pte20110908003 Unternehmen/Wirtschaft, Handel/Dienstleistungen

Unternehmen: Kein Einblick in Vorstandsgehälter

Dennoch akzeptiert Großteil Corporate Governance Kodex


Kreis: Unternehmen akzeptieren Corporate Governance (Foto: pixelio.de/G.Altmann)
Kreis: Unternehmen akzeptieren Corporate Governance (Foto: pixelio.de/G.Altmann)

Wien (pte003/08.09.2011/06:00) Börsennotierte Unternehmen akzeptierten den Österreichischen Corporate Governance Index, wie eine Studie des Aktienforums http://aktienforum.org zeigt. Demnach befolgen fast neun von zehn inländischen Emittenten den Kodex. Mehrheitlich abgelehnt wird jedoch die Einzelveröffentlichung der Vorstandsbezüge. "Das Ergebnis ist sehr zu begrüßen und zeigt, dass Österreichs börsenotierte Unternehmen Corporate Governance ernst nehmen", so Richard Schenz, Vorsitzender des Corporate-Governance-Gremiums http://www.corporate-governance.at , gegenüber pressetext.

Leichte Abweichungen

Im Gesamtmarkt werden 91,1 Prozent aller C-Regeln - jene Regeln, bei denen eine begründete Abweichung erlaubt ist - eingehalten. Die Zahl der Unternehmen ohne eine einzige Abweichung ist gegenüber dem Vorjahr allerdings gesunken: Waren 2010 noch sieben Gesellschaften ohne Abweichung, so sind es inzwischen nur noch vier: Conwert, Do&Co, voestalpine und Wienerberger. Immerhin sieben weitere Unternehmen weichen nur von einer einzigen Regel ab. Knapp die Hälfte der C-Regeln werden von allen Gesellschaften im Prime Market entsprochen. Im Gesamtmarkt werden immerhin noch sieben Regeln von allen befolgt.

"Die Nichteinhaltung einer C-Regel muss vom jeweiligen Unternehmen begründet werden. Das ist ein Grundprinzip des Kodex. Insofern steckt hinter jeder Nichtbeachtung auch ein entsprechender Grund, der den Anlegern offengelegt wird", erklärt Michael Eberhartinger, Mitglied des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance , im Gespräch mit pressetext. Kritisch bewertet werden zwölf Bestimmungen des Kodex: Dazu zählen Vorgaben für eine Geschäftsordnung im Vorstand oder die Einrichtung einer eigenen Innenrevision, die vor allem kleine Unternehmen nicht vornehmen.

Offenlegung von Gehältern abgelehnt

Mehrheitlich von den betroffenen Unternehmen abgelehnt wird die Einzelveröffentlichung der Vorstandsbezüge (Regel C-31), wobei sich hier Unterschiede zwischen den einzelnen Marktsegmenten zeigen. Im ATX und im Standard Market Continuous liegt der Wert im kritischen Bereich. Unternehmen, die im Prime Market, Mid Market und Standard Market Auction notieren, lehnen jedoch diese Bestimmung massiv ab.

Zumeist wird die Ablehnung mit einem Eingriff in die Privatsphäre der Vorstandsmitglieder, der in keinem Verhältnis zum Nutzen stehe, sowie mit der fehlenden Wirkung dieser Transparenz für Investoren begründet. Während sich die Akzeptanz dieser Regel im ATX und im Standard Market Continuous gegenüber dem Vorjahr gar nicht bzw. nur geringfügig verändert hat, ist sie im Prime Market und im Standard Market Auction deutlich, im Mid Market sogar um beinahe 30 Prozent gesunken.

"Hierbei muss man betonen, dass sich die Situation von Jahr zu Jahr gebessert hat und es einen Trend zur individuellen Offenlegung der Vorstandsbezüge gibt", sagt Eberhartinger. Zudem würden die meisten Unternehmen die C-30-Regel einhalten, die auch wichtige Informationen über die Vergütung des Vorstandes - zum Beispiel Leistungskriterien und Höchstgrenzen für die variable Vergütung - gibt.

"Die Stärkung der Corporate Governance zur Förderung des Anlegervertrauens ist ein permanenter Prozess", unterstreicht Eberhartinger. Der Kodex, der nun schon seit dem Jahr 2002 besteht, werde regelmäßig angepasst. "Wenn man einen Geschäftsbericht aus dem Jahr 2001 mit einem heutigen vergleicht, dann erkennt man die Verbesserungen", sagt der Experte abschließend.

(Ende)
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