pts20121129007 Politik/Recht, Medizin/Wellness

Europas Völker fordern Sterbehilfe: Meinungen aus zwölf Staaten Europas


Zürich (pts007/29.11.2012/07:45) Swiss Medical Lawyers Association, Resultate der repräsentativen isopublic-Gallup-Meinungsumfrage:

Die Bevölkerung der europäischen Staaten verlangt mit meist sehr grossen Mehrheiten, dass in ihren Ländern Sterbehilfe in der Weise möglich wird, wie sie zum Beispiel in den Benelux-Staaten und in der Schweiz üblich ist. In Spanien und in Deutschland können sich 78 bzw. 77 % der Befragten vorstellen, selber einmal Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen; die geringste Zustimmungsrate weist hier Griechenland mit immerhin noch einer Mehrheit von 56 % auf. Die Androhung von Strafe für professionelle Sterbehilfe wird von je 82 % der Spanier und Portugiesen sowie von 76 % der Deutschen massiv abgelehnt. Die Haltung der deutschen Bundesärztekammer, welche Ärzten Sterbehilfe vollständig verbieten will, wird von den Deutschen mit 79 % abgelehnt.

Dies und mehr geht aus einer auf Veranlassung der Vereinigung der Schweizer Medizinalrechtsanwälte (SMLA) erfolgten multinationalen Online-Befragung durch das Schweizer Meinungsforschungsinstitut ISOPUBLIC hervor, welches zum weltweiten Forschungsnetz der Gallup-Institute gehört. Es handelt sich um die erste derart gleichzeitig in zwölf europäischen Ländern durchgeführte Meinungsforschung.

Befragt wurden vom 24. September bis zum 9. Oktober 2012 mindestens je 1'000 Personen in Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien. Damit sind nach den Regeln der Meinungsforschung die Ergebnisse repräsentativ.

Deutliche Bejahung der Selbstbestimmung

Zuerst wurde danach gefragt, ob es richtig sei, dass jeder Mensch selber darüber bestimmen darf, wann und wie er sterben will, oder ob dies nicht dem Einzelnen überlassen bleiben solle. In allen Ländern stimmte eine Mehrheit der Selbstbestimmung zu; Griechenland mit 52 %, die restlichen Länder mit Mehrheiten von 71 % (Dänemark) bis 87 % (Deutschland). Interessanterweise differieren die Antworten bezüglich der Altersgruppen kaum.

Die Auffassung dieser Mehrheiten entspricht einerseits der Auffassung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg. Dieser hat am 20. Januar 2011 geurteilt, das Recht, selber zu entscheiden, wann und wie man sterben wolle, sei Bestandteil des Selbstbestimmungsrechts und damit menschenrechtlich geschützt. Allerdings entspricht dem das Strafrecht in den meisten europäischen Staaten anderseits nicht; es stellt meist Beihilfe zum Suizid unter Strafe.

Selber Sterbehilfe beanspruchen?

Die zweite Frage erkundigte sich danach, ob jemand sich vorstellen könne, selbst Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, falls er oder sie an einer unheilbaren, schweren Krankheit, an schwerer Invalidität oder nicht beherrschbaren Schmerzen leidet, oder ob dies für die befragte Person nicht in Frage komme.

Auch in dieser Frage finden sich in sämtlichen Ländern Mehrheiten: 56 % der Griechen, 68 % der Iren, bis zu 77 % der Deutschen und gar 78 % der Spanier können sich vorstellen, selbst einmal bei entsprechend schlechter Gesundheit Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Dabei zeigt sich nur in Frankreich (mit 75 %) ein signifikanter Unterschied zwischen den Altersgruppen. Unter 34 und über 55 Jahre alte Befragte stimmten mit 71 % zu, 35 bis 54 Jahre alte Personen jedoch mit 82 %.

Verlangt wird professionelle Sterbehilfe

Mit der dritten Frage sollte geklärt werden, ob Sterbehilfe ausschliesslich mit "professioneller Hilfe - d.h. mit einem Arzt oder einem ausgebildeten Sterbehelfer" - möglich sein sollte, oder ob Sterbehilfe auch ohne professionelle Begleitung durchgeführt werden solle. Hier variieren die Mehrheiten zwischen 76 % (Griechenland) und 89 % (Schweden) für Professionalität. In den beiden Ländern mit der grössten Zustimmung (Spanien und Deutschland, letzteres mit 80 %) ergaben sich dabei die grössten Unterschiede zwischen den Altersgruppen. Je
jünger die Befragten, desto höher die Forderung nach professioneller Sterbehilfe: unter 34jährige 86 bzw. 88 %, 35-54jährige 74-78 %, über 54jährige 78 und 76 %.

