pts20131223003 Politik/Recht, Medien/Kommunikation

Im Land von "Stille Nacht, Heilige Nacht" Baby nach Geburt der Mutter entzogen

VICTIMS MISSION: Systemgewalt - Mutter darf ihr Baby zu Weihnachten nicht sehen


Salzburg (pts003/23.12.2013/10:40) Der Verein VICTIMS MISSION informiert: Sissi Kammerlander, Sprecherin von VICTIMS MISSION, berichtet über einen Fall psychischer Folter, grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung einer vierfachen Mutter.

Im Falle des Zauberers Jackl wurden gar über 100 Kinder und Jugendliche hingerichtet, das jüngste Kind war zehn Jahre alt. Jakob Tischler, bekannt als "Zauberer Jackl", lebte zur Zeit von Erzbischof Maximilian Gandolph Graf von Kuenburg im 18. Jahrhundert. Maria Pauer war eine Dienstmagd in Mühldorf am Inn und die letzte hingerichtete Hexe auf Salzburger Boden... Erschreckend dabei immer wieder die Rolle der katholischen Kirche. Hasspredigten von der Kanzel herab gegen die Frauen, die Feindbild Nr. 1 in weiten Teilen des Klerus gewesen waren. Ja sogar Bischöfe strengten Hexenverbrennungsverfahren in Österreich an: http://www.salzburg.com/wiki/index.php/Als_die_Scheiterhaufen_brannten . Reverend Moritz schreibt in "Die deutsche Schande": "Die Eltern werden - zum Teil aus dem Blauen heraus beschuldigt, ihr(e) Kind(er) zu schädigen, werden mit der Wegnahme ihrer Kinder und ihrer Erziehungsgewalt bestraft und müssen dann beweisen, dass sie unschuldig sind (Diese Vorgehensweise kennen wir aus den Hexenprozessen des Mittelalters).".

Und heutzutage?

Verrat: Angelika N. kommt aus gut situierten Verhältnissen, hat studiert, ist eine moderne junge Frau, gibt ihren beiden Kindern Liebe, Geborgenheit und zieht sie fürsorglich und verantwortungsbewusst auf. In die Vorstellungswelt ihrer ländlichen Mitbürger passt sie aber nicht. Eine neidische und missgünstige Gruppe denunziert Angelika beim Jugendamt. Zu Besuch kommt Frau R., eine Sozialarbeiterin der Jugendwohlfahrt Salzburg-Umgebung, welche Angelikas jüngeren Sohn Rico* in Fremdbetreuung sehen will.

Die Jugendwohlfahrt schreibt am 8.10.2003 an das Bezirksgericht Salzburg**: "An jenem Freitag wurde von den Lehrern entdeckt, dass R[...] Patronen und Nägel in seiner Schultasche mit sich führte. Bei der Überprüfung durch die Gendarmerie stellte sich heraus, dass es sich dabei um scharfe Munition handelte": Rico, 7 Jahre alt, hat eine oder mehrere Patronen während eines Besuches bei Verwandten mitbekommen. Ohne Waffe können die Patronen nichts anrichten. Der Vorfall dient als Argument, Rico wegen "Gefahr in Verzug" der Mutter zu entziehen. Wie die "scharfe Munition" ohne Wissen der Mutter bei einem Verwandtenbesuch in die Schultasche des Kindes gelangt ist, interessiert das Amt nicht.

Im erwähnten Jugendamts-Schreiben wird Angelika N. gedrängt, einer Fremdunterbringung zuzustimmen. Sie äußert den Wunsch, ihr Sohn möge zumindest in gesunder ländlicher Umgebung aufwachsen, wenn sich denn eine Abnahme gar nicht vermeiden lasse. Die Jugendwohlfahrt hält dies so fest: "Diese Aussage gibt einen Einblick in die Welt, in der die Mutter lebt, und die nicht ganz in der Realität angesiedelt sein dürfte". Voilà. So einfach konstruiert das Amt psychische Krankheiten. Frauen werden als psychisch krank, selbst- oder fremdgefährdend, erziehungsunfähig oder labil eingestuft, sobald das Jugendamt ihrer Kinder habhaft werden will. Immer häufiger unterstellen Jugendämter den Müttern auch sexuellen Missbrauch an ihren Kindern, was umgehend "zum Wohle des Kindes" zur Abnahme des Kindes führt.

