pte20111129046 Umwelt/Energie, Unternehmen/Wirtschaft

Arbeitssicherheit weist gravierende Mängel auf

Grenzwertregelungen häufig missachtet - Verpflichtungen gefordert


Müllverbrennungsanlage: Überschreitet Grenzwerte (Foto: pixelio.de, T. Müller)
Müllverbrennungsanlage: Überschreitet Grenzwerte (Foto: pixelio.de, T. Müller)

Berlin (pte046/29.11.2011/13:55) Nur wenn Auftraggeber hohe Sicherheitsmaßnahmen fordern, werden die Grenzwerte von Gefahrenstoffen nicht überschritten. Ansonsten ist das Instandsetzen von Industrieanlagen für die Beschäftigten risikoreich und gesundheitsgefährdend. Insbesondere bei vielen Arbeiten von speziellen Servicefirmen werden Standards oft nicht eingehalten. Das hat der Bericht "Stoffbelastungen der Mitarbeiter von Servicefirmen bei Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) http://baua.de ergeben.

Kontrollen Mangelware

Ob die Grenzwerte eingehalten werden, liegt letzlich beim Arbeitnehmer selbst. Kontrolliert wird kaum. "Während bei Arbeiten in Tanklagern, die Grenzwerte eingehalten werden, sieht es in anderen Bereichen kritischer aus. In der Mineralölindustrie zum Beispiel verlangen die Auftraggeber den Nachweis von Arbeitsschutz durch sogenannte SCC-Sicherheitszertifikatskontraktoren. Auftragnehmer müssen die Zertifizierung nachweisen, sonst bekommen sie keinen Auftrag", sagt BAuA-Sprecher Jörg Feldmann gegenüber pressetext.

In den anderen Fällen stehe der Arbeitsschutz allerdings hinter dem Preis. "Das heißt, Arbeitsschutzmaßnahmen werden unter Umständen nicht genau genannt, weil Auftraggeber und Auftragnehmer keine präzisen Absprachen oder Verpflichtungen festlegen", sagt Feldmann. Eine allgemeine Klausel wie eine Verpflichtung, den Arbeitsschutz einzuhalten, greife offensichtlich zu kurz. Deshalb sprechen sich die Autoren dafür aus, dass die Schutzmaßnahmen bei Vertragsabschluss konkretisiert werden und auf ihre Einhaltung geachtet wird.

Verbrennungsanlagen gefährlich

Die BAuA-Experten machten Arbeitsplatzmessungen, um die Belastungen während des Einatmens von Stoffen am Arbeitsplatz zu messen. Zudem beschreiben die Autoren die Belastungen der Haut. In allen Fällen waren die Beschäftigten der Servicefirmen Belastungen durch Gefahrenstoffe ausgesetzt. Hier zeichnet sich jedoch ein unterschiedliches Bild ab. Während bei Arbeiten in Müllverbrennungsanlagen teilweise drastische Überschreitungen der Arbeitsplatzgrenzwerte ermittelt wurden, schützten die technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen die Beschäftigten bei Reparaturen in Tanklagern vor Überschreitungen der Arbeitsplatzgrenzwerte.

Die Autoren begründen dies mit den hohen Sicherheitsanforderungen in der Mineralölindustrie. Bei der Durchführung von Reinigungsarbeiten durch eine Servicefirma, die für verschiedene Auftraggeber tätig war, ließen sich ständig wechselnde Stoffbelastungen feststellen. Dabei waren die Belastungen der Beschäftigten gegenüber dem Normalbetrieb teilweise erhöht. Hautbelastungen waren allerdings bei allen untersuchten Instandhaltungsarbeiten möglich.

(Ende)
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