Strafandrohungen für professionelle Sterbehilfe massiv abgelehnt

In allen befragten Ländern - mit Ausnahme von Deutschland - gibt es Gesetze, welche Beihilfe zum Freitod mit Strafe bedrohen. Vor dem deutschen Bundestag liegt ein Antrag der deutschen Regierung, "gewerbsmässige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung" strafbar zu erklären. Im vierten Punkt wurde nach der Meinung zu solchen Strafandrohungen gefragt. Auch hier ergaben sich klare Mehrheiten gegen derartige Staatseingriffe; sie reichen von 58 % (Schweden) bis 82 % (Spanien sowie Portugal). Die Deutschen lehnen das geplante Gesetz, welches eine solche Strafbarkeit einführen will, mit 76 % ab.

Für die Freiheit der Ärzte, helfen zu dürfen

An fünfter Stelle wollte die Umfrage klären, ob Ärzten verboten sein soll, im Zusammenhang mit Sterbehilfe tätig zu sein. Ein derartiger Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der Ärzte wurde in allen Ländern mit deutlicher bis grosser Mehrheit abgelehnt. Die Befragten in Griechenland setzten sich mit 58 % für die Freiheit der Ärzte ein, jene in Grossbritannien mit 84 %. In Deutschland, wo die Bundesärztekammer für das ärztliche Berufsrecht eine Verbots-Bestimmung fordert, wird dies von 79 % der Befragten abgelehnt.

Befürchtung, es könnte Druck auf Alte und Kranke geben?

Die sechste Frage, die gestellt wurde, wandte sich dem Argument zu, welches häufig insbesondere von Gegnern der Sterbehilfe aus kirchlichen Kreisen angeführt wird, nämlich: wenn Sterbehilfe erlaubt werde, könnten sich Alte und Kranke unter Druck gesetzt fühlen, die
Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, um dem System und ihren Angehörigen nicht zur Last zu fallen. Gefragt wurde danach, "ob jemand wie Sie unter Druck gesetzt werden könnte, um möglichst schnell den Freitod zu wählen". Dabei konnten die Befragten vier Stufen wählen, nämlich es könnte "häufig", "ab und zu", "selten" oder "praktisch nie" zu solchen Druckversuchen kommen. Mit Ausnahme von Griechenland und Spanien haben die Befragten in allen Ländern die Wahrscheinlichkeit eines solchen Druckes mehrheitlich als wenig wahrscheinlich eingestuft.

Warum setzen sich Parteien nicht für Sterbehilfe ein?

Den Befragten in Deutschland wurde angesichts der in jedem Land seit langem zwar in den Medien, jedoch in der Politik kaum je ernsthaft diskutierten Frage der Sterbehilfe zusätzlich die Frage gestellt, welches der Grund dafür sein könnte, dass sich bislang keine der deutschen Parteien für die Ermöglichung einer Sterbehilfe, wie sie in vier europäischen Ländern möglich ist, eingesetzt hat. Die Antworten konnten frei formuliert werden und ergeben folgende Werte:

13 % Angst vor Verlust an Wählerstimmen

13 % brisantes, heikles, schwieriges Thema

12 % Angst, sich zu positionieren / Angst vor politischer Verantwortung

10 % Angst vor Druck der Kirche

9 % Feigheit der Parteien

8 % Angst vor der deutschen Vergangenheit, "Euthanasie" im 3. Reich

7 % Angst vor Missbrauch

6 % moralisches & ethisches Problem / Gewissensgründe / Menschenleben ist unantastbar

6 % Widerspricht Grundgesetz, rechtliche Grauzone

6 % Tabu-Thema

5 % Meinung der Politik ist hier nicht gefragt

Sterbehilfe als Wahlkampf-Thema?

Schliesslich wurden in einer 7. Frage in Deutschland danach gefragt, ob die Haltung einer Partei in dieser Frage dafür massgebend sein könnte, ob die befragte Person bei den nächsten Wahlen diese Partei wählen wird oder nicht. 6 % der Befragten erklärten, für sie sei das "entscheidend"; 25 % massen der Haltung einer Partei "einen grossen Einfluss" auf ihre Wahlbereitschaft zu. 45 % waren der Meinung, die Haltung habe "eher einen geringen Einfluss", und 19 % hielten einen solchen Einfluss für "nicht existent".

http://www.medizinalrecht.org/fileadmin/Dateien_fuer_News/Meinungsumfrageergebnisse_Selbstbestimmung_am_Lebensende.pdf

(Ende)
Aussender: Vereinigung der Schweizer Medizinalrechtsanwälte
Ansprechpartner: Frank Petermann
Tel.: +41 44 586 09 50
E-Mail: info@medizinalrecht.org
Website: www.medizinalrecht.org
|