pte20121109002 Bildung/Karriere, Politik/Recht

Schweden: Zu dicke Bewerber haben keine Chance

Geringere Ertragskraft befürchtet - Potenzielle Talente ignoriert


Waage: übergewichtige Bewerber werden diskriminiert (Foto: pixelio.de, by-sassi)
Waage: übergewichtige Bewerber werden diskriminiert (Foto: pixelio.de, by-sassi)

Uppsala/Bonn (pte002/09.11.2012/06:05) Schwedische Arbeitgeber schließen übergewichtige Bewerber oft aus, da sie eine unzureichende Leistung befürchten. Das hat eine aktuelle Untersuchung der Ökonomie-Abteilung an der Uppsala University http://www.uu.se ergeben. Hinzu kommt, dass stark beleibte Arbeitssuchende eine um über 80 Prozent geringere Chance haben, einen Arbeitsplatz zu bekommen als Normalgewichtige. Diese Art der Selektion ist laut dem leitenden Forscher Per Johansson verboten und kann dazu führen, dass Unternehmer keine Anstellung wahrer Talente riskieren.

Gleichheitsgesetz wichtig

"Hierzulande würde diese Maßnahme unter dem Allgemeinen Gleichheitsgesetz fallen", erläutert Martin W. Huff, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln http://www.rak-koeln.de , im Gespräch mit pressetext. Diese Selektion ist dem Gesetz zufolge nur dann machbar, wenn eine körperliche Tätigkeit im jeweiligen Beruf von Bedeutung ist, wie zum Beispiel bei der Polizei.

Wenn die Bewerber dabei nicht in der Lage sind, diese von ihnen geforderten Aktivitäten auszuführen, dann werden sie in diesen Bereichen auch nicht eingesetzt. Für einen konventionellen Job jedoch sollte Übergewicht keine Hinderung sein.

Chance auf Schadenersatz

Wesentlich in diesem Fall ist, was die Betroffenen gegen solche diskriminierenden Maßnahmen unternehmen können. "Wenn ein solcher Fall bekannt wird, hätte der Diskriminierte nach deutschem Recht die Möglichkeit auf Schadenersatz zu klagen", verdeutlicht Huff die rechtliche Situation hierzulande.

Dass diese Vorgangsweise auch in anderen Ländern zu beobachten ist, kann der Rechtsanwalt auf Nachfrage von pressetext hingegen verneinen. "Zumindest in Deutschland wird diese Maßnahme nicht ausgeübt", schließt Huff ab.

(Ende)
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