pte20050323036 Medizin/Wellness, Politik/Recht

Berufsverbot der Kammer für Alternativ-Krebsmediziner

Krieg um "Therapiemethode" am Rücken von Patienten ausgetragen


Wien (pte036/23.03.2005/14:50) Der Allgemeinmediziner Thomas Kroiss http://www.gesundwerden.at , der sich auf Krebstherapien spezialisiert hat, ist von der österreichischen Ärztekammer http://www.aerztekammer.at aufgrund der Aussage einer Patientin mit einem Berufsverbot gesperrt worden. Detail am Rande: Eine Anhörung findet erst drei Monate nach dem ausgesprochenen Berufsverbot statt. Knackpunkt der "einstweiligen Maßnahme" der Kammer ist der Verdacht, dass der Mediziner Patienten dadurch gefährdet, indem er ihnen anerkannte "Standard-Therapien" vorenthält.

Kroiss, der seit 1979 in seiner Praxis tätig ist, hat mehrere Bücher veröffentlicht und eine internationale Auszeichnung, die Ehrenmedaille der EU für seine Arbeit in der ganzheitlichen Krebstherapie, erhalten. Die Aussagen der Patientin könne er anhand vorliegender Akten entkräften, so der Mediziner. Zwei Amtsärzte hatten zu dieser Angelegenheit bereits im Juli 2004 Akteneinsicht in der Ordination des Mediziners genommen, um sich vom Sachverhalt überzeugen zu lassen. Das Ergebnis der Untersuchungen ergab, dass es sich um kein Vergehen von Kroiss handelte. Dennoch verhängte die Ärztekammer sieben Monate danach ein Berufsverbot. Eine Anhörung folgt erst im Mai 2005. Bis dahin bleibt dem Mediziner keine Chance, sich um seine derzeitigen Patienten zu kümmern.

Dass es unmöglich war, eine Gelegenheit zu bekommen, die Beweise vorzulegen, deutet offensichtlich daraufhin, dass der Kammer die Therapien eines "alternativen Mediziners" ein Dorn im Auge waren, könne man sagen. "Es handelt sich ja nicht um Gefahr in Verzug, da die Sache bereits seit einem Jahr bekannt war und sieben Monate zuvor von den Amtsärzten in Ordnung befunden war", so Kroiss gegenüber pressetext. Eine solche Maßnahme, die Verhängung eines Berufsverbots, wurde vom Gesetzgeber verfasst, um Patienten zu schützen. Was Kroiss am Berufsverbot am meisten stört, ist die Tatsache, dass einige seiner Patienten nun ihre Therapie nicht fortsetzen können. Selbst auf die Intervention der betroffenen Patienten scheint die Ärztekammer nicht zu reagieren, obwohl sie sich nun in Lebensgefahr befinden. Kroiss sieht sich von seiner eigenen "Standesvertretung" nicht wirklich unterstützt. "Wie in einem ordentlichen Verfahren gilt doch auch hier die Unschuldsvermutung", so der Mediziner. Die Ärztekammer war jedenfalls für ein Statement nicht bereit. Über ein laufendes Disziplinarverfahren werde keine Auskunft erteilt, so das Büro des Senatspräsidenten. Selbst auf die Frage, warum es nicht früher zu einer Anhörung komme, war nichts zu erfahren.

Kroiss, der sich seit Jahren mit Patienten beschäftigt, die von der Schulmedizin bereits "ausbehandelt" sind, konnte zahlreichen Schwerkranken nachweislich helfen. Die Aussagen der Patienten bestätigen darüber hinaus, dass er kein Heilversprechen gegeben hatte und dass die Patienten schon längst von anderen Ärzten über ihren Gesundheitszustand aufgeklärt wurden. Sie hatten sich dann, nach reiflicher Überlegung für seine Behandlung entschieden. Damit sei hinlänglich dargestellt, dass das Berufsverbot als einstweilige Maßnahme völlig unbegründet und schädigend ist. Der Mediziner musste seine vier Angestellten entlassen, seine Praxis sperren. Damit sind auch die finanziellen Verluste beträchtlich, denn während der Sperrzeit verfügt der Mediziner über keinerlei Einkommen.

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