pta20121227004
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

CEG I Beteiligungs AG: Einladung Hauptversammlung CEG I AG

Wien (pta004/27.12.2012/14:40 UTC+1) EINLADUNG

zu der am

Donnerstag, den 24. Jänner 2013, um 14:00 Uhr

in den Räumlichkeiten der
Global Equity Partners Beteiligungs-Management GmbH, Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17,
5. Obergeschoß, Sitzungszimmer, 1060 Wien, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre der

CEG I Beteiligungs AG
FN 180036i, Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17, 1060 Wien
ISIN: AT 0000774658

Als T a g e s o r d n u n g wird bekannt gemacht:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.08.2012 und des Lageberichtes des Vorstandes mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr vom 01.09.2011-31.08.2012.
2. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01.09.2012-31.08.2013.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr vom 01.09.2011-31.08.2012.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 01.09.2011-31.08.2012.
5. Wahl in den Aufsichtsrat.
6. Beschlussfassung über die Vergütung an den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr vom 01.09.2012-31.08.2013.
7. Beschlussfassung über die Zurückziehung der Aktien vom geregelten Freiverkehr der Wiener Börse AG und Einbeziehung der Aktien in den Dritten Markt der Wiener Börse AG.
8. Beschlussfassung über die Auflösung und Abwicklung der Gesellschaft.
9. Beschlussfassung über die Bestellung von Abwicklern.
10. Allfälliges.

Folgende Unterlagen stehen ab 3. Jänner 2013, innerhalb der gesetzlichen Frist des § 108 Abs 3 AktG (idF ARÄG 2009), zur Einsicht- und Abschriftnahme in den Büroräumlichkeiten der Gesellschaft in 1060 Wien, Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17 sowie auf der Website der CEG I Beteiligungs AG zum Download unter www.gep.at/CEGI zur Verfügung:

Jahresabschluss zum 31.08.2012 inklusive Lagebericht des Vorstandes
Beschlussanträge zu den Tagesordnungspunkten 2-9

Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)

Beantragung von Tagesordnungspunkten durch die Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.

Der Antragssteller muss seinen Aktienbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Aktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschafstraumes oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt sein, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung die Aktien durchgehend halten.

Zum erforderlichen Inhalt wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Der Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung per Post an ihre Geschäftsanschrift 1060 Wien, Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17, per Telefax unter der Telefax-Nummer 01-5817611 zugehen.

Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)
Aktionäre, deren Anteil zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (schriftlich) Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit dem Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrats auf der Website der Gesellschaft (www.gep.at/CEGI) zugänglich gemacht werden.

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschafstraumes oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.

Zum erforderlichen Inhalt wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der ordentlichen Hauptversammlung per Post an ihre Geschäftsanschrift 1060 Wien, Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17 per Telefax unter der Telefax-Nummer 01-5817611zugehen.

Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit

1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder
2. ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen im Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform (schriftlich) an die Gesellschaft übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an ihre Geschäftsanschrift 1060 Wien, Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17 per Telefax unter der Telefax-Nummer 01-5817611
übermittelt werden.

Teilnahme an der Hauptversammlung (§106 Z6 und 7 AktG)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Stellung von Anträgen und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktionärseigenschaft mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, welche jeweils am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung ausgestellt sein muss, nachweisen. Die Depotbestätigung muss jeweils am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung die Aktionärseigenschaft des jeweiligen Aktionärs dokumentieren und muss in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein.

Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten:

a) den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes;
b) den Aktionär durch Namen (Firma) und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsland geführt wird;
c) die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
d) die Anzahl und gegebenenfalls den Nennbetrag der Aktien des Aktionärs sowie bei mehreren Aktiengattungen die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer;
e) den Zeitpunkt oder den Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Stellung von Anträgen und zur Ausübung des Stimmrechtes in dieser muss die Depotbestätigung spätestens bis zum Ablauf des dritten, der Versammlung vorausgehenden Werktages bei der Gesellschaft per Post an ihre Geschäftsanschrift 1060 Wien, Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17 per Telefax unter der Telefax-Nummer 01-5817611 eingelangt sein.

Bestellung eines Vertreters (§106 Z 8 AktG)
Für die Aktionäre besteht die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächigten ausüben zu lassen. Ein entsprechendes Stimmrechtsformular und weitere Informationen stehen bei der CEG I Beteiligungs AG, Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17, 1060 Wien sowie auf der Website der CEG I Beteiligungs AG unter www.gep.at/CEGI zur Verfügung. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt und der Gesellschaft per Post an ihre Geschäftsanschrift 1060 Wien, Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17 per Telefax unter der Telefax-Nummer 01-5817611 übermittelt werden. Auch der Widerruf einer Vollmacht ist an die vorgenannte Anschrift oder Telefax-Nummer zu übermitteln.

Gesamtanzahl der Aktien (§ 106 Z 6 AktG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung sind 300.000 Stückaktien emittiert, wobei jede Stückaktie eine Stimme gewährt.

Wien, im Dezember 2012

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: CEG I Beteiligungs AG
Mariahilfer Straße 1/ Getreidemarkt 17
1060 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Mag. (FH) Elisabeth Lietz
Tel.: +43 1 581 83 90 - 61
E-Mail: e.lietz@gep.at
Website: www.gep.at
ISIN(s): AT0000774658 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Geregelter Freiverkehr)
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