pts20081103020 Technologie/Digitalisierung

C-Netz-Anlage inexistent: Dr. Gerd Oberfeld zieht Mobilfunk-Studie zurück


Wien (pts020/03.11.2008/12:36) Späte Einsicht: Dr. Gerd Oberfeld zieht Mobilfunk-Studie zurück! Keine C-Netz-Anlage in Hausmannstätten

In Vasoldsberg/Hausmannstätten existierte nie eine C-Netz-Sendeanlage. Noch vor der für 4. November anberaumten zweiten Gerichtsverhandlung zieht der Umweltmediziner Dr. Gerd Oberfeld seine Studie zurück. Grund für die Klage war die Ende Jänner erschienene Krebsuntersuchung des Umweltmediziners Dr. Gerd Oberfeld, die ein großes mediales Echo auslöste. Diese brachte fälschlicherweise eine signifikant erhöhte Krebsrate von Anrainern mit einer C-Netz-Mobilfunkanlage in direkten Zusammenhang - obwohl es an diesem Standort nie eine C-Netz-Anlage gegeben hatte. Diese Tatsache musste der Umweltmediziner aufgrund eindeutiger Beweise, die die Existenz einer C-Netz-Anlage klar widerlegen, nunmehr zur Kenntnis nehmen. Die in seiner Untersuchung aufgestellte Behauptung eines erhöhten Krebsrisikos durch Mobilfunkstrahlung ist daher unrichtig und entbehrt jeder Grundlage. Das gerichtliche Verfahren ist damit beendet.

Die von Umweltmediziner Dr. Gerd Oberfeld veröffentliche Studie sorgte national und international für große Aufregung. Obwohl es niemals eine C-Netz-Anlage im Raum Vasoldsberg/Hausmannstätten gab, führte Dr. Gerd Oberfeld Krebsfälle auf diese nicht vorhandene Mobilfunkstation zurück. mobilkom austria - Eigentümerin des betroffenen Standortes - forderte Dr. Oberfeld gemeinsam mit allen Mobilfunkunternehmen wiederholt zum öffentlichen Widerruf dieser Studie auf und sah sich letztlich zu einer Klage gegen den Umweltmediziner gezwungen. Durch eindeutige Belege (Luftbildaufnahme, Zeitzeugen, Bestätigung durch das Verkehrsministerium, Wählamtsmappe, Aufzeichnungen der C-Netz-Standorte), die die Existenz einer C-Netz-Sendeanlage an diesem Standort widerlegen, musste Dr. Gerd Oberfeld seine Studie schließlich zurückziehen und eingestehen, dass diese auf absolut unzureichender Recherche beruhte.

Das gerichtliche Verfahren ist beendet
Die für 4. November 2008 anberaumte zweite Verhandlung in der Causa mobilkom austria gegen Dr. Gerd Oberfeld findet nicht mehr statt. Es wurde vor Gericht - wie schon in der Klage verlangt - bestätigt, dass die Behauptung eines erhöhten Krebsrisikos aufgrund einer Mobilfunkanlage im Raum Vasoldsberg/Hausmannstätten in der Untersuchung von Dr. Gerd Oberfeld durch die klare Faktenlage widerlegt und unrichtig ist, da an diesem Standort nie eine C-Netz-Sendeanlage existierte. mobilkom austria verzichtete auf einen Kostenersatz durch Dr. Gerd Oberfeld im gegenständlichen Verfahren, da es um die Sache ging und keinesfalls eine Einzelperson durch das Unternehmen wirtschaftlich bedrängt werden sollte.

Unzureichende Recherche
mobilkom austria fordert erhöhte Beachtung von anerkannten Standards bei wissenschaftlichen Untersuchungen. "Uns ging es vor allem darum, dass die österreichische Bevölkerung nicht durch nachweislich unzutreffende Behauptungen in die Irre geführt wird", stellt Dipl.-Ing. Dr. Boris Nemsic, CEO mobilkom austria und Telekom Austria Group, klar. "Wir fordern im Interesse aller eine seriöse wissenschaftliche Diskussion über die Auswirkungen des Mobilfunks. In der Studie von Dr. Oberfeld wurden aber Aussagen auf einer nicht existenten Grundlage getätigt, durch die zahlreiche Menschen in ganz Österreich schwer verunsichert wurden", so Boris Nemsic weiter. Durch die Erkenntnis über die unrichtigen Schlüsse scheidet Mobilfunk als Verursacher der Krebshäufung in Hausmannstätten und Vasoldsberg aus.

Die Faktenlage im Fall der Krebsuntersuchung von Dr. Gerd Oberfeld
Dr. Gerd Oberfeld konnte dem Gericht keine Beweise vorlegen, wohingegen mobilkom austria die Existenz einer C-Netz-Anlage im Raum Vasoldsberg/Hausmannstätten klar widerlegen konnte. Dazu zählen die offiziellen Aufzeichnungen in den historischen Daten der Post- und Telegraphendirektion, drei eidesstattliche Erklärungen von sachverständigen Zeitzeugen und eine amtliche Chronologie dieses Standortes ("Wählamtsmappe"). Außerdem bestätigt ein Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) an das Bundesministerium für Gesundheit, Jugend und Familie (BMGFJ), dass es keine C-Netz-Anlage im Raum Vasoldsberg/Hausmannstätten gegeben hat. mobilkom austria konnte schließlich außerdem ein Luftbild vorlegen, das 1989 vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen aufgenommen wurde.

Dieses beglaubigte Luftbild zeigt das Dach des Wählamtes in Hausmannstätten im Jahr 1989 - das Foto wurde also im Untersuchungszeitraum der Studie aufgenommen. Am Dach des Wählamtes sind keinerlei Mobilfunk-Anwendungen oder Sendeanlagen zu sehen. Aufgrund dieser Faktenlage zog der Umweltmediziner seine Studie gänzlich zurück. Das gerichtliche Verfahren ist damit beendet.

(Ende)
Aussender: mobilkom austria AG
Ansprechpartner: Mag. Vera Kraxner
Tel.: +43 664 331 27 10
E-Mail: presse@mobilkom.at
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