Das Jugendamt fährt im Schreiben vom 8.10.2003 fort: ... dass es dem Kind sehr wohl zuzutrauen ist, sich auf eine neue Wohn- und Lebenssituation einzustellen, und dass er auf uneingeschränkte Zuwendung, Gehört-werden und Aufmerksamkeit-erhalten äußerst positiv reagiert. Eben jene Bereiche, die die Mutter aufgrund ihrer persönlichen Belastungen nicht in der Lage ist zu geben. Das Jugendamt sieht sich offenbar in der Rolle der moralischen Instanz, die bestraft. Bestrafung dafür, dass keine monogame Ehe im christlichen Sinn zustande gekommen ist? Von Gesetzes wegen sind Unterstützungen und "gelindere Mittel" gefordert, doch das Jugendamt will "entziehen". Rico hat Glück. Dank eines Gutachtens darf er vorerst bei seiner Mutter bleiben. Das Amt verfolgt aber weiterhin das Ziel der Kindesabnahme.

Rico ist mittlerweile fast 14 Jahre alt. Er feiert mit Freunden im Garten seiner Mutter eine Grillparty. Angelika N. arbeitet im Haus und bemerkt nicht, dass ein Freund Ricos, der im Heim lebt, Alkohol mitgebracht hat. Nach 20 Minuten erscheint ein Großaufgebot an Polizei, sie führen Alko-Tests durch. Warum bringt Ricos Freund aus dem Heim Alkohol mit? Wieder eine Inszenierung gegen Angelika N.? Die Obsorge für Horst wird Angelikas Mutter übertragen. Das Polizeiprotokoll bleibt verschollen. Angelikas Anwalt schreibt am 13.10.2010 an das Salzburger Bezirksgericht:

"Zum Polizeieinsatz ist zu bemerken, dass von den Polizeibeamten mehrfach die Äußerung getätigt wurde, die Kindesmutter gehöre 'eingeliefert'. Auch hat einer der Polizeibeamten ca. über 15 Minuten lang versucht der Kindesmutter einzureden, sie solle doch einer Einlieferung in die Nervenklinik freiwillig zustimmen. Dies wurde von ihm als Hilfestellung dargestellt. Auch wurde dieser Beamte von seinem Kollegen mehrfach aufgefordert "lassen wir sie doch einfach einliefern". Vor diesem Hintergrund mag es nicht verwundern, dass sich die Kindesmutter gegenüber dem Polizeibeamten im weiteren passiv und zurückhaltend verhielt. Im Schriftsatz der Jugendwohlfahrt ist dann zu lesen, die Kindesmutter sei teilnahmslos und uninteressiert gewesen ... Der Kindesmutter wurde diesbezüglich keine Akteneinsicht gewährt".

Der Rechtsanwalt klärt weiter auf: "Wenn nunmehr [vom Jugendamt] ... ausgeführt wird, dass für die Kindesmutter vor allem ihre eigene Problematik im Vordergrund steht und sie für die Bedürfnisse der Kinder kein Ohr hat, so ist dem zu entgegnen, dass die 'eigene Problematik' der Kindesmutter vor allem darin besteht, die Familie zu ernähren und ausreichend Geld herbeizuschaffen, nachdem die Väter der Kinder ihren Unterhaltsverpflichtungen in der Vergangenheit nicht oder nur ungenügend nachgekommen sind".

Weil die Polizei Angelika nicht "einliefert", schreitet das Jugendamt wieder ein. Es holt den 4-jährigen Horst ohne Wissen der Mutter vom Kindergarten ab und verfrachtet ihn zu seiner Großmutter. Angelika N. wird zu einem psychologischen Test gezwungen. Dieser wird vom Jugendamt unter Verschluss gehalten. Das Amt gibt unter Verweis auf diesen Test das Kind nicht der leiblichen Mutter zurück (Schreiben der Jugendwohlfahrt vom 19.8.2010 an das Bezirksgericht Salzburg**). Zuerst hatte Angelikas Rechtsanwalt ihr geraten, der Fremdunterbringung zuzustimmen. In dem Augenblick jedoch, in dem sie die Zustimmung zur Fremdunterbringung zurückzieht, verhängt das Amt "Gefahr in Verzug" (18.8.2010**). Der Sachverständige Mag. G. befragt das Kind und hält in seinem Gutachten vom 7.1.2011 fest:

