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Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Telekom Austria AG: Österr. Kartellgericht fällt Entscheidung über Erwerb von YESSS! durch TAG

(Ad-Hoc)

Wien (pta011/27.11.2012/11:00 UTC+1) Wien, 27. November 2012: Die Telekom Austria Group (VSE: TKA, OTC US: TKAGY) hat heute die Entscheidung des österreichischen Kartellgerichts erhalten, wonach das Kartellgericht den Erwerb von YESSS! Telekommunikation GmbH ("YESSS!") durch die Telekom Austria AG ohne Auflagen genehmigt.

Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt können innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der Entscheidung einen Rekurs einlegen. Ein solcher Rekurs hat aufschiebende Wirkung, was zur Folge hat, dass der Erwerb von YESSS! durch die Telekom Austria AG nicht abgeschlossen werden kann, bevor die Genehmigung des österreichischen Kartellgerichts rechtskräftig wird.

Der Erwerb von YESSS! ist darüber hinaus durch den Abschluss des indirekten Erwerbs von Orange Austria Telecommunication GmbH ("Orange Austria") durch Hutchison 3G Austria Holdings GmbH, welcher insbesondere noch von der Europäischen Kommission genehmigt werden muss, bedingt. Die Europäische Kommission hat bis spätestens 21. Dezember 2012 eine Entscheidung zu treffen.

Am 3. Februar 2012 hat die Telekom Austria Group verlautbart, dass sie Frequenzen, Basisstationen, den Mobilfunkanbieter YESSS! und bestimmte Immaterialgüterrechte, die sich derzeit im Eigentum von Orange Austria befinden, zu einem maximalen Preis in Höhe von 390 Mio. EUR erwerben wird.

Die Genehmigung durch die österreichische Telekom-Control-Kommission (TKK) für den Erwerb der Frequenzen durch die Telekom Austria Group ist noch ausständig.

(Ende)

Aussender: Telekom Austria AG
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