pte20111212003 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

USA: Nutzer-Streamingverhalten bald öffentlich

Datenschützer kritisieren neuen Gesetzesvorschlag von Netflix


Film: Nutzer sollen gesehene Filme teilen dürfen (Foto: pixelio.de/thielen)
Film: Nutzer sollen gesehene Filme teilen dürfen (Foto: pixelio.de/thielen)

Washington (pte003/12.12.2011/06:10) Die US-Onlinevideothek Netflix http://netflix.com ist der größte Fürsprecher für eine Änderung der aktuellen Gesetzeslage in den USA zum persönlichen Streamingverhalten: Bislang brauchen Videoanbieter eine schriftliche Einverständniserklärung des Nutzers, damit veröffentlicht werden darf, was er angesehen hat. Das soll schon bald mit einer einfachen Online-Zustimmung dauerhaft möglich sein - denn Anbieter wie Netflix wollen künftig so wie Spotify für Musik oder Facebook für andere persönliche Informationen auch die Möglichkeit haben, das Verhalten ihrer Nutzer live in Social-Media-Netzwerken zu posten, berichtet die New York Times.

Netflix will Social-Media-Werbeeffekte nutzen

Es geht darum, den Konsumenten die Entscheidungsgewalt zu geben, solche Informationen mit ihren Freunden zu teilen, argumentiert David Hyman von Netflix. Für das Unternehmen hätte eine Gesetzesänderung einen großen Vorteil: Der Streaming-Anbieter will künftig so wie andere Unternehmen die Werbewirkung der sozialen Netzwerke für die Verbreitung seines Angebots nutzen. Die restriktive Gesetzgebung sei überholt und würde nicht mehr unserer heutigen Art zu leben entsprechen, argumentiert Netflix. Datenschützer sind jedoch skeptisch: In Wahrheit würden Nutzer die Gewalt darüber verlieren, was sie mit wem teilen, müssten sie nicht mehr jedes einzelne Mal zustimmen.

"Sie wollen das Gesetz nicht modernisieren", sagt Marc Rotenberg vom Electronic Privacy Information Center http://epic.org . "Sie wollen es ausweiden." Der sogenannte Video Privacy Protection Act war ursprünglich Ende der 80er-Jahre unter ungewöhnlichen Umständen verabschiedet worden: 1987 hatte eine Zeitung in Washington eine Liste der Videos veröffentlicht, die sich ein Richter, der für den obersten Gerichtshof nominiert war, ausgeliehen hatte. Obwohl keinerlei anstößige Titel dabei gewesen waren, entschied der US-Kongress kurz darauf, dass künftig die persönliche Zustimmung zu einer derartigen Veröffentlichung erforderlich sei.

(Ende)
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