"Der mj. H[...]äußerte ..., dass er bei seiner Mutter leben möchte ... und dieses von sich aus wünscht ... Als der Mj. dann alleine befragt wurde, gab er an, dass er gerne bei der Mama wohnen würde ... Er sei traurig, weil er nicht mehr bei der Mama sei ... Beim Abschied fällt auf, dass der mj. H[...] auf einmal zu seiner Mutter hinaufspringt und sie innig an sich drückt ... Beide drücken sich fest und lächeln dabei ...". Betreffend Angelika stellt der Gutachter fest: "Bei Frau N[...]liegt kein psychosewertiger Realitätsverlust vor...". Und: "Die Wiedereingliederung in den mütterlichen Haushalt würde also das Selbstkonzept und Selbstwertgefühl des mj. H[...] sehr positiv beeinflussen, da diese Wohnsituation die Vaterkontakte wieder begünstigen würde". Der Gutachter empfiehlt, die Obsorge Angelika N. zu übertragen.

Mit Hilfe ihres Rechtsanwalts sorgt Angelika dafür, dass Rico als 14-Jähriger zurück nach Hause darf. Auch Horst sollte laut Gerichtsbeschluss heim kommen. Eine Woche davor wird im Dachboden von Angelikas Haus ein Feuer gelegt. Angelika erhält deshalb eine Delogierungsklage. Der Brandstifter wird durch die Kripo ermittelt. Horst kommt endlich heim. Einige Wochen später tollt er mit dem Hund im Garten herum, froh, daheim sein zu dürfen. Dabei entstehen blaue Flecken an Armen und Beinen. Der Kindergarten alarmiert das Amt. Horst wird wieder vom Kindergarten abgeholt und fremduntergebracht. Gegen Angelika N. und Rico ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachtes des "Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen".

Alle Medien reagieren prompt, gleichgeschaltet, ganzseitig und amtskonform: "Sechsjähriger Bub von der Mutter schwer misshandelt". "Bub misshandelt. Die Kindergärtnerin schlug Alarm". "Mutter und fünfjähriger Bruder unter Verdacht". Ergänzungsgutachten. Rekurs des Jugendamtes gegen die Rückgabe von Horst. Aufgezwungene Besuchsbegleitung. Aufgezwungene Therapie. Und alle Rechnungen werden an Angelika N. adressiert.

Der gerechte Richterspruch des Landesgerichtes Salzburg (27.2.2012**) entlastet Angelika N. mit der Begründung: "[N.N./Horst] gab in keiner seiner Aussagen an, dass ihm die Angeklagte die Verletzungen zugefügt habe. Dieser nannte vielmehr den Hund als Grund für seine Verletzungen". Im Urteil ist auch dokumentiert, dass durch andere Personen versucht wurde, den 7-Jährigen zu einer anderen Aussage zu manipulieren.

Die SozialarbeiterInnen, welche Angelika gute Beurteilungen schreiben, verschwinden jeweils danach von der Bildfläche. Sie werden durch Hardliner ersetzt. Eine der Hardliner ist Frau DSA Sch. Angelika N. ist wieder schwanger und mitten im Umzug. Von einem Haus in ein anderes mit drei Buben und einer Schwangerschaft umzuziehen, ist keine einfache Sache. Als die letzten Kisten im neuen Haus einlangen und die Wehen schon bald einsetzen, steht DSA Sch. vor der Tür - Kontrollbesuch. Angelika N. bringt kurz danach ihr Kind zur Welt, es ist ein Bub: Felix*. Zwei Tage nach der Geburt erscheint DSA Sch. mit einer "Gefahr-in-Verzug-Meldung", das Baby wird alleine in ein Mutter-Kind-Heim verfrachtet, dort 40 Tage liegengelassen, dann zwangsweise zu Pflegeeltern verbracht.

Am 30.4.2013 gibt es ein weiteres Gutachten, dieses Mal von Frau Mag. L. Die Psychologin stellt viele Fragen. Etwa an Rico: "Seit 19 Jahren ist das immer irgendwie wieder Thema. Hast du´s Gefühl, dass die Mama irgendwas in der Zeit gelernt hat, um was besser zu machen?" und an Rico über seinen älteren Bruder: "Weißt du zufällig ... ich kann jetzt nicht mit ihm selber reden, aber wie findet er da den Zustand bei der Mama?" Frau Mag. L schreibt hinsichtlich Felix: "Frau N. begegnet ihrem Sohn F[...] sehr liebevoll und zärtlich. Sie gibt ihm während der Interaktionsbeobachtung viel körperliche Nähe und emotionale Wärme. Sie reagiert auf die Signale ihres Kindes und versucht diese richtig zu deuten" und weiter: "Frau N[...] bot ihrem Kind sehr viel körperliche Zuwendung und reagierte prompt auf dessen Signale. F[...] reagierte positiv auf seine Mutter und zeigt bei dieser daher ein entspanntes und ruhiges Verhalten". Insgesamt bewertet Frau Mag. L. die Beziehungen zwischen Mutter und Kindern positiv.

"Im Hinblick auf den mj. F[...] N[...], geboren am ..., wird eine Obsorgeübertragung an die Jugendwohlfahrt mit gleichzeitiger Unterbringung des Mj. bei einer Pflegefamilie empfohlen. Wie kann ein Gutachten derart janusköpfig sein? Die Erklärungen für die Fremdunterbringungs-Empfehlung sind entsprechend abstrus, etwa: Angelika könne ihr Kind nicht ernähren.

Ein unabhängiger Sachverständiger zitiert einen Kollegen: "Es konnte bislang niemand eine schwere psychiatrische Störung bei der Mutter nachweisen" **. Und er selbst stellt fest: "Nunmehr wurden bei Frau N. drei familienpsychologische Gutachten erstellt, in welchen einander ausschließende Persönlichkeitsstörungen behauptet wurden" ...

Angelika N. wird von der Jugendwohlfahrt gezwungen abzustillen. Der kürzlich erfolgte neuerliche Obsorgeantrag der Jugendwohlfahrt für den mittlerweile 17-jährigen (!) Rico sowie den 7-jährigen Horst wurde vom Gericht abgewiesen.

Es bleiben noch viele Fragen zu klären, etwa warum Angelika N. die Protokolle der letzten Gerichtsverhandlungen nicht zugestellt bekommt, oder warum das Jugendamt bei der Pflegeeltern-Wahl sämtliche Verwandten Angelikas unberücksichtigt lässt.

Prof. Dr. Ingrid Bauer, Historikerin in Salzburg, ist bei ihren Recherchen für die Zeit bis in die 1970er Jahre hinein auf Hinweise und Aussagen gestoßen, dass die Gerichte bei Kindesabnahmen vielfach "wenig überlegt" und "ungeschaut alles genehmigt" haben. Das würde, so Bauer, bedeuten, "dass Rechtsstaatlichkeit nur dem Schein nach gegeben war". Das Landesgericht Salzburg hat jetzt die einzigartige Chance, die Fehler der Vergangenheit zu erkennen und verantwortungsvoll im Sinne der Menschenrechte (§ 138 ABGB, Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern, EU-Recht [Art 8 EMRK], UN-Konvention über die Rechte des Kindes) das Baby der leiblichen Mutter zuzusprechen und die vom Jugendamt betriebene Diffamierungskampagne gegen die Mutter, die entwürdigenden Besuchsbegleitungen, die zynischen Überzeugungsversuche, dass die Fremdunterbringung so viel besser als der Verbleib bei der leiblichen Mutter sei, das über 19 Jahre (!) andauernde Konstruieren angeblicher Defizite oder das ständige Einfordern von Compliance wie bei Strafgefangenen, sowie die Entfremdung (PAS) zwischen Mutter und Baby sofort zu stoppen. Angelika N. hat drei ihrer Söhne erfolgreich aufgezogen. Angelika N. wird auch die Rechte ihres vierten Kindes, des heute 10 Monate alten Babys Felix, erfolgreich einfordern.

*Name geändert
** Dokumente liegen vor

(Ende)
Aussender: Verein VICTIMS MISSION
Ansprechpartner: Sissi Kammerlander
E-Mail: info@victimsmission.com
Website: www.victimsmission.com
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