pte20111205027 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

Olympus-Affäre: Spur führt zur Deutschen Bank

410 Mio. Dollar transferiert - Vernachlässigung von Prüfungspflichten


Deutsche Bank: Beachtung von Regularien wichtig (Foto: pixelio.de/J. Sabel)
Deutsche Bank: Beachtung von Regularien wichtig (Foto: pixelio.de/J. Sabel)

Hamburg (pte027/05.12.2011/15:15) Die bisher größte Überweisung in der Olympus-Affäre ist allem Anschein nach über die Deutsche Bank http://deutsche-bank.de zu einem zweifelhaften Finanzberater namens Axam Investments getätigt worden. Dieser befand sich auf den Cayman Islands. Angeblich sollen durch die Überweisungen Verluste von Olympus verschleiert werden. Der Betrag der Transaktion beläuft sich auf 410 Mio. Dollar, berichtet der Spiegel.

"Die Überweisung einer solche Summe an eine Cayman-Island-Firma fällt im Rahmen des internationalen und europäischen Geldwäschergesetzes unter eine Reihe von Prüf- und Meldepflichten", erklärt Hans-Peter Schwintowski, Experte für Bankrecht an der Berliner Humboldt-Universität http://hu-berlin.de . Ob das Institut diesen Pflichten nachgekommen ist, bleibt offen. Olympus und die Deutsche Bank wollen sich bislang nicht zu dem Vorwurf äußern.

Beraterhonorare exorbitant hoch

Die Zahlungen erfolgten Anfang 2010. Olympus erhielt als Gegenleistung Aktien des britischen Medizintechnik-Spezialisten Gyrus. Bereits 2008 erwarb Olympus für rund 1,92 Mrd. Dollar große Teile der Firma. Olympus selbst hatte vor kurzem zugegeben, im Rahmen dieser Übernahme eine exorbitant hohe Summe gezahlt zu haben. Bei diesem Geschäft fungierte sowohl Axam als auch die New Yorker Schwesterfirma Axes America LLC als Berater.

Eine von Olympus eingesetzte Untersuchungskommission überprüft derzeit, ob diese Beraterhonorare zur Verschleierung von früheren Verlusten gedient haben. Die Transaktion belief sich auf insgesamt 687 Mio. Dollar. Das sind 36 Prozent des Übernahme-Volumens. Üblich sind hingegen ein bis zwei Prozent. Kurz nach dem Geschäftsabschluss wurden die beiden Firmen geschlossen. Dies ergibt sich aus Dokumenten der US-Finanzaufsicht SEC und des Zentralregisters der Cayman Islands.

Einem internen Prüfbericht der Unternehmensberatung PwC zufolge ist zweifelhaft, ob Olympus die beiden Beratungsfirmen vor der Zusammenarbeit überprüfen ließ. 2006 bis 2008 flossen 67 Mio. Dollar. Eine viel größere Summe folgte am 31. März 2010, nämlich 620 Mio. Dollar. Aus internen Dokumenten geht hervor, dass 210 Mio. Dollar über die britische Bank Barclay flossen. Die restlichen 410 Mio. Dollar gingen über die Deutsche Bank.

Ratschläge ignoriert

Die hohe Zahlung ist das Resultat einer Abfolge von Vertragsänderungen und immer neuer Abkommen zwischen Olympus, Axes und Axam, so interne Dokumente. Die Unternehmensberatungen KPMG und Weil, Gotshal & Manges sollen 2008 dem Konzern abgeraten haben, Honorare in Vorzugsaktien auszuzahlen. Die Ratschläge wurden aber ignoriert. Einem PwC-Bericht zufolge holte sich Olympus keinen externen Rat, was die Berechnung des Vorzugsaktienwertes anging.

Nur zwei Monate nach dem Kauf der Vorzugsaktien durch Axam um 177 Mio. Dollar wollte die Beratungsfirma diese wieder loswerden. Ein externer Dienstleister schätzte für Olympus die Aktien. Das Ergebnis belief sich auf 557 Mio. Dollar, also mehr als das Dreifache des vorigen Wertes. Zurückgekauft wurden sie schließlich um 620 Mio. Dollar.

Geldwäscherecht vernachlässigt

Mittlerweile wird gegen mehrere europäische Banken ermittelt, so die New York Times. Bis jetzt werden die Institute noch nicht der Komplizenschaft bezichtigt. Klar ist aber, dass die Einhaltung einer ganzen Reihe von Prüfungs- und Meldevorschriften nachgewiesen werden muss. "Auch wenn es im vorliegenden Fall um Unregelmäßigkeiten in der Olympus-Bilanz geht, eine so große Transaktion unterliegt in jedem Fall immer dem internationalem Geldwäscherecht", so Bankrechtsexperte Schwintowski.

Zuständig für die Erstellung eines Prüfungsberichtes ist der Geldwäschebeauftragte der Deutschen Bank. Dieser hat beispielsweise Empfänger der Überweisung zu kontrollieren. Zweck und Sinnhaftigkeit sind ebenfalls Teil der Prüfung nach dem Geldwäscherecht. Bei Verdacht auf illegale Aktivitäten muss eine Verdachtsmeldung an die Bankenaufsicht geschickt werden. Ob der Geldwäschebeauftragte eine vollständige Prüfung durchgeführt hat, ließ er unbeantwortet.

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