pte20120131024 Politik/Recht, Medien/Kommunikation

Lieberman auf Staatskosten zum Jazz-Konzert eskortiert

Innen- und Außenministerium setzen sich über Gesetze hinweg


Eskorte: zweifelhafter Einsatz für private Zwecke (Foto: bundespolizei.gv.at)
Eskorte: zweifelhafter Einsatz für private Zwecke (Foto: bundespolizei.gv.at)

Wien (pte024/31.01.2012/13:10) Israels Außenminister Avigdor Lieberman wurde am vergangenen Dienstagabend in Wien von Polizei-Einsatzfahrzeugen zu einem Jazz-Konzert begleitet, obwohl er lediglich zu einem inoffiziellen Besuch in Österreich war. Der Politiker http://bit.ly/zyPpmC hielt sich nicht auf Einladung der Regierung in der Bundeshauptstadt auf, sondern war Gast im Rahmen eines Events der Agentur Create Connections http://create-connections.com/com-sult . Die anschließende Lotsung Liebermans zum Konzert des holländischen Jazz-Musikers Jasper van't Hof http://jaspervanthof.com im Wiener Jazz-Club Porgy & Bess in die Riemergasse erfolgte auf Staatskosten.

Besuch nicht protokollarisch

"Polizeiliche Eskorten erfolgen nur bei protokollarischen Besuchen im Sinne des Paragraphen 26 der Straßenverkehrsordnung (StVO)", sagt Manfred Reinthaler, Vorstand der Bundespolizeidirektion Wien http://www.bmi.gv.at/cms/BPD_Wien , im Gespräch mit pressetext. Während sich die Exekutive auf die Gesetzeslage beruft und eigenen Angaben nach stets auf die bedarfsgerechte Verwendung von Steuergeldern achtet, sieht das Außenministerium die Blaulicht-Eskorte zu einer privaten Veranstaltung lockerer.

"Der Besuch Liebermans wurde vom Außenministerium protokollarisch nicht betreut. Im Zuge seines Aufenthalts in Wien kam es diesmal zu keinem Treffen mit Vizekanzler Spindelegger", unterstreicht Alexander Schallenberg, Sprecher des österreichischen Außenministers im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten http://bmaa.gv.at , auf Nachfrage von pressetext. Auch wenn sich Lieberman als "außenpolitische Persönlichkeit" nicht aus offiziellem Anlass in Österreich aufhalte, sei es "durchaus üblich, ihr eine polizeiliche Eskorte mitzugeben".

Vorschriften Auslegungssache

Mit seiner Auslegung der geltenden Gesetze stellt sich das österreichische Außenministerium über die Vorgaben des Innenministeriums. Denn der von Reinthaler erwähnte § 26 der StVO besagt, dass polizeiliche Einsatzfahrzeuge ihre Leucht- und Tonsignale nur dann einsetzen dürfen, wenn "Gefahr im Verzuge" ist. "Außerdem dürfen die angeführten Signale soweit als notwendig nur noch zur Abwicklung eines protokollarisch festgelegten Programms für Staatsbesuche oder sonstige Staatsakte sowie in Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen verwendet werden", heißt es aus dem Gesetzestext.

Da der Besuch Liebermans beim Jazz-Konzert jedoch weder protokollarisch festgelegt noch als akute Gefährdungssituation zu werten ist, ist der Blaulicht-Einsatz der Polizei durch das Innenministerium nicht nachvollziehbar. Die Beigabe der polizeilichen Eskorte geschah laut Außenministerium "nicht aus protokollarischen Gründen, sondern aus - wie in diesem Fall - sehr nachvollziehbaren Sicherheitserwägungen", meint Schallenberg. Derartige Eskorten werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung im Innenministerium organisiert.

(Ende)
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