pte20081004008 in Forschung
Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen zulässig
Rechtsexperte: Auch AGBs und Online-Vertrieb kein Schlupfloch für Konzerne
Wien (pte008/04.10.2008/13:50)
Der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen beschäftigt die Gerichte bereits seit mehreren Jahren. Während gerade die großen Softwarekonzerne wie Microsoft oder Oracle seit Jahren den Weiterverkauf nicht mehr benötigter Lizenzen zu unterbinden versuchen, sehen Anbieter in diesem Marktsegment die Sache naturgemäß anders. Rechtsexperte Friedrich Rüffler, Professor für Unternehmensrecht an der Universität Klagenfurt, sieht Anbieter gebrauchter Software mit ihrem Geschäftsmodell im Recht. "Ungeachtet der unterschiedlichen instanzgerichtlichen Entscheidungen, spricht alles dafür, dass der Handel mit gebrauchter Software urheberrechtlich zulässig ist", so Rüffler in seiner Keynote beim 12. Internationalen IT-Servicemanagement Herbstsymposium http://www.conect.at am vergangenen Dienstag in Wien.
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