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien (Stammaktien) an der Erste Group Bank AG

5. Beabsichtigtes Volumen hinsichtlich Veräußerung (nur durch Sparkassen, die als verbundene Unternehmen der Erste Group Bank AG einzustufen sind):

In Summe 1.250.000 Stück

Anteil der zu veräußernden Aktien am Grundkapital: 0,291%

6. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie: Veräußerung über die Börse zum jeweiligen Börsekurs, nicht jedoch unter einem Kurs von EUR 2 je Aktie

7. Art und Zweck der Veräußerung eigener Aktien: über die Börse, um den Bestand der eigenen Aktien möglichst gering zu halten

8. Allfällige Auswirkungen des Veräußerungsprogramms auf die Börsezulassung der Erste Group Bank AG-Aktien: keine

9. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien, falls der Emittent Aktienoptionen in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 einzuräumen beabsichtigt oder sie bereits eingeräumt hat:
0 (Null)

Änderungen des Veräußerungsprogramms und die durchgeführten Transaktionen werden gemäß § 5 Abs. 4 VeröffentlichungsVO auf der Homepage der Erste Group Bank AG unter http://www.erstegroup.com/de/Investoren veröffentlicht.

Von diesem Beschluss ist ein allfälliger Handel in Aktien an der Erste Group Bank AG im Rahmen des Wertpapierhandels (Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG) nicht betroffen.

(Ende)

Aussender: Erste Group Bank AG
Milchgasse 1
1010 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Thomas Sommerauer/ Simone Pilz
Tel.: + 43 (0)5 0100 - 17741
E-Mail: investor.relations@erstegroup.com
Website: www.erstegroup.com
ISIN(s): AT0000652011 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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