pte20111123011 Medizin/Wellness, Handel/Dienstleistungen

GB: Pflege zu Hause verletzt oft Menschenrechte

Situation wird sich ohne grundlegende Reformen weiter verschlechtern


Pflegefall: Pflegepersonal häufig überfordert (Foto: pixelio.de, Gerd Altmann)
Pflegefall: Pflegepersonal häufig überfordert (Foto: pixelio.de, Gerd Altmann)

London (pte011/23.11.2011/10:15) Ältere Menschen, die zu Hause mit einer Grundpflege versorgt werden, erleben immer wieder Verstöße gegen die Menschenrechte. Eine Untersuchung der Equality and Human Rights Commission (EHRC) http://equalityhumanrights.com hat Fälle von körperlichem Missbrauch, Diebstahl, Vernachlässigung sowie Missachtung der Privatsphäre und Würde an den Tag gebracht. Vielfach war die Unterstützung beim Waschen oder Anziehen unmenschlich und beraubte die Betroffenen ihres Selbstwertes.

Hälfte unzufrieden

Diese Studienergebnisse bestätigen Forderungen nach einer kompletten Sanierung dieses Systems. Aktivisten bezeichnen diese Zustände als schändlich, berichtet die BBC. Die Gemeinden, die diese Services zur Verfügung stellen, argumentieren, dass sich die Situation ohne Reformen noch weiter verschlechtern wird. Rund 500.000 Menschen erhalten zu Hause derzeit eine durch die Kommunen finanzierte Pflege. Rund die Hälfte der älteren Menschen war mit der Pflege wirklich zufrieden. Viele andere beschwerten sich massiv.

Zu den häufigsten Beschwerden gehört ein rauher körperlicher Umgang oder unnötige Kraftanwendung. Zudem erhalten die alten Menschen beim Essen und Trinken oft keine ausreichende Unterstützung. Betreuer argumentierten, dass das Zubereiten eines warmen Essens aufgrund von Beschränkungen durch Gesundheit und Sicherheit nicht möglich ist. In manchen Fällen werden die dem Personal gestellten Aufgaben so strikt ausgeführt, dass es dadurch zum Missbrauch kommt.

Mangel an Mitgefühl

Für EHRC bedeuten derartige Probleme eine Verletzung der Menschenrechte. Artikel 8 garantiert den Respekt vor der Würde und persönlicher Autonomie. Artikel 3 verbietet unmenschliche und herabwürdigende Behandlung. Artikel 2 soll das Recht auf Leben schützen. Um die bestehende Situation zu ändern, muss laut EHRC die Gesetzeslage verändert werden. Kommunen unterliegen bereits der Menschenrechtskonvention. Die meisten Pflegedienste werden jedoch entweder von Freiwilligen oder privaten Firmen geleistet. Hier besteht keine Klarheit darüber, wie gut die Betroffenen geschützt sind.

Die Kommission hat die Kommunen aufgefordert, auch bei den Pflegediensten auf eine entsprechende Balance zwischen Qualität und Preis zu achten. Ein Teil des Problems sei jedoch einfach ein grundlegender Mangel an Mitgefühl und gesundem Menschenverstand beim Personal. Dazu kommt noch die Diskriminierung durch das Alter. Ältere Menschen erhalten bei ähnlichen Krankheitsbildern weniger Geld für die Pflege als jüngere mit vergleichbarem Pflegebedarf. Laut EHRC besteht jedoch keine große Hoffung für die Zukunft. Eine von drei Kommunen hat bereits die Ausgaben für die häusliche Pflege reduziert. Eine von fünf Gemeinden hat inzwischen entsprechende Pläne.

(Ende